Erzbergwerke und Hüttenbetriebe. Beschluss der G.-V. v. 20./11. 1909 ist das A.-K. zwecks Verstärkung der Betriebs- mittel u. zur Erweiterung der Anlagen um M. 2 000 200 auf M. 10 000 000 durch Ausgabe von 2000 neuen ab 1./7. 1909 div.-ber. Aktien u. zwar 1999 Stück über je M. 1000 u. 1 Stück über M. 1200 erhöht worden. Diese neuen Aktien sind der Berliner Handels-Ges. s. Z. zu 150 % mit der Verpflichtung überlassen worden, einen Betrag von M. 1 481 000 den alten Aktionären derart zum Bezuge anzubieten, dass sie auf alte Aktien im Nennwerte von M. 5400 eine neue Aktie über M. 1000 zum Kurse 157.50 % beziehen konnten sowie die Kosten der Erhöhung, der Aktienausgabe u. Börseneinführung zu tragen hatten. Das Angebot an die alten Aktionäre ist v. 25./1 I /12. 1909 erfolgt. Das erzielte Aufgeld ist mit M. 1 000 100 dem R.-F. zugeführt worden. Interessengemeinschaft mit Firma Fried. Krupp in Essen. Die a. o. G.-V. v. 7./4. 1911 genehmigte einen mit Fried. Krupp A.-G. in Essen abgeschlossenen Vertrag und beschloss in Folge Jesn die Erhöh. des A.-K. von nom. M. 10 000 000 auf nom. M. 16 000 000 durch Schaffung von 6000 Vorrechtsaktien à M. 1000, mit Div.-Ber. ab 1./7. 1911, welche unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre zu pari begeben wurden. Die Vorrechtsaktien gewähren das Recht auf einen bevorrechtigten Gewinnanteil von 4 % mit Nachzahl.-Anspruch, und im Falle einer Liquidation das Recht auf Erstattung der eingezahlten Beträge nebst etwa rückständigen Gewinnanteilen und dem bis zum Tage der Erstattung lauf. Gewinn- anteil aus der Liquidationsmasse, bevor aus dieser etwas auf die St.-Aktien verteilt wird. Im weiteren Umfange nehmen die Vorrechtsaktien am Reingewinn oder an der Verteilung der Liquidationsmasse nicht teil. Zur Ausübung des Stimmrechts u. zum Empfange der Gewinnanteile sowie zur Ausübung der sonstigen Rechte sind nur die im Aktienbuche ein- getragenen Vorrechtsaktionäre berechtigt. Die Vorrechtsaktien haben die Eigenschaften von Namensaktien. Ihre Übertragung ist nur mit Zustimmung der G.-V. zulässig. Bei der Ab- stimmung über die Zustimmung haben die Vorrechtsaktionäre kein Stimmrecht. Der mit der Fried. Krupp Akt.-Ges. in Essen am 31./1. bezw. 10./2. 1911 auf die Dauer von 30 bezw. 40 Jahren ab 1./7. 1911 abgeschloss. Vertrag, lautet im wesentlichen wie folgt: a) Die Fried. Krupp Akt.-Ges. übernimmt die zu 1 gedachten M. 6 000 000 Vorrechtsaktien zum Nennwerte u. zahlt 25 % des Nennbetrages ein. Sie trägt die Stempel u. Herstellungskosten der Aktien. b) Die Fried. Krupp Akt.-Ges. verpflichtet sich, den Stammaktionären der Westfälischen Drahtindustrie event. aus eigenen Mitteln eine Div. zu gewähren, welche mindestens 5 % beträgt u. bis zu 7 % mit der für das gleiche Geschäftsjahr von der Fried. Krupp Akt.-Ges. festgestellten Div. gleichmässig, darüber hinaus aber für jedes bei der Fried. Krupp Akt.-Ges. mehr gewährte Prozent Dividende um ein halbes Proyent steigt, wogegen ihr der etwaige Überschuss des Reingewinns zufällt; für 1911/12–1913/14 hatte die Krupp- Akt.-Ges. an die Westfäl. Draht-Ind. M. 590 605 bezw. 495 618 bezw. 1 043 728 zu vorgüten, für 1914/15 vergütete die Fa. Krupp M. 1 737 777, obwohl sie nur 12 % Div. statt wie möglich 24 % verteilte. c) Der Fried. Krupp A.-G. wird das Recht eingeräumt, die gesamten Aktiva u. Passiva der Westfäl. Draht-Ind. gegen Zahlung von M. 18 600 000, bezw. Übernahme der sämtl. St.-Aktien zum Kurse von 186 % zu erwerben. d) Die Fried. Krupp Akt.-Ges. verpflichtet sich, bei Ablauf des Vertrages die Aktiva u. Passiva der Westfäl. Drahtindustrie gegen Zahlung von M. 16 000 000 u. Amortisation der Vorrechtsaktien bezw. Übernahme der sämtl. St.-Aktien zum Kurse von 160 % zu erwerben, insofern die Westf. Drahtindustrie es nicht vorzieht, den Betrieb ihres Unternehmens für eigene Rechnung fortzuführen. e) Der Fried. Krupp Akt. -Ges. wird das Recht eingeräumt, bis 15./12. 1911 die Rigaer Drahtindustrie (Filiale der Westfäl. Drahtindustrie) aus dem Vertrage auszuscheiden (nicht geschehen). f) Die G.-V. der Westf. Drahtindustrie wählt 7 von der Fried. Krupp A.-G. vorzuschlagende Personen in den Aufsichtsrat der Westfäl. Drahtindustrie. g) Der Vorstand der Westfäl. Drahtindustrie hat bei der Leitung der Geschäfte den Anordnungen eines Ausschusses des A.-R. Folge zu leisten, der vom A.-R. auf Vorschlag der Fried. Krupp Akt.-Ges. gewählt wird. Die Rigaer Drahtindustrie soll event. in eine russische Akt.-Ges. mit Rbl. 2 000 000 A.-K. verwandelt werden. Anleihe: M. 3 000 000 in 4 % Oblig. à M. 1000 von 1896, rückzahlb. zu 103 %. Zs. 2./1. u. 1./7. Tilg. ab 1898 durch jährl. Ausl. in der G.-V. zum 2./1.; ab 1906 event. verstärkte Tilg.; durch Kautionshypoth. von M. 3 300 000 auf die Werke in Hamm zu gunsten der Berliner Handels-Ges. 30./6. 1916 in Umlauf M. 2 204 000. Zahlst.: Gesellschaftskasse. Kurs in Berlin Ende 1897–1916: 104.10, 102.60, 100.25, –, –, 101.80, –, 103.70, 102.25, –, 98.90, 100.25, – 99.10, –, 97.50, 99.10, 95.70*, „. Aufgelegt 4./2. 1896 zu 101.50 % Geschäftsjahr: 1./7.–30./6. Gen.-Vers.: Nov.-Dez. Stimmrecht: Jede Aktie gewährt das Stimmrecht, dasselbe wird nach Aktien-Nennbeträgen ausgeübt. Gewinn-Verteilung: Mind. 5 % z. R.-F. (ist erfüllt), event. Sonderrücklagen u. Abschreib., vertragsm. Tant. an Vorst., 4 % Div. an Vorrechtsaktien mit Nachzahl. Anspruch, dann 4 % Div. an St.-Aktien, vom Rest 10 % Tant. an A.-R. (ausser einer festen Jahresvergüt. von M. 32 000), Überrest weitere Div. an St.-Aktien bezw. nach G.-V.-B. Die Div. der Vorze e Aktien ist auf 4 % beschränkt. Bilanz am 30. Juni 1916: Aktiva: Grundstücke u. Gebäude 6 399 100, Masch. u. Be- triebseinricht. 3 946 573, Beamten- u. Arb.-Wohn. 218 015, Gasanlage 76 943, Möbel u. Geräte 1, Gespanne 1, Hypoth. 13 000, Kassa 12 378, Wechsel 11 858, Wertp. 408 400, Beteilig. an der Ed. Hobrecker G. m. b. H. 500 000, Bürgschaften 434 553, Sparkasse 17 459, Wertp. 521 575, Debit. (einschl. Bankguth. 237 076) 4162 314, Rigaer Drahtindustrie (Grundkapital u. lauf. Rechnung) 4 383 992 abz. 800 000 Abschreib = 3 583 992, Vorräte 3 145 299. – Passiva: