3.... ―― Hypotheken- und Kommunal-Banken. 223 auszugebenden neuen Aktien wurden seit 30./6. 1902 verabfolgt. Die Ausgabe der neuen Couponbogen zu den mit Modus B abgestempelten Pfandbriefen und der Aktien Lit. B unter Abstempelung der Pfandbriefe auf 80 % des Nominalwertes erfolgte seit 24./6. 1902. Die nicht zur Zus. legung im Verhältnis von 5 Vorz.-Aktien zu M. 1200 in eine Aktie zu M. 1000 eingereichten 259 alten Vorz.-Aktien der Bank wurden für kraftlos erklärt. Die an ihre Stelle getretenen zus.gelegten Aktien wurden zu 94 % verkauft und der Erlös den Besitzern der in Betracht kommenden alten Vorz.-Aktien zur Verfügung gestellt. Durch Beschluss der G.-V. v. 9./3. 1907 wurde das A.-K. der Ges. in weiterer Aus- führung obiger Beschlüsse um den Betrag von M. 6 200 000 in 6200 Aktien Lit. B à M. 1000 erhöht, welche ab 1./10. 1907 an der Div. teilnehmen. Der Betrag für die Ausgabe dieser Aktien wurde auf 100 % festgesetzt. Die neuen Aktien Lit. B wurden in Gemässheit der oben erwähnten Beschlüsse der Bank für Handel und Ind. zwecks Zeichnung und Zuteilung an die Inhaber der in Höhe von M. 15 500 000 bestehenden alten Aktien Lit. B überlassen. Dagegen brachte die Bank für Handel und Ind. einen bei ihr verwalteten, bei der Sanierung der Berliner Hypoth.-Bank im Jahre 1902 aus deren Vermögen gebildeten Sicherheits-F. durch Rückübertragung der in dem Fonds verwahrten Hypoth.-Forder. von nom. M. 5 995 850 und durch Barzahlungen von M. 204 150 ein. Die unentgeldliche Zuteilung der M. 6 200 000 neuen Aktien erfolgte ab 6./1. 1908, auf je M. 5000 Aktien B entfielen M. 2000 neue Aktien, sowie M. 9.10 bar. Die Besitzer von Zertifikaten B erhielten den auf die ein- gereichten Zertifikate entfallenden Aktienbetrag in neuen Zertifikaten unentgeldlich ausge- händigt. Nach Ausführ. des Beschluss. v. 9./3. 1907 beträgt das A.-K. M. 22 700 000 u. zwar M. 1 000 000 in 1000 abgest. Aktien Lit. A u. M. 21 700 000 in 21 700 Aktien Lit. B, vollständig gleichberechtigt, sodass die Bezeichnung A–3 seit Anfang 1908 in Wegfall kam. Pfandbriefe: Die im Umlauf befindlichen Pfandbr. müssen jederzeit durch Hypoth. oder Grundschulden, die Kommunal-Schuldverschreib. durch Darlehnsforder. an inländische öffentliche Körperschaften gedeckt sein. Das Vorhandensein der Deckung wird durch den von der staatlichen Aufsichtsbehörde gestellten Treuhänder den gesetzlichen Vorschriften gemäss überwacht. Gesamtumlauf der vor der Sanierung emittierten Pfandbr. Ende 1901; M. 163 847 600 u. zwar: 4 % Hyp.-Pfandbriefe, Serie V u. VI von 1891; Stücke von M. 5000, 3000, 2000, 10060, 500, 300 u. 100. Zs.: 2./1. u. 1./7 resp. 1 4. 119. 4 % Hyp.-Pfandbriefe, Serie VII u. VIII von 1894, Stücke wie oben. Zs. Serie VII am 2./1. u. 1./7., Serie VIII am 1./4. u. 1./10. 4 % Hyp.-Pfandbriefe, Serie IX u. X von 1895, Stücke wie vorige., Zs. Serie IX am 2./1. u. 1.//., Serie X am 1./4. u. 1./10. 4 % Hyp.-Pfandbr., Serie XI u. XII, Stücke wie oben. Zs. Serie XI zm 2./1. u. 1% Serie XII am 1./4. u. 1./10. 3½ % Hyp.-Pfandbriefe, Serie II u. III, Stücke wie oben. Zs. Serie II am E/ ... Serie III . 1, Die am 1./4., 1./7. u. 1./10. 1901 fälligen Coup. der Pfandbr. wurden noch voll bezahlt. M. 146 040 600 der 4 % Hypoth.-Pfandbr. und M. 8 959 400 der 3½ % Hypoth.-Pfandbr. in auf 80 % ihres urspr. Nennwertes abgest. Stücken wurden am 31./7. 1902 zum Handel an der Berliner Börse zugelassen. Erster Kurs der abgest. 4 % Pfandbr. am 6./8. 1902 98.10 % (Ende 1902–1916: 97.90, 99.30, 99.80, 99.75, 99, 95.60, 98, 98, 97.10, 96.30, 95, 90.80, 92, –, 85 %), erster Kurs der abgest. 3½ % Pfandbr.: 92 % (Ende 1902–1916: 93, 94.80, 93.70, 94, 93, 89.60, 91.50, 91, 89.75, 88.75, 86.60, 83.10, 84.60*, –, 74 %). – Die Zulass. wurde im Nov. 1902 auch in Frankf. a. M. genehmigt. (Kurs Ende 1913–1916: 4 %: 90.90, 92.30*, –, 85 %; 3½ã 83 6 83.50, –, 74 %.) Die Pfandbr., deren Besitzer sich bei der Sanierung zu einer Herabsetzung des Kap.- Betrages bereit erklärten, wurden mit dem Stempel „Modus B“ versehen, und zwar in Höhe von zus. M. 155 000 000. Die Abstempelung der Pfandbr. erfolgte auf 80 % des Wertes, auch erfolgte die Ausgabe neuer Couponbogen, welche den neuen Nennwert der Stücke tragen. Die Pfandbr. behielten ihre alten Nummern u. sonstigen Unterscheidungsmerkmale. Die einzelnen Abschnitte, welche urspr. in Beträgen von M. 5000, 3000, 2000, 1000, 500, 300 und 100 ausgestellt waren, betragen nunmehr der Herabsetzung entsprechend M. 4000, 2400, 1600, 800, 400, 240 u. 80. Die eingereichten M. 100-Pfandbr. tragen den Aufdruck ,Noch giltig für 80 Mark“ „Berliner Hypothekenbank Akt.-Ges.. Pfandbr. in Höhe von M. 5000, 3000, 2000, 1000, 500 u. 300 sind entsprechend auf M. 4000, 2400, 1600, 800, 400, 240 abge- stempelt worden. Die neuen Coup, sind zahlbar für die 4 % Pfandbr. teils am 1/4 M. 1/10. teils am 2./1. u. 1./7.; für die 3½ % Pfandbr. teils am 1./4. u. 1./10., teils am 2./1. u. 1./7. eines jeden Jahres. Die Inhaber der nicht auf 80 % abgestemp. Pfandbr. wurden am 3./10. 1905 behufs Aus- führung des Beschlusses der Versamml. der Pfandbriefgläubiger v. 11./12. 1901 aufgefordert, ihre Pfandbr. zwecks Herabsetzung des bisherigen Zinsfusses von 4 % auf 3 % bezw. von 3½ % auf 2⅝ o% einzureichen. Kurs der auf 3 % abgest. Pfandbr. Ende 1905–1916 in Berlin: 92.75, 91.75, 88.75, 83.50, 86.30, 87.10, 85.75, 80.70, 78.10, 80.30*, –, 69 %. Ab 8./1. 1908 versteht sich die Notiz für 3 % Pfandbr. nur für solche Stücke, welche mit dem Stempelaufdruck versehen sind, dass 6¾ % des Kapitals in Aktien ausgefolgt sind. Dier gesamte noch umlaufende Betrag von 2 / % Pfandbr. Serie II u. III ist auf den 1./1. 1910 zur Rückzahl. al pari gekündigt worden. Die Verzins. erfolgte bis 31./12. 1999.