Elektrische Strassenbahnen, Klein- und Pferdebahnen etc. verkehr: M. 326 615, 315 702, 333 350, 315 829, 376 847, 413 616, 430 515, 518 613, 454 461, 398 979, 315 331, do. aus Abgabe elektr. Energie: M. 369 656, 412 942, 496 146, 544 471, 602 923, 821 002, 876 664, 871 220, 1 006 536, 1 064 642, 1 199 784, do. aus Omnibusverkehr: M. 132 440, 134 765, 135 359, 136 742, 129 521, 137 157, 142 034, 135 007, 125 835, 96 723, 23 693. Statistik für 1916 nicht veröffentlicht. Einien u. Betrieb: Die Strassenbahn Hannover betreibt im Anschluss an ein voll- ständiges Netz von Strassenbahnen innerhalb der Stadtkreise Hannover-Linden noch Linien nach den in der Umgegend von Hannover belegenen Ortschaften Stöcken, Langenhagen, Burg- / wedel. Misburg, Rethen, Sarstedt, Hildesheim, Pattensen, Buchholz, Limmer, Ricklingen, Gehrden, Barsinghausen. Anderten, Sehnde, Haimar. Die Gesamtbetriebslänge des Netzes beläuft sich auf ca. 160 km, die Gesamtlänge der Geleise auf ca. 292 km; vorhanden: 290 Motor- wagen u. 286 Anhängewagen, 38 Omnibuswagen, 327 Güterwagen u. 81 div. Fuhrwerke, ferner 86 Pferde. Die Wagen werden zum Teil in der eigenen Werkstatt erbaut. Konzessioniert und im Betrieb sind folgende Linien: Hannover-Hildesheim, Rethen- Pattensen, Vahrenwald-Langenhagen, Hannover-Barsinghausen, Hannover-Haimar, Anderten- Misburg-Buchholz, Viergrenzen-Buchholz-Gr. Burgwedel. Der Betrieb geschieht elektrisch. Das Innere der Stadt Hannover wurde bis 1903 automobil in einer Länge v. 26,6 km durch Accumulatoren befahren; im übrigen erfolgte der Betrieb durch oberirdische Stromzuführung. Auch für das Innere der Stadt kam im Nov. 1903 die oberirdische Stromzuführung zur Einführ. Die Ges. erzeugt die für den Betrieb der Strassenbahnen erforderl. elektr. Energie selbst u. giebt auf Grund ihr erteilter Konz. elektr. Strom für Licht- u. Kraftzwecke 144 vor Hannover geleg. Ortschaften ab. Angeschlossen waren Ende 1916 118 167 Glühlam pen, 278 Halbwattlampen, 63 Bogenlampen u. 31 012 PS-Motoren, welche insgesamt einen Anschluss- wert von 28 952 KW darstellen. Zahl der Konsumenten 8394; eine Verdoppelung dieser Ziffern würde ohne wesentl. Vergrösserung der masch. Anlage möglich sein. Der elektr. Strom wird in Kraftstationen, belegen in Glocksee, Vahrenwald, Kirchrode, Buchholz u. Rethen erzeugt. Die Ges. besitzt 35 verschiedene Grundstücke in Hannover und Stationsorten. Die Konzessionen laufen in Hannover- Linden bis 1. April 1937; für die Aussenlinien enden die Konz. in den Jahren 1942–50. Die Konz. sind auf Grund des Kleinbahn-Gesetzes erteilt und gelten ausserhalb Hannover-Linden auch für Güterbeförderung. In den Städten Hannover-Linden ist der Ges. die Güterbeförderung bis morgens 10 Uhr ebenfalls gestattet. Abgaben: Die Strassenbahn hat der Stadt eine Abgabe zu zahlen, welche bei einer Brutto- Betriebseinnahme bis zu M. 1 500 000 2½ %, bis zu M. 2 000 000 3 %, bis zu M. 3 000 000 3½ % und über M. 3 000 000 4 % der ganzen unter die Steuer fallenden Einnahme beträgt; ferner hat die Ges. einen Beitrag zu den Strassenreinigungskosten zu zahlen, welcher jährl. M. 30 pr. 100 m einfaches Geleis und M. 60 pr. 100 m Doppelgeleis beträgt. Der Magistrat von Hannover erhält das Entgelt für die Einführung der Oberleitung von der Strassenbahn, anfangend 6 Monate nach Beginn des Oberleitungsbaues, eine jährl. Extra-Abgabe von 50 Pf. pro Meter, berechnet auf die jetzt mit Accumulatoren betriebene Strassen-Strecke von 26,6 km, abgerundet auf M. 26 000; ausserdem für ver- schiedene anderweite Zugeständnisse eine besondere Abgabe von M. 14 000 jährl., welche nach Verlauf von 10 Jahren auf M. 24 000 jährl. erhöht wird. Der Stadt Linden ist eine jährl. Abgabe zu zahlen, welche in der Weise zu be- rechnen ist, dass auf Grundlage der an die Stadt Hannover zu zahlenden Abgabe der- jenige Betrag festgestellt wird, welcher nach Verhältnis der Einwohnerzahl von Hannover und Linden auf Linden entfällt. Die Abgabe für Strassenreinigung wird in derselben Weise berechnet, wie in Hannover. Im übrigen ist der Vertrag analog demjenigen mit der Stadt Hannover. Neben der festgestellten Abgabe und unabhängig von dieser hat die Strassenbahn an die Stadtgemeinde Linden eine jährl. Abgabe von M. 6500 zu zahlen als Entgelt für neugewährte Zugeständnisse. Für die Bahnanlagen ausserhalb Hannover- Linden sind jährl. Abgaben nicht zu entrichten; doch beansprucht die Stadt Hannover, fussend auf einem früher geschlossenen Vertrag, Abgaben auch für die Aussenlinien. Ein ann 23./4. 1902 abgehaltenes Schiedsgericht entschied zu gunsten der Stadt. Im Mai 1913 kam ein neuer Vertrag mit dem Magistrat der Stadt Hannover zustande, danach stellte die Stadt der Strassenbahn das erforderl. Kapital in Höhe von M. 1 500 000 zu mässigem Zinsfuss zur Verfügung als Entschädigung dafür, dass die Strassenbahn auch Linien, wie die nach der Rennbahn u. nach der Stadthalle, baut, die für den tägl. Verkehr noch vorläufig keine Bedeutung haben. Mit dem Bau der Linie nach der Rennbahn wurde 1913 begonnen; das ganze Bauprogramm sollte innerhalb 2 Jahren durchgeführt werden. Kapital: M. 24 000 000 in 24 000 gleichber. Aktien à M. 1000. Hiervon tragen 23 537 Stück den Aufdruck „Vorzugsaktien-, Urspr. A.-K. M. 3 000 000, erhöht lt. G.-V.-B. v. 26./2. 1895 um M. 1 500 000, It. G.-V.-B. v. 15./2. 1896 um M. 1 500 000, lt. G.-V.-B. vom 23. Juli 1896 um M. 6 000 000, lt. G.-V.-B. v. 21./2. 1898 um M. 6 000 000 in 6000 Aktien à M. 1000, angeboten den Aktionären zu 127.25 %, lt. G.-V.-B. v. 25./11. 1898 um fernere M. 6 000 000 (auf M. 24 000 000) in 6000 Aktien à M. 1000, übernommen von einem Konsort. zu 102.50 %, angeboten den Aktionären M. 3 000 000 zu 107.50 %. Die Ges. geriet 1901 infolge allzu beschleunigten Baues von Aussenlinien in eine schwierige Lage. Zur Abstossung der schwebenden Schuld von M. 2 600 000, ferner zur Beschaffung der Mittel zur Einführung der Oberleitung in der Stadt Hannover (hierzu ca. M. 1 500 000 erforderlich), sowie zur Sanierung bezw. Reorganisation der Ges. überhaupt 138*