* 2186 Gewinn-Verteilung: Nach Dotierung des Ern.-F. erhält die Oberleitung des Betriebes Elektrische Strassenbahnen, Klein- und Pferdebahnen etc. Betriebsjahres übertragen, dieselben sind vielmehr von der Betriebsführerin zu decken, Hiierdurch ist die Fischhausener Kreisb.-Ges. dauernd vor einem Betriebsverluste gesichert. Kapital: M. 1 097 000 in 1097 St.-Aktien à M. 1000. Urspr. M. 1 011 000. Die G.-V. v. 8./2. 1911 beschloss Erhöh. um M. 86 000. Geschäftsjahr; 1./10.–30./9. Gen.-Vers.: Jan.-März. Stimmrecht: 1 Aktie = 1 St. 10, alsdann 5 % zum R.-F. sowie Rücklage zum Spez.-R.-F., hiernach bis 4 % Div., vom Übrigen nach G.-V.-B. ausserord. Zuwendungen an Vorst., A.-R. und Beamte, Rest wird auf sämtl. St.-A. gleichmässig verteilt, insoweit derselbe von der G.-V. nicht zu Zwecken der weiteren Ausrüstung des Unternehmens bestimmt wird. Bilanz am 30. Sept. 1916: Aktiva: Eisenbahn 1 107 491, Kaut. 20 000, Grund u. Boden 12 500, Debit. 4944, Verlust 73 919. – Passiva: St.-A.-K. 1 097 000, Lenz & Co., Berlin, Kaut. 20 000, Disp.-F. 12 500, Ern.-F. 79 269, Kredit. 10 085. Sa. M. 1 218 855. Gewinn- u. Verlust-Konto: Debet: Verlustvortrag 68 795, Handl.-Unk. 376, Betriebskto 9906, Ern.-F. 5315. – Kredit: Zs. 191, Ostdeutsche Eisenb.-Ges., Zuschusskto 10 283, Verlust 73 919. Sa. M. 84 394.. Dividenden: 1899/1900; 0 % (Baujahre); 1900/01–1915/16: Bisher 0 %. Coup.-Verj.: 4 J. (F Direktion: Reg.-Baumeister H. Lucht, Baurat Franz Stahl. Aufsichtsrat: (7) Vors. Landrat Petersen, Fischhausen; Stellv. Reg.-Rat Sutor, Ober pPräsident von Berg, Betriebs-Dir. Scheuermann, Reg.- u. Baurat Michaelis, Landesbaurat Plocke; Landeshauptmann v. Brünneck, Königsberg i. Pr.; Freih. v. d. Goltz auf Kallen. Verwaltung in Homburg, Höhestrasse 40. Gegründet: 5./4. 1888. Zweck: Errichtung, Erwerbung u. Betrieb von Kleinbahnen für Personen- u- Güter- beförderung, sowie die gewerbsmässige Erzeugung und Ausnutzung elektrischen Stromes- Frankfurter Lokalbahn Actien-Gesellschaft, Frankfurt a. M. Die Ges. betreibt z. Z. die für Personen- u. Güterverkehr eingerichteten normalspurigen Kleinbahnen Heddernheim-Oberursel-Hohemark u. Heddernheim-Homburg v. d. H. Die Betriebslänge beider Linien beträgt 22.27 km; die Gleislänge 39.12 km /Heddernheim-Hom- burg v. d. H. ist zweigleisig). Der Personenverkehr wird elektrisch betrieben, und zwar findet auf Grund vertragl. Abmachungen mit der Stadt Frankf. a. M. unter Mitbenutzung der städt. Strecke Frankf. a. M.-Heddernheim ein durchgehender Personenverkehr zwischen Frankf. a. M.-Heddernheim-Oberursel-Hohemark u. zwischen Frankf. a. M.-Heddernheim-Hom- burg v. d. H. statt. Der Betrieb auf den beiden Linien wird derart gemeinschaftl. geführt, dass beide Verwalt. auf dem ihnen gehörigen Bahngebiet sämtl. Einnahmen beziehen und sämtl. Ausgaben bestreiten. Die gegenseitig auf fremder Bahn bewirkten Betriebsleistungen werden tunlichst in natura ausgeglichen, im übrigen angemessen vergütet. Die Eröffnung des durchgehenden elektr. Betriebes erfolgte aur der erstgenannten Strecke am 31./5. 1910, auf der zweiten am 4./5. 1910. Der Güterverkehr wird mit Dampflokomotiven u. 1 Motor- güterwagen betrieben. Wagenpark: 2 Hagans'schen Tenderlokomotiven von je 25 Tonnen Dienstgewicht, 1 elektr. Motorgüterwagen, 18 zweiachsigen Motorwagen, 22 zweiachsigen Anhängewagen, 5 bedeckten Güterwagen, 7 offenen Güterwagen, 3 Bahnmeisterwagen u. 2 Turmwagen. Beförderte Personen 1911–1916: 2 047 250, 2 144 529, 2 431 884, 2 385 922, 2 682 135, 3 365 945; Güter 1911–1916: 77 319, 89 789, 95 369, 77 083, 113 367, 123 216 t. Konzessionen: Die Genchmig. der kgl. Regier. zu Wiesbaden ist für Heddernheim-Ober- ursel-Hohemark unterm 2./9. 1908, diejenige für Heddernheim-Homburg v. d. H. unterm 3. . ..... 3... ?. 3―― *―― 3.. 6./7. 1908 erteilt worden, während die hessische Konz.-Urkunde für letztere Linie v. 22./8,. 1908 datiert. Die Konz.-Dauer für beide Linien erstreckt sich bis zum 20./1. 1998. Aus den Konz. u. hauptsächlichsten Verträgen ist als bemerkenswert hervorzuheben, dass die in Betracht kommenden Staatsregierungen Preussen u. Hessen und bezw. die Stadt Frank- furt a. M. berechtigt sind, die Bahnen nach Ablauf der Konz., event. auch vorher zu einem Preise zu übernehmen, welcher mindestens dem vollen Wert der Anlagen z. Z. des Erwerbs, bezw. einem aus dem Reingewinn einer gewissen Reihe von Jahren zu berechnenden Werte entspricht. Auch sind der Hessische Staat auf Grund u. nach Massgabe des von ihm ge- leisteten Zuschusses zum Bau der Bahn Heddernheim-Homburg u. der Bezirksverband des Reg.-Bezirks Wiesbaden für die Benützung der Bezirksstrasse am Reingewinn der Ges. über 4½ % des anteiligen Anlage-Kap. u. bezw. über 6 % Aktien-Div. beteiligt. Ausser mit dem Betrieb der obenerwähnten Bahnen befasst sich die Ges. auch mit der Erzeugung u. dem Vertrieb elektr. Energie. So wurde mit der Stadtgemeinde Oberursel ein Vertrag über die Stromversorgung dieser Gemeinde abgeschlossen, nach welchem der Ges. das ausschliessl. Recht zur Mitbenutzung städt. Strassen u. Wege u. zur Abgabe von elektr. Energie auf die Dauer von 30 Jahren zusteht. Nach Ablauf von 15 Jahren d. h. erstmalig am 25./7. 1925 steht der Stadtgemeinde das Recht zu, die zur Abgabe der elektr. Energie dienenden Einricht. u. Leitungsanlagen zu mindestens dem Buchwert zu erwerben. Die Ges. hat an die Stadtgemeinde eine Abgabe von 0,8 Pfg. für die Kilowattstunde ver- kauften Stromes zu bezahlen, mindestens aber jährlich M. 1000 vom 1.–5., M. 1500 vom 6,.–10., M. 2500 vom 11.–15. u. M. 3000 vom 16.–30. Betriebsjahre. Inzwischen sind mit folgenden Gemeinden Stromlieferungsverträge abgeschlossen worden: Bommersheim, Gonzen-