Eisenbahnen, Eisenbahn-Bau- und Betriebs-Gesellschaften. Bilanz am 31. Dez. 1916: Aktiva: Kreis Wirsitz Garantie 3½ % Oblig. 1 765 000, Stadt- pbahn Briesen 198 000, Bauvorlagen 370 169, Projekte 39 984, Grundstück Königsberg 207 083 abz. 125 000 Hypoth. bleibt 82 083, Effekten 2 993 518, Material. 263 062, Mobil. 1, Kassa 17 396, Kaut.-Effekten u. Wechsel 151 798, Kaut. 180 000, Debit. 4 906 550. – Passiva: A.-K. 2 500 000, 3½ % Oblig. 1 942 000, R.-F. 139 527 (Rückl. 9515), Talonsteuer-Res. 17 500, Rückstell. für Agio Samlandbahn-Oblig. 35 800, do. zur Einlös. 4½ % Oblig. u. Coup. (Sam- landbahn) 12 067, do. (Wirsitzer Kreisbahnen u. Stadtbahn Briesen) 54 600, Amort. des Baukto Stadtbahn Briesen 26 354, Kaut. 158 940. Avale 180 000, Kredit. 5 708 076, Div. 175 000, Tant. an A.-R. 4787, Vortrag 12 910. Sa. M. 10 967 564. Gewinn-u. Verlust-Konto: Debet: Betriebszuschuss 9906, Unk. 194 999, Abschreib. 42 384,. Talonsteuer-Res. 2500, Gewinn 202 212. – Kredit: Vortrag 11 908, Material. 184 658, Zs. u. Div. 126 622, Einnahmen aus Eisenbahn-Bau u. Betrieb 128 814. Sa. M. 452 003. Kurs: Die Aktien wurden bisher noch nicht eingeführt. Dividenden 1895–1916: 5, 0, 4½, 4½, 6, 6, 0, 0, 0, 0, 0, 0, 4, 4½. 5, 6, 6½, 8, 9, 9, 7, 7 %. Coup.-Verj.: 4 J. (K.) Direktion: Reg.-Baumeister Lucht, Königsberg; Paul Lenz, Dr. jur. Alf. Jaffé, Berlin. Aufsichtsrat: (9–20) Vors. General-Landschafts-Dir. Franke, Bromberg; Stellv. Dir. Fürstenberg, Gen.-Konsul Herm. Rosenberg, Geh. Komm.-Rat Hugo Oppenheim, Geh. Baurat Fr. Lenz, Berlin; Geh. Komm.-Rat Aronsohn, Stadtrat M. Friedländer, Bromberg; Komm.-Rat Ernst Michalowsky, Posen; Bank-Dir. Ludw. Kauffmann, Königsberg. Prokuristen: Betriebs-Insp. Fr. Scheuermann, Verkehrskontr. Rud. Paasch, L. Hirschberg, Reg.-Baumeister Erwin Münz, Königsberg. Zahlstellen: Für Div.: Königsberg: Ges.-Kasse; Berlin: Berliner Handels-Ges.; Hildes- heim: Hildesheimer Bank; Bromberg: Ostbank für Handel u. Gewerbe, M. Stadthagen. Sächs. Industriebahnen-Gesellschaft, Akt.-Ges. in Dresden. Gegründet: 4./11. 1905; eingetr. 15./12. 1905. Gründer: Deutsche Bank Fil. Dresden' Allg. Deutsche Credit-Anstalt-Abt. Dresden etc., Dresden. Zweck: Erbauung, Erwerb und Betrieb von Bahnen jeglicher Art, sowie Erwerb von Konz. zum Bau u. Betrieb derartiger Bahnen. Die Ges. baute die eingleisige Normal- spurbahn von Mittweida über Neudörfchen nach Dreiwerden u. Ringethal (die sogen. Zschopauthalbahn, Länge 10.53 km) mit einem Kostenaufwand von M. 2 400 000. Eröffnung einer Teilstrecke im Okt. 1906. Der Rest am 25. Jan. 1909. Der Betrieb, nur Güterverkehr, wird von der Gen.-Direktion der Sächs. Staatseisenbahnen gegen eine Pauschale von M. 35 000 jährl. geführt, die auch die erforderl. Betriebsmittel, Lokomotiven u. Güterwagen, stellt. Ausgenommen hiervon sind die für den Binnenverkehr der Güterbahn erforderl. Wagen. die von der Akt.-Ges. zu beschaffen sind. Güterbeförderung 1913–1916: 176 803, 137 419, 109 973, 127 460 t. Konzession der Sächsischen Regierung v. 13./10. 1906 auf den Zeitraum von 90 J. nach Eröffnung der ersten Strecke, d. i. ab 12./10. 1906. Mit Ablauf der Verleihungszeit geht die gesamte Bahnanlage samt den etwa vorhandenen Betriebsmitteln ohne Entschädigung u. frei von jeder Belastung mit Hypoth., Grund- oder Rentenschulden in das Eigentum des Kgl. Sächsischen Staatsfiskus über. Die Sächsische Staatsregierung behält sich das Recht vor, die Güterbahn u. die Anschlussstrecken samt Zubehör in ihrer ganzen Aus- dehnung, jedoch ohne die besonderen Zweiggleise jederzeit zu erwerben. Falls von diesem Erwerbsrechte innerhalb der ersten 15 J. von Beginn der 90jähr. Konz.-Frist ab Gebrauch gemacht wird, ist der Ges. das Anlagekapital zu erstatten, das für die zu erwerbenden Strecken einschl. etwaiger, eine neue Konz. nicht voraussetzenden Erweiter.- u. Ergänz.- Bauten u. des hierzu gehörenden Grunderwerbes wirklich aufgewendet worden ist, jedoch ohne die seit der Betriebseröffnung der einzelnen Strecken etwa aufgelauf. Zs. u. ohne Geldbeschaff.-Kosten. Die Feststell. des urspr. Anlagekapitals erfolgt sofort nach Vollend. der Bahn, die Feststell. späterer Erhöh. des Anlagekapitals durch Erweiter.- u. Ergänz.- Bauten sofort nach Vollend. dieser Bauten. Falls nach Ablauf dieses 15jähr. Zeitraumes von dem Erwerbsrechte Gebrauch gemacht werden sollte, ist der Ges. der 22.5 fache Betrag des Durchschnittsreinertrages der letzten 5 J. als Kaufpreis für die Bahn zu gewähren. Diese 5 J. sind von dem letzten Jahresrechnungsschlusse an, welcher der Ankündig. zum Ankaufe vorhergegangen ist, zurückzurechnen. Als Reinertrag gilt der Unterschied zwischen der Bruttoeinnahme u. dem Betriebsaufwande. Aussergewöhnl. Einnahmen, wie z. B. Ge- winne aus Grundstücksverkäufen etc. bleiben bei der Berechnung der Bruttoeinnahme ausser Betracht. Zu dem Betriebsaufwande sind zu rechnen die Instandhalt.-Kosten u. die Rückl. in den Ern.-F., dagegen nicht die Schuldzs. u. ebensowenig die Beträge, die zur Tilg. des A.-K. oder von Schulden, zur Ergänz. oder Erweiter. der Bahnanlage im Rahmen der gegenwärt. Konz., sowie zur Bildung von R.-F. verwendet werden. Als Betriebsaufwand sind ferner nicht anzusehen diejenigen Ausgaben, die aus dem Ern.-F. zu Erneuer.-Zwecken bestritten werden. Im Falle des Ankaufes der Bahn durch den Staatsfiskus geht diese mit sämtl. Grundstücken, Gebäuden, dinglichen Rechten u. allem Zubehör einschl. der zur Bahn gehör. Betriebsmittel u. Materialvorräte, sowie mit dem Ern.-F. auf den Staat über. Alle anderen Aktiven, z. B. Forder. sowie R.-F. u. Amort.-F. verbleiben der Ges.