Elektrische Strassenbahnen, Klein- und Pferdebahnen etc. 2153 Besitz befindl., auf Grund der G.-V. v. 12./12. 1908 ausgegebenen St.-Aktien Nr. 40 001–50 000 unter Verzicht der Div. für 1913 an ein Konsort. unter Führung der Deutschen Bank zu begeben, welches seinerseits diese nom. M. 10 000 000 Aktien nach Vollzahl. mit Div.-Ber. ab 1./1. 1914 den Aktionären zum Kurse von 110 % mit der Massgabe anzubieten hatte, dass auf je M. 4000 alte Aktien eine Aktie bezogen werden konnte. Die G.-V. v. 24./3. 1914 beschloss, das A.-K. weiter um M. 20 000 000 zu erhöhen. Diesem Beschlusse gemäss sind, nachdem die bisher mit 25 % eingezahlten M. 10 000 000 St.-Aktien vollgezahlt u. in 5 % ige Vorz.-Aktien Nr. 1–10 000 umgewandelt worden sind, M. 10000 000 Vorz.-Aktien Nr. 10 001–20 000 u. M. 10 000 000 St.-Aktien Nr. 50 001–60 000 zur Ausgabe gelangt. Diese M. 10 000 000 St.-Aktien sind mit einer Einzahl. von 25 % zu pari an die Elektrische Licht- u. Kraftanlagen A.-G. zu Berlin begeben worden. Ein von der Deutschen Bank geführtes Konsort. hat von der Elektr. Licht- u. Kraftanlagen A.-G. die jetzt vollge- zahlten Vorz.-Aktien Nr. 1–10000 erworben sowie die neugeschaffenen Vorz.-Aktien Nr. 10001–20 000 gezeichnet. Die durch die Ausgabe der Vorz.-Aktien Nr. 10001–20000 ent- stehenden Kosten gehen ganz, die durch die Vollzahl. der Vorz.-Aktien Nr. 1–10000 sowie die Ausgabe der neuen mit 25 % eingezahlten St.-Aktien Nr. 50001–60 000 entstehenden Spesen gehen bis zum Betrage von M. 475 000 zu Lasten des Konsort. Der Erlös aus der Vollzahl. auf die Vorz.-Aktien Nr. 1–10 000 sowie aus der Ausgabe der neuen, mit 25 % eingez. M. 10 000 000 St.-Aktien dient zur teilweisen Beschaff. der Mittel, die zur Bezahl. der für den Bau der Strecken Wittenbergplatz–Kurfürstendamm, Wittenbergplatz–Nürnberger Platz u. der Strassenbahnverlängerung bis zum Wagnerplatz in Lichtenberg noch fällig werdenden Ausgaben u. zur Abdeckung der für den Bau dieser Linien im Jahre 1913 entstandenen Bankschuld erforderlich sind. Das auf die Vorz.-Aktien Nr. 10 001–20000 eingezahlte Kapital soll zur teilweisen Beschaffung der Geldmittel für die Strecke Gleisdreieck–Wittenbergplatz dienen. Bis zur Eröffnung des Betriebes auf dieser Strecke, längstens bis 31./12. 1917, erhalten diese Vorz.-Aktien (Nr. 10001–20000) 5 % Bauzs. vom 1./4. 1914 ab. Hinsichtlich der in Vorz.-Aktien (Nr. 1–10000) umgewandelten Aktien ist mit dem Konsort. als deren Inhaber die Vereinbarung getroffen worden, dass die Stücke für das Geschäftsj. 1914 nur dreiviertel div.-ber. sind u. mit dieser Massgabe weiterbegeben werden sollen. Die neuen St.-Aktien Nr. 50001–60 000 erhalten vom 1./1. 1914 ab Div. auf die jeweils erfolgte Einzahl. Für die Vorz.-Aktien gelten folg. Bestimmungen: Die Vorz.-Aktien erhalten jährl. eine Vorz.-Div. von 5 % u. zwar derart, dass, wenn für ein Geschäftsj. nicht volle 5 % verteilt werden, der fehlende Betrag aus dem Reingewinn der folg. Jahre vor Verteil. einer Div. auf die St.-Aktien nachgezahlt wird. Das Nachzahlungsrecht haftet an dem Div.-Schein des Jahres, aus dessen Gewinn die Nachzahl. bestritten wird. Reicht der zur Verf. stehende Betrag zur Zahlung der Rückstände u. einer 5 %igen Vorz.-Div. für das verflossene Geschäftsj. nicht aus, 80 gelangen zunächst die Div. für das zuletzt abgelaufene Geschäftsj., sodann die Rückstände, u. zwar zuerst die ältesten, zur Auszahl. Im Falle der Liquid. erhalten von dem nach Berichtig. der Schulden verbleibenden Vermögen zunächst die Inhaber der Vorz.-Aktien den Nennwert ihrer Aktien zuzügl. eines Aufschlages von 10 % u. die etwa aus den Vorj. sich ergebenden Fehlbeträge an der Jahresdiv. von 5 % u. ferner 5 % Zs. vom Nennwert ihrer Aktien für den bis zur Auszahl. der Beträge bereits abgelaufenen Teil des Geschäftsj. Die Ges. ist auch berechtigt, die Vorz.-Aktien während der Dauer der Ges. im Wege der Kündig. mit 3 monatiger Frist oder der Auslos. oder des Ankaufs einzuziehen (zu amortisieren) u. zwar bei Auslos. oder Kündig. zum Nennbetrag zuzügl. 10 % Aufgeld sowie zuzügl. der etwa aus den Vorj. rückständigen Div.-Beträge u. 5 % Zs. vom Nennwert, gerechnet vom Schluss des Geschäftsj., über welches die letzte von der G.-V. genehmigte Bilanz vorliegt. Die Vorz.- Aktionäre haben die Verpflicht. auf einer vom A.-R. der Ges. gefassten Beschluss hin ihre Aktien der Deutschen Treuhand-Ges. oder einer anderen vom A.-R. der Ges. für elektr. Hoch- u. Untergrundbahnen in Berlin zu bestimmenden Stelle zum Kurse von 110 % zuzügl. etwa rückständiger Div.-Beträge auf 5 % Zs. auf den Nennwert, gerechnet vom Schluss des Geschäftsj., für das die letzte von der G.-V. genehmigte Bilanz vorliegt, bis zum Tage der Zahlung des Preises zu überlassen u. zu diesem Zwecke innerhalb einer festzusetzenden Frist bei den bekanntzumachenden Stellen einzureichen. Soweit die Einreichung nicht rechtzeitig erfolgt, hat die Ges. das Recht, diese Stücke zum Kurse von 107½ % zuzügl. der sich aus den Vorj. etwa ergebenden Fehlbeträge an der Jahresdiv. von 5 % u. ferner 5 % Zs. auf den Nennwert, gerechnet vom Schluss des Geschäftsj., für das die letzte von der G.-V. genehmigte Bilanz vorliegt, mit einer Frist von einem Monat zur Rückzahl. zu kündigen. Genussscheine: 1250 Stück. Als Entgelt für die Abtretung der auf die Strecke War- schauer Brücke-Potsdamer Platz-Zoolog. Garten bezügl. Genehmigungen u. Verträge sowie für die zur Vorbereit. des Unternehmens aufgewendete geistige Arbeit sind der Firma Siemens & Halske A.-G. 1250 auf den Inhaber lautende Genussscheine überlassen worden. Dieselben haben vom Beginn des elften vollen, auf die Eröffnung des Betriebes der gesamten Strecke Warschauer Brücke- Zoologischer Garten folgenden Geschäftsj., also ab 1./1. 1913, ab Anspruch auf 25 % desjenigen Reingewinnes, welcher verbleibt, nachdem auf das aus- gegebene A.-K. 8 % Div. entfallen sind. Die Ges. ist jederzeit berechtigt, die Genussscheine abzulösen und zwar mit dem 20fachen Betrage des in den vorhergegangenen 5 Jahren durch- schnittlich auf die Genussscheine entfallenen Gewinnanteils, mindestens aber mit M. 1000. Im Falle einer Liquid. wird nach Einlös. der Vorz.-Aktien mit 110 % etc. (siehe oben) auf die St.-Aktien, deren Nennwert u. sodann auf die vorhandenen 1250 Stück Genussscheine