sn――――――――――――――――――――――― 22――― 222222222 ann―――――――――――――――――――――――¹――― Abteilung III 8 Die Abteilung für kaufmänniſche Kontrolle und Abrechnung ctaatlicher und kommunaler Betriebe hat ſich die praftiſche Be friedigung eines theoretich viel erörterten Bedürfniſſes zur Aufgabe gema cht. Wir ſind der Auffaſſung, daß es bei dieſen Erörterungen oft an ſachfundiger Würdigung der fowohl dem doppelten wie auch dem fameraliſtiſchen Buchhaltungsſyſtem neben ihren Schwächen anhaftenden befonderen Porteile gefehlt hat, insbeſondere inſoweit ohne weiteres und ganz allgemein der Übergang zur kaufmänniſchen doppelten Buchführung empfohlen wird. Unferes Erachtens wird vielfach das Feſthalten an Dem fameraliſtiſchen Buchführungsſyſtem wünſchenswert ſein, um ſo mehr ales die durch dieſes Syſtem ermöglichte ſcharfe unausgefetzte Kontrolle bdes „Iſt“ an dem „Soll“ für ſtaatliche und kommunale Betriebe un- bedingt erforderlich iſt. Gleichviel jedoch, ob die kameraliſtiſche Buchführung beibehalten wird oder nicht, erblicken wir die zu löende Aufgabe in der Hauptſache darin, daß Buchhaltung und Rechnungsweſen einer . charfen Kritik durch Reviſionen geſchäftskundiger Kaufleute unterworfen wird, deren Blick und Denken an dem Prinzip des „Soll und Haben“ geſchult und geſchärft iſt. Im Verlaufe dieſer Prüfungen, mit denen wir erforderlichenfalls techniſche fachverſtändige Beratungen ver- binden, ziehen wir, ſofern an dem kameraliſtiſchen Syſtem feſtgehalten iſt, aus dem nach unſeren Anleitungen gegliederten Buchungsſtoffe Bilanzen und Ertragsberechnungen. Hierdurch wird das weſent- liche wirtſchaftliche Ziel erreicht und die Gefahr vermieden, durch Aufgabe eines altgewohnten Syſtems in eine Verwirrung der Zuſtände zu geraten. Alle Maßnahmen zur Wahrung peinlichſter Disfretion ſind in ſorgfältigſter Weiſe getroffen. Die Beamten ſind ver- traglich auf ſtrengſte Berſchwiegenheit verpflichtet. Insbefondere gelangen Mitteilungen über die Ergebniſſe von uns ausgeführter Reviſionen ausſchließlich an den Auftraggeber. Über alle weiteren Einzelheiten, insbeſondere über die Höhe der durch unſere Tätigkeit entſtehenden Koſten, wird Auskunft gern erteilt. Gedruckt bei Otto v. Holten, Berlin C.