Hypotheken- und Kommunal-Banken. Gewinn- u. Verlust-Konto: Debet: Unk. 674 502, Pfandbr.-Zs. 14 412 289, Abschreib. auf Wertp. 88 699, do. auf Bankgebäude 10 000, Hypoth.-Delkr. 550 000, Anfertig. von Zins- scheinbogen 9609, Talonsteuer 238 903, Gewinn 2 632 339. Sa. 18 616 333. – Kredit: Vortrag 490 327, Zs. aus Kontokorrent, Lombard, Wechseln, Wertp. etc. 904 290, Hypoth.-Zs. 16 720 546, Pfandbrief-Umsatz 107 167, Darlehns-Provis. 394 00?2 ... 18 616 333. Kurs Ende 1901–1916: Aktien: 123.50, 139.50, 154.10, 157, 160, 156.40, 156, 158, 163.50, 167.50, 165, 154.40, 150.50, 154*, –, 142 %. Notiert in Frankf. a. M. Dividenden 1889–1916: 6, 6, 6, 6, 6, 6½, 6½, 6½, 6½, 6½, 7½, 7½, 7½, 7½, 7½, „ ½%, 7½, 8, 8, 8, 8, 8. 8, 8, 8½, 8,8, 8%. Coup.-Verj.: 4 J (K. Treuhänder: Notar Justizrat Dr. Herm. Oelsner, Stellv. Notar Justizrat Dr. Moritz Passavant. Direktion: Dr. Friedr. Schmidt-Knatz, Alfred Brandt, Fritz Weyrauch; Stellv.: Otto Bollmann. 0 Aufsichtsrat: (5–12) Vors. Stadtrat Jos. Baer, Stellv. Geh. Justizrat Dr. Henry Oswalt, Architekt Aug. Albert, Bank-Dir. Ed. Oppenheim, Justizrat Dr. jur. Louis Thebesius, Bank-Dir. Heinr. Niederhofheim, Frankf. a. M.; Geh. Hofrat Bank-Dir. Franz Intelmann, Stuttgart. Prokuristen: F. Mevi, F. Schneider, H. Schmillen. Zahlstellen: Frankf. a. M.: Gesellschaftskasse; Berlin: Dresdner Bank, C. Schlesinger- Trier & Co., Bank f. Handel u. Ind.; Dresden, München u. Leipzig: Dresdner Bank; München u. Leipzig: Bank f. Handel u. Ind.; Augsburg: Dresdner Bank, Georg Goetz. Landwirtschaftliche Hypothekenbank in Frankfurt a. M. (Firma bis 30./12. 1912: Landwirtschaftliche Kreditbank in Frankfurt a. M.) Der Sitz der Ges. soll lt. G.-V. v. 6./11. 1916 nach Berlin verlegt werden. Die a. o. G.-V. v. 14./9. 1912 beschloss den Übergang der Bank zur reinen Hypotheken- bank u. Abänderung der Satzungen. Die Firma wurde in Landwirtschaftliche Hypotheken- bank abgeändert. Der Gegenstand des Unternehmens ist danach die hypothek. Beleihung von Grundstücken u. die Ausgabe von Schuldverschreib. auf Grund der erworb. Hypoth., sowie der Betrieb der im § 5 H.-G.-B. zugelass. Handelsgeschäfte. Gegründet: 1./1. 1872, vorherrschend durch Landwirte unter Protektion der landwirt- schaftl. Vereine des Grossh. Hessen. Statutänd. 7./12. 1899, 18./5. 1900, 4./5. 1903, 16. 27./5. 1905, 11./3. 1907, 24./7. 1909, 9./8. 1910, 14./9. 1912, 2./3. 1914 (genehm. durch Bundesrats- v. 28./6. 1900, 25./6. 1903, 13./10. 1904, 7./10. 1905, 31./12. 1909, 2./4. u. 21./12. 1912. 31./3. 1916). Zweck: Die Bank hat zum Gegenstand des Unternehmens, die Beleih. inländ. Grundstücke mit Hypoth. oder Grundschulden u. die Ausgabe von Schuldverschreib. (Pfandbriefen) auf Grund der erworbenen Hypoth. oder Grundschulden. Es sind in der Regel nur Beleih. kleineren u. mittleren Umfanges vorzunehmen. Insbes. ist das Bedürfnis nach Anlagekredit der- jenigen Kreise zu befriedigen, die ihren Betriebskredit bei Kreditgenossenschaften decken- Die Bank kann sich daher der Vermittlung der Kreditgenossenschaften im Rahmen der vom A.-R. festgesetzten Beleihungsgrundsätze bedienen. Beleihungen umfangreicherer Objekte in Grossstädten sind „ Die Bank darf ausserdem die folg. Geschäfte betreiben: 1. Erwerb, Veräusserung u. Beleihung von Hypoth.; 2. Gewährung micht hypothekarischer Darlehen an inländ. Körperschaften des öffentl. Rechts oder gegen Über- nahme der vollen Gewährleistung durch eine solche Körperschaft u. die Ausgabe von Schuldverschreib. auf Grund der so erworbenen Forderungen; 3. Gewährung von Darlehen an inländ. Klembahn-Unternehm. gegen Verpfändung der Bahn u. die Ausgabe von Schuld- verschreib. auf Grund der so erworbenen Forderungen; 4. kommissionsweisen Ankauf u. Verkauf von Wertp., jedoch unter Ausschluss von Zeitgeschäften; 5. Annahme von Geld 4. 1904, oder anderen Sachen zum Zwecke der Hinterlegung. Der Gesamtbetrag des hinterlegten Geldes darf jedoch die Hälfte des eingezahlten Grundkapitals nicht übersteigen; 6. Besorgung der Einziehung von Wechseln, Anweisungen u. ähnlichen Papieren. Die Bank darf ihr verfügbares Geld nutzbar machen: durch Hinterlegung bei geeigneten Bankhäusern; durch Ankauf ihrer Hypoth.-Pfandbriefe oder Schuldverschreib.; durch Ankauf von Wechseln u- Wertp., welche nach den Vorschriften des Bankgesetzes von der Reichsbank angekauft werden dürfen; durch Beleihung von Wertp. nach einer von der Bank aufzustellenden Anweisung. Der Erwerb von Grundstücken ist der Bank nur zur Verhütung von Verlusten an Hypoth. u. Grundschulden oder zur Beschaffung von Geschäftsräumen gestattet. Unter dem 4/12. 1914 wurde der Bank das Recht zur Ausgabe von Inhaber-Pfandbriefen erteilt. Kapital: M. 1 000 000 in 838 Vorz.-Aktien u. 162 St.-Aktien à M. 1000. Die Vorz.-Aktien geniessen 6 % Vorz.-Div. mit Nachzahl.-Anspruch u. Vorbefriedigung im Falle der Liquid. fsiehe auch unten). Das urspr. A.-K. von M. 750 000 wurde 1885 durch Rückkauf von M. 150 000 Aktien auf M. 600 000 in 2000 Nam.-Aktien à M. 300 reduziert. Die G.-V. v. 4./5, 1903 beschloss die Ausgabe von M. 800 000 in Vorz.-Aktien, sowie die Reduktion des Stamm- Kap., was jedoch in 1903 nicht vollständig durchgeführt wurde, u. es betrug das A.-K. Ende 1903: M. 574 000 in 574 Vorz.-Aktien u. M. 91 800 in 306 St.-Aktien à M. 300. Während des Jahres 1904 wurde der G.-V.-B. v. 4./5. 1903 weiter durchgeführt. A.-K. somit bis Ende 1904 M. 764 000 in 764 Vorz.- u. M. 31 200 in 104 St.-Aktien. Die G.-V.