Elektrische Strassenbahnen, Klein- und Pferdebahnen etc. 2139 Auffüllung der Zs. der Oblig. auf 3 % zu verwenden und kann nur dann aufgelöst werden, wenn während voller fünf Jahre die Verzinsung der durch ihn gesicherten Oblig. ohne Inanspruchnahme desselben erfolgt ist. Der dann vorhandene Betrag des Fonds ist zur Ergänzung des Abschreib.-F. zu verwenden. (Ist in 1906 dem Allg. Ab- schreib.-Kto zugeschrieben.) Die durch Beschluss v. 6./3. 1902 im Nennbetrag herab- gesetzten Oblig. werden, beginnend ab 1908 in 50 Jahren nach Massgabe eines diesbezügl. Tilg.-Planes auf dem Wege der Ausl. amortisiert. Die Rückzahl. der jeweilig ausgelosten Oblig. erfolgt z. herabgesetzten Nennbetrag zuzügl. 2 %, also die Stücke Lit. A mit M. 612, die Stücke Lit. B mit M. 306. Die Versamml. der Obligationäre v. 6./3. 1902 hat der Deutschen Treuhand-Gesell- schaft die ständige Vertretung der Oblig. übertragen und dieselbe mit der Wahrnehmung der Funktionen als Pfandhalter und Treuhänder bezügl. der verpfändeten OÖbjekte beauftragt. Die Herausgabe von Unterlagswerten darf seitens der Gläubiger-Vertretung nur erfolgen, wenn ihr zum Ausgleich geliefert werden: 1) entweder Oblig. der Ges. zum Kurswerte mind. in Höhe des Buchwertes, oder 2) neue OÖbjekte mind. des gleichen Buchwertes, oder 3) ein dem Erlös der Objekte gleichkommender Betrag, welcher in bar oder in mündelsich. Wertp. zu erlegen ist. Letzteren Falles ist für die Berechnung der jeweilige Tageskurs abzügl. 5 % massgebend. Der Deutschen Treuhand-Ges. ist unter Beobachtung der einschlägigen Be- stimmungen und unter Berücksichtigung der von der Revisionskommission festgesetzten Abschreib. der grösste Teil der Effekten verpfändet worden. Zu gleichem Zwecke wurden ihr Sicherungshypotheken auf eigene Bahnen der Ges, übergeben. Kapital: M. 9 060 000 in 9060 Akt. à M. 1000 (Ausgabe von 1902), u. zwar aus der Zus.- legung aus 1902 M. 1 250 000, aus Oblig. 1902 umgewandelt M. 7 810 000, zus. M. 9 060 000. Ursprünglich M. 5 000 000, erhöht laut G.-V. v. 1./6. 1898 um M. 2 500 000 (emittiert zu 130 %), welche ab 1./1. 1899 div.-ber. waren; A.-K. somit bis Ende 1901: M. 7 500 000. Zwecks Rekonstruktion der Ges. beschloss die G.-V. v. 26./3. 1902 Herabsetzung des A.-K. um M. 6 250 000 auf M. 1 250 000 durch Zus. legung der Aktien im Verhältnis von 6: 1. (Frist zur Einreich. 31./7. 1902.) Die näml. Vers. v. 26./3. 1902 beschloss Erhöh. um bis M. 7 935 000, u. ferner um bis M. 3 300 000. In teilweiser Durchführung dieses Beschlusses fand Erhöhung um M. 7 810 000 statt, auf welche die Vereinig. zum Schutze der Inh. von Schuldverschreib. der Allg. Deutschen Kleinbahn-Ges., A.-G. zu Berlin, 40 %, insges. nom. M. 14 296 800, Teil-Forder. aus insges. M. 35 742 000 Oblig. der Ges. nebst dem Zinsrechte v. 1./1. 1902 unter gleichzeitiger Herabsetzung des Zinsfusses des verbleib. Oblig.-Kap. auf 3 % jährl. (nämlich 40 %) aus nom. M. 13 232 000 4½ % u. M. 22 510 000 4 % Oblig. einbrachte. Dieselbe erhielt dafür 7810 Aktien à M. 1000, die zum Nennbetrage ausgegeben, für vollbez. erachtet werden u. seit 1./1. 1902 div.-ber. sind. Nicht zur Zus. legung eingereichte 149 Aktien wurden für kraftlos erklärt und hierfür im Verhältnis von 6: 1 neue Aktien (Ausgabe 1902) ausgegeben und für Rechnung der Beteiligten zum Börsenkurse verkauft. Aus diesem Verkauf sind abzügl. der entstandenen Kosten M. 14 661 eingegangen. Diesen Verkaufserlös zahlte die Ges. ohne Zinsvergütung den Beteiligten gegen Einreichung der für kraftlos erklärten Aktien nebst Div.-Scheinen für 1902 ff. und Talons mit M. 98.40 für jede Aktie aus. Seit 1./4. 1903 beträgt der Wert des Aktien- anteils nur noch M. 95.07, da von diesem Zeitpunkt ab eine kostenlose Übertragung des Reichsstempels seitens der Steuerbehörde nicht mehr stattfindet, der Stempelanteil vielmehr vom Einreicher der alten Aktien zu tragen ist. Anleihen: Die Ges. hat auf Grund der ihr durch das frühere Statut erteilten Berechtig. M. 40 000 000 in blanco cedierbare, nicht hypoth. sichergestellte Namen-Oblig., lautend auf Namen der Nationalbank für Deutschland, 1894–1900 (Serie I–IX). Stücke à M. 1000 u. 500 zu 4 u. 4½ % ausgegeben; dieselben sind bis auf M. 594 500 auf 60 % des urspr. Neunwertes, also auf M. 600 bezw. M. 300 herabgesetzt u. mit nur noch 3 % verzinsl. Ende 1916 in Umlauf abgest. 3 %: M. 19 513 800 (die Tilg. hat 1908 begonnen). Umlauf Ende 1915 der nicht abgest., bis 1./1. 1914 unverzinslich, am 23./9. 1913 zum 2./1. 1914 zur Rückzahl. gekündigten früher 4 % bezw. 4½ %: M. 40 800. Die am 2./1. 1902 fälligen Oblig.-Coupons kamen noch voll zur Einlösung. In Ge- mässheit der Beschlüsse der Obligationäre und der Aktionäre v. 26./3. 1902 hatte die Ges. die Hälfte des am 1./4. 1902 fällig werdenden Coup. der Oblig. zu bezahlen. d. i. denjenigen Betrag dieser Coup., welcher noch auf das Jahr 1901 entfiel, also durch den ab 1./1. 1902 beginnenden Zinsverzicht nicht ergriffen ist. Die Coup. per 1./4. 1902 wurden dementsprechend ab 1./4. 1902 wie folgt bezahlt: 4½ % Lit. A- über M. 1000 mit M. 11.25, 4½ % Lit. Büber M. 500 mit M. 5.63, 4 % Lit. A über M. 1000 mit M. 10, 4 % Lit. B über M. 500 mit M. 5. – Zugleich kündigte die Schutzvereinigung an, dass vom gleichen Tage die Zahlung der am 1./4. 1902 fällig werdenden Zs. auf die der Vereinigung angehörenden Oblig. lt. Vereinbarung auf Grund der einzureichenden Certifikate und zwar ausschl. bei derjenigen Hinterlegungsstelle stattfindet, welche die Certifikate ausgestellt hat. Es entfiel nach dem infolge Beschlusses der Mitgl. der Schutzvereinigung v. 6./3. 1902 platz- greifenden Modus B des Reorganisationsplanes auf die April/Okt.-Certifikate ausser den obengenannten Beträgen für den Zeitraum v. 1./1.–31./3. 1902 der ratierliche Anteil an den 3 % p. a. Zs., mit welchen die auf 60 % ihres bisherigen Nennbetrages herabgesetzten Oblig. ausgestattet sind, mit M. 4.50 auf die Lit. A Certifikate über M. 1000, M. 2.25 auf die Lit. B Certifikate über M. 500, sodass im ganzen zur Ausschüttung gelangten auf die 4½ % A./O.-Certifikate Lit. A à M. 1000 M. 15.75, Lit. B à M. 500 M. 7.88, auf die 4 %