2168 Strassenbahnen, Klein- und Pferdebahnen eic. Aufsichtsrat: (3–8) Vors. Gen.-Dir. Phil. Schrimpff, Berlin; Stellv. Geh. Justiz- Rat Semler, Braunschweig; Dir. Hans Siemens, Berlin; Friedr. Ohlmer, Braunschweig; G. Behringer, Frankf. a. M.; Dir. Alb. Müller, Berlin. Zahlstellen: Eigene Kasse; Berlin: Berliner Handels-Ges., „ Bank, C. Schlesinger- Trier & Co., Allg. Electricitäts- Ges.; Braunschweig: Braunschw. Bank u. Creditanstalt, Braun- schweig. Privatbank, M. Gutkind & Co.; Hannover: Bernh. Caspar. Bremer Strassenbahn in Bremen. Centralbureau: Am Wall 109. Gegründet: 28./3. 1876; eingetr. 3./4. 1876. Zweck: Bau, Erwerb u. Betrieb von Strassenbahnen für Personenbeförderung: früher Pferdebahn, wurde im Laufe 1892/93 auf den ursprüngl. Linien der elektr. Betrieb mit oberirdischer Stromzuführung eingeführt. Die G.-V. v. 5./6. 1899 genehmigte einen am 23./11. 1898 mit der Tramway's R Comp. Lim. .„. Vertrag, won ach das gesamte Eigentum der Grossen Bremer Pferdebahn (Länge 18 km) an die Bremer Strassenbahn überging, gegen Gewährung von M. 2 500 000 Aktien Em. von 1899. Auch auf diesen Linien kam der elektr. Betrieb bis 1900 bezw. Anfang 1901 zur Einführung; neue Linien wurden 1903 eröffnet. Befördert 1908 bis 1916: 27 492 435, 29 011 822, 29 875 270, 33 079 914, 36 744685, 42 124 075, 42 003 046, 3 924 226, 44 906 374 Pers. Gesamteinnahmen 1908–1916: M. 2 674 173, 2 822 792, 2 900 800, 3 220 214, 3 606 200, 3 909 461, 3 764 097, 3 460 081, 4029 891; Personal inkl. Arbeiter Ende 1916: 874. Die Ges. besitzt 187 Motorwagen, 156 Anhängewagen. Linien: 1. Ringbahn, 2. Gröpelingen-Sebaldsbrück, 3. Hoh- wisch-Holzhafen, 4 Horn-Arsterdamm, 5. Hartwigstr.-Gastfeldstr., 6. Pappelstr.-Wach- mannstr., 7. Woltmershausen-Bürgerpark, 8. Gröpelingen-Burg, 9. St. Jürgenstr.-Hemm- strasse, 10. Industriehafenbahn; zus. 66,255 km (Streckenlänge 52, 154 km). Spurweite 1,435 m; neue Linien im Bau. Es fand bis 1900 auch Abgabe elektr. Energie für Licht u. Kraft an Dritte statt, doch übernahm nach dem neuen Vertrag 1899 der Bremer Staat das Elektriu- citätswerk der Ges. zum Preise von M. 155 000. Neuer Vertrag mit dem Staate Bremen v. 5./6. Juni 1899 mit Abänderung v. Dez 1913: Konz. der Ges. bis Ende Dez. 1950. Die Ges. verpflichtet sich, den für ihren gesamten Betrieb erforderl. elektr. Strom aus dem städt. Elektrizitätswerk zu entnehmen, wofür seit 1914 die Kosten von 9 Pfg. für eine Kilowattstunde angesetzt sind. Alle Pflasterarbeiten, welche durch Anlegung neuer Gleisstrecken, Neulegung, Umlegung oder Reparat. von Gleisen erforderlich werden, hat die Ges. auszuführen; alle übrigen Pflasterarbeiten auf dqen von der Bremer Strassenbahn benutzten Strassen beschafft der Staat. Dieser übernimmt ferner die ganze Unterhalt. des Pflasters zwischen u. neben den Gleisen, sowie die Reinigung des Bahnkörpers mit Ausnahme der Gleise. Die Reinigung des Bahnkörpers von Schnee hat die Bremer Strassenbahn zu besorgen. Für die vorstehenden vom Staate übernommenen Pflichten hat die Ges. jährl. 2 % ihrer Brutto- Fahrgeldeinnahmen zu zahlen. Der Gewinn- anteil des Staates betrug 1910–1916: M. 167 025, 164 942, 182 775, 295 201, 239 760, 133 439, 215 370. Hiergu kam die konzessionsmässig zu zahlende Pflastersteuer mit M. 57 986, 64 358, 71 972, 78 058, 75 163, 69 037, 80 597. Im Falle der Zurücknahme der Konz., sowie beim Ablauf der Konzessionszeit haben Senat u. Bürgerschaft das Recht, die Bahn (ausschl. des Pflasters) u. das Betriebsmaterial gegen den Verkaufswert zur Zeit der Übernahme zu übernehmen. Erfolgt eine Einigung über den Verkaufswert nicht, so wird derselbe von dem bezeichneten Schiedsgerichte fest- gesetzt. Macht der Staat beim Ablauf der Konzessionszeit von diesem Rechte keinen Gebrauch, so läuft die Konz. von 10 zu 10 Jahren zu den bisherigen Bedingungen so lange weiter, bis der Staat sich zur Übernahme des Unternehmens bereit erklärt. Wird dagegen dio Konz. vor Ablauf der Konz.-Zeit oder nach ihrer eingetretenen Verlängerung zurückgenommen, so hat die Ges., falls der Staat alsdann von dem ihm zustehenden Übernahmerechte keinen Gebrauch macht, auf ihre Kosten die Bahn aufzunehmen u. den Strassenkörper ordhungsmässig wieder herzustellen. Kapital: M. 8 800 000 in 750 Aktien (Nr. 1–750) à M. 1200 u. 7900 Aktien (Nr. 751 bis 8650) à M. 1000. Urspr. A.-K. M. 180 000, erhöht 1876 um M. 70 000, 1885 um M. 50 000 reduziert, erhöht 1888 um M. 199 600, 1891 um M. 200 400, 1895 um M. 300 000 u. 1899 um M. 2 500 000 zwecks Ankaufes der Grossen Bremer Pferdebahn. Behufs Ausbau des Bahn- netzes u. Vermehrung der Betriebsmittel 1902 fernere Erhöhung um M. 1 000 000, begeben an die Nordwestdeutsche Bank zu 100 %, angeboten den Aktionären zu 102 %. Nochmals erhöht 1904 um M. 1 100 000, übernommen von der Nordwestd. Bank zu 129 %, angeboten den Aktionären zu 130 %. Der Erlös dieser Aktien diente zur Deckung der Ausgaben fürß den Ausbau u. die Ausrüstung verschiedener Strecken. Nochmals erhöft lt. G.-V. v. 23/ 1908 um M. 1 100 000, übernommen von der Deutschen Nationalbank zu 108 %, angeb. den alten Aktionären zu 112 %. Die a. o. G.-V. v. 29./8. 1912 beschloss weitere Erhöh. des A.-K. um M. 2 200 000 (also auf M. 8 800 000), übernommen von der Deutschen Nationalbank zu 120 %, angeb. den Aktionären zu 125 %. Erhöh. über M. 5 500 000 dürfen nur mit Zustimmung des Bremer Senats stattfinden. Anleihen: I. u. II. M. 600 000 in 4 % Oblig. von 1891 u. 1893 (bis 1./11. 1896 4½ %), Stücke à M. 1000 u. 500. 4 1./5. u. 1./11. Ausl. im März auf 1./11. Zahlst.: Bremen: