Private und öffentliche Gesellschafts-Häuser, Konzert- etc. Etablissements. 2059 nach Kapital gerechnet, schriftlich aufgekündigt sein sollte. Besitztum: Der Ges. gehört die Ausstellungs- u. Festhalle in Frankf. a. M. Zweck: Errichtung, Ausstattung u. Betrieb von Hallen u. Bauten zur Veranstalt. dauernder oder vorübergehender Ausstellungen aller Art sowie zur Abhaltung von Konzerten, Versammlungen, Kongressen etc. auf eigenem oder fremdem Gelände. Stammkapital: M. 3 000 000 in 120 Geschäftsanteilen à M. 25 000. Nicht notiert. Anleihe: M. 1 600 000 in 4 % Oblig. lt. Beschluss des A.-R. v. 13./3. 1909, rückzahlbar zu pari; 500 Stücke à M. 1000, 200 à M. 3000, 100 à M. 5000, lautend auf den Namen der Stadtgemeinde Frankf. a. M., auf Order gestellt u. durch Indoss., auch in Blanko, über- tragbar. Zs. 1./7. u. 1./4. Tilg. ab 1919 durch jährl. Auslos. von 1 % plus ersp. Zs. am 2./1. auf 1./4.; ab 1919 verstärkte Tilg. oder Totalkündig. mit 3 monat. Frist vorbehalten. Sicherheit: Kapital u. Zs. sind von der Stadt Frankf. a. M. garantiert. Der Erlös der Anleihe diente zur Verwendung im Betriebe, sowie für Anbauten u. Anschaffungen. Verj. der Coup. 4 J. (K.), der Stücke in 30 J. (F.). Zahlstelle: Frankf. a. M.: Stadthauptkasse. Kurs Ende 1909–1916: 101.50, 99.50, 99, 98, 95, –*, –, 89 %. Eingef. im Juli 1909 an der Frankf. Börse von der Frankf. Bank. Geschäftsjahr: Kalenderj. Gen.-Vers.: Jeder Anteil = 1 St. Gewinn-Verteilung: Vom Reingewinn erhalten die Gesellschafter –— mit Ausnahme der. Stadt — eine Div. bis zu 5 % des St.-Kapitals, während die Stadt auf ihre Stammeinlage ledigl. eine Div. bis zu 4 % u. auch erst dann zu beanspruchen hat, wenn der Reingewinn zur Ausschüttung einer Div. von vollen 5 % an die übrigen Gesellschafter ausreicht. Ein nach Gewährung dieser Div. übrig bleibender Reingewinn steht zur Verfüg. der Vers. der Gesellschafter. Bilanzen sowie Gewinn- u. Verlust-Konti werden nicht veröffentlicht. Geschäftsführer: Dr. Georg Benkard, Jos. Modlinger. Aufsichtsrat: Oberbürgermeister Voigt, Bürgermeister Dr. Luppe, Geh. Justizrat Dr. Friedleben, Stadtverordneter Georg Wedel, Geh. Komm.-Rat Richard von Passavant- Gontard. Geh. Komm.-Rat Dr. Leo Gans, Geh. Reg.-Rat Dr. Arthur von Weinberg, Frankf. a. M. Palmengarten-Gesellschaft in Frankfurt a. M. Gegründet: 3./8. 1868; eingetr. Jan. 1869. Die Ges. erwarb die Biebricher Wintergärten und Gewächshäuser des Herzogs Adolf von Nassau: am 16./3. 1871 Eröffnung des Palmen- gartens mit Restaurationsgebäude; 11./8. 1878 Zerstörung des Restaurationsgebäudes durch Feuer; 29./11. 1879 Wiedereröffnung des neuen Gesellschaftshauses; April 1886 Vergrösserung durch Neugarten, 1895 durch Leonhardsbrunn, 1897 durch von Mumm'sches Gelände, 1898 Renovation und Umbau des Saales u. Einführung elektr. Beleuchtung, 1902 Erwerb des von Rothschild'schen Geländes an der Miquelstrasse, 1905 Erbauung 12 neuer Pflanzenschauhäuser mit Mittel-Kuppelbau u. des Victoria Regiahaus, 1908 Erwerb des von Rothschild'schen Geländes Villa Leonhardsbrunn. Die Dauer der Ges. ist bis Ende 2017 festgesetzt; das Gesamtvermögen der Ges. fällt bei Auflös. der Stadtgemeinde Frankfurt a. M. zu. Zweck: Anlage eines Lust- und Ziergartens in Frankfurt a. M., die Erhaltung der von der Ges. erworbenen und hierher verlegten Biebricher Wintergärten, die Benutzung des Gartens zur Pflege der Pflanzenkunde, sowie als Versammlungs- u. Vergnügungsort u. die Abhaltung von Festen, Blumen- und anderen Ausstellungen im Garten. Kapital: Bis 1917: M. 685 712 (fl. 400 000) in 1600 Nam.-Aktien à M. 428.57 (fl. 250). Urspr. M. 514 285.72, die G.-V. v. 26./6. 1903 beschloss Erhöhung um M. 171 428 durch Ausgabe von 400 gleichber. Nam.-Aktien à M. 428.57, angeboten den Aktionären 23./11.–12./12. 1903 zu M. 650. Die Aktien können durch Ausl. bis zu 12 Stück pro Jahr amortisiert werden, sobald zu Lasten der Ges. auf städt. Grund und Boden keine Hypothek mehr bestellt ist. Durch Zuwendung von M. 3000 p. a. aus dem Reingewinn an den Aktien-Rückzahl.-F. werden die Mittel zur Rückzahl. der in 1937 bereit gestellt. Die ausserord. G.-V. v. 24./11. 1916 hat das dem Inhaber einer Aktie bisher bedingungs- weise gewährleistete Recht zum unentgeltlichen Besuch des Gartens und seiner Anlagen aufgehoben. Gleichzeitig wurde beschlossen die Inhaber der Aktien aufzufordern, frei- willig auf jede im Nominalbetrag unverändert bleibende Aktie zur Deckung des vor- handenen Fehlbetrages (Ende 1916 M. 159 153.75) sowie zur Deckung der durch den Krieg entstandenen und noch entstehenden ausserordentlichen Verluste, nicht minder zur Vor- nahme ausserordentl. Abschreib. sowie zur Ausbesserung einzelner Gebäulichkeiten und zur Stärkung der Betriebsmittel der Ges. entweder: den Betrag von M. 350 bis zum 15./1. 1917 in bar zu entrichten, oder M. 150 bis 15./1. 1917, M. 100 bis 15./1. 1918 zuzügl. M. 5 für Zinsen, und M. 100 bis 15./7. 1918. zuzügl. M. 7.50 für Zinsen, in bar einzuzahlen. Diejenigen Aktien, auf welche die M. 350 event. nebst Zinsen eingezahlt worden sind, werden nach stattgehabter Vollzahlung in Vorz.-Aktien, umgewandelt und als solche mittels Aufdruck gestempelt. Ferner wurde durch Beschluss dem § 11 der Satzungen folgende Fassung gegeben: Jeder Inhaber einer Aktie, auf welche die Zuzahlung von M. 350 in bar geleistet worden ist (Vorzugsaktie), sowie jeder Inhaber einer Aktie, auf welche derselbe bis 15./1. 1917 einen Teilbetrag von M. 150 bar entrichtet und sich urkundlich verpflichtet hat, die weiteren Einzahlungen von M. 100 bis 15./1. 1918, zuzügl. M. 5 für Zinsen, und M. 100 bis 15, 7. 1918, zuzügl. M. 7.50 für Zinsen, an die Ges. zu