*― Elektrische Strassenbahnen, K und Plerdebahnen etc. zeugung elektr. Energie u. gewerbl. Ausnützung elektr. Ströme zur Beleucht. u. Kraftabgabe und anderen Zwecken. Die früher einer Ges. m. b. H. gehörende Bahn Hirschberg-Warm- brunn-Hermsdorf war urspr. Gasstrassenbahn, seit 1900 aber elektr. Betrieb. Linien: a) Bahn- hof Hirschberg-Cunnersdorf-Herischdorf-Warmbrunn-Hermsdorf, b) Bahnhof Hirschberg- Kaserne, c) Warmbrunn-Giersdorf-Bächteltalweg. Die Strecke nach Obergiersdorf ist am 20./5. 1914 in Betrieb genommen. Bahnlänge 19.15 km, Spurweite 1 m, oberirdische Strom- zuführung; die Ges. besitzt eigene elektr. Centrale. Beförderte Personen 1907–1916: 1 590 711, 1 616 397, 1 674 366, 1 773 298, 1 912 931, 2 151 195, 2209 310, 1 977 193, 1 888 841, 2 386 900; Einnahme inkl. Gepäck: M. 242058, 257 181, 265 962, 283 417, 292 150, 327 974, 338 171, 33108l, 318 838, 393 411. Konzession der Kgl. Regierung zu Liegnitz v. 28./8. 1899 auf die Dauer von 70 J ahren ab 1900; Verträge mit der Stadtgemeinde Hirschberg v. 9./6. u. 19./12. 1895, 25. u. 30./3. 1896, 6./12. 1898, 23. u. 31./10., 14. u. 23./11. 1899. Die Erlaubnis des Betriebes der Linien im Stadt- gebiete Hirschberg erstreckt sich auf die Zeit bis ult. 1945. Die Genehmigungsurkunde der Kgl. Regierung enthält keinerlei Auflagen oder Erschwerungen. Der Ver- trag mit dem Provinzialverbande von Schlesien v. 20. 30./3. 1899 enthält die Verpflichtung zur Zahlung eines Ausgleichs für die durch die Kleinbahnanlage entstehende Erschwerung der Chaussee-Baulast der Provinz für die Zeit von 1899–1903 inkl. von jährl. M. 200 pro km benutzter Chausseelänge und für die Zeit v. 1./1. 1904 bis 31./12. 1908 von M. 300 pro Jahr und km benufzter Chausseelänge. Vom 1./1. 1909 ab beträgt die jährl. an die Provinz zu entrichtende Entschädigung 2 % der Bruttoeinnahme des verflossenen Betriebsjahres, mind. aber M. 300 pro km Chausseelänge. Bezüglich des Erwerbs der Bahn nach Ablauf der Konc. sollen die Bestimm. des $§ 6 Absatz 3 des Gesetzes v. 28./7. 1892 Geltung haben. Findet eine Übernahme des Bahnunternehmens Gdurch den Provinzialverband nicht statt, so muss die Beseitigung der Bahnanlagen von der Provinzialstrasse und die Wiederherstellung des früheren Zustandes binnen spät. 3 Monaten nach Ablauf der Konc.-Dauer erfolgt sein. Will der Provinziafverband im Falle des Erlöschens oder der Zurücknahme der Konc. §§ 23/24 des Ge- Setzes v. 28./7, 1892 den Übergang der Bahnanlage in sein Eigentum verlangen, so ist die in diesem Falle zu zahlende Entschädigung durch Taxatoren festzusetzen Die Stadt Hirschberg erhält vom dritten Geschäftsj. an einen jährl. Gewinnanteil, der wie folgt ermittelt wird: nach den Abschreib. erhält zunächst die Akt.-Ges. 5 % des Anlagekapitals; von dem alsdann verbleib. Rest ist vom 3. bis einschl. 25. Geschäftsjahre ein Drittel und vom 26.–50. Geschäftsjahre die Hälfte an die Stadt Hirschberg abzuführen. Nach Ablauf des Stadtvertrages (1945) verlängert sich der Vertrag von 10 zu 10 Jahren, wenn nicht mind. 3 Jahre vor diesem Termin bezw. vor Ablauf der jeweiligen 10jähr. Verlängerungs- dauer die weitere Fortdauer des Vertrages gekündigt wird. Bei Erlöschen des Vertrages infolge der Kündig. nat die Ges. auf Verlangen des Magistrats die für die Bahnanlage in Benutzung genommenen Strassen unter Entfernung der zur Bahn gehörigen Gegenstände als Geleise etc. auf eigene Kosten wieder in vollkommen uten Zustand zu versetzen. Wird ein solches Verlangen seitens der Stadt Hirschberg nicht gestellt, so geht er gesamte Oberbau der Strassenbahn im Stadtgebiet unentgeltlich in städtisches Eigentum über und die Stadtgemeinde ist ausserdem berechtigt, Wagen, Gebäude, Grundstücke und Gerätschaften zum Taxwert zu Üübernehmen, während sie für den Fall, dass sie von diesem Rechte Gebrauch macht, gleichzeitig verpflichtet ist, den Oberbau der Bahnanlage ausserhalb des städtischen Gebietes zum Taxwerte zu übernehmen. Der Taxwert wird nach dem Preise berechnet, welchen die einzelnen Teile der Anlage und die Utensil. in der als- dann vorliegenden Beschaffenheit an Ort und Stelle bezw. in verarbeitetem Zustande haben. Der Elektriz.-A.-G. vorm. W. Lahmeyer & Co. in Frankf. a. M. hat die Hirschberger Thalbahn für die oberste Bauleitung und Be- aufsichtigung der Betriebsführung eine Abgabe von jährl. M. 2500 auf die Dauer der Konc. aus den Betriebs- überschüssen zu vergüten. Kapital: M. 2 000 000 in 2000 Aktien à M. 1000. Urspr. M. 1 250 000, herabgesetzt lt. G.-V. v. 3./4. 1903 um M. 250 000 durch Vernichtung von 250 Aktien, welche der Ges. seitens der Elektriz.-A.-G. vorm. W. Lahmeyer & Co. in Frankf. a. M. unentgeltlich zur Verf. gestellt wurden. Erhöht lt. G.-V. v. 23./5. 1913 um M. 500 000. Nochmals erhöllt lt. G.-V. v. 31./3. 1917 um M. 500 000 (auf M. 2 000 000) in 500 Aktien, begeben zu pari. Aktien nicht notiert. Anleihe: M. 1 000 000 in 4½ % Teilschuldverschreib. lt. G.-V. v. 3./2. 1903, rückzahlbar zu 102 %. 1000 Stücke Lit. A à M. 500, 500 Eit. B à M. 1000, auf Namen der Breslauer Disconto-Bank, an Ordre gestellt und durch Indossament übertragbar. Zs. 2./1. u. 1./7. Tilg. ab 1904 lt. Plan innerh. 40 Jahren. Verl. im April auf 1./7.; auch verstärkte Tilg. oder Totalkündig. mit 3 monat. Frist zulässig. Sicherheit: Erststellige Hypoth. von M. 1 100 000 auf dem gesamten Bahnunternehmen. Zahlst. wie bei Div.-Scheinen. Coup.-Verj.: 4 J. (K.), der Stücke 30 J. (F.). In Umlauf Ende 1916 M. 844 000. Kurs in Breslau Ende 1903–1916: 102.30, 103.25, 102.50, 102.60, 100.75, 103, 103, 104, 103, 101, 102, 102.50*, –, 94 %. Eingef. 22/ 1903: 99.75 %. Geschäftsjahr: Kalenderj. Gen.-Vers.: Im I. Geschäftshalbj. Stimmrecht: 1 Aktie = 1 St. Gewinn-Verteilung: 5 % z. R.-F. (Grenze 10 % des A.-K.); event. ausserord. Abschreib. u. Rückl., vertragsm. Tant. an Vorst. u. Beamte, demnächt 4 % Div., vom Ubrigen 10 % Tant. an A.-R. (unter Anrechnung von M. 500 fester Vergüt. pro Mitgl.); Rest zur Verf. der G.-V. Bilanz am 31. Dez. 1916: Aktiva: Konz.-Erwerbs-Kto 150 000, Grundstücke u. Gebäude 549 939, Bahnkörper u. Oberbau 1 059 032, Oberleitung 392 369, Masch. u. elektr. Einricht. 346 332, Wagen 634 532, Licht- u. Kraftanlagen 140 557, Werkzeug u. Werkzeugmasch. 17 894, Einricht.- Gegenstände 7433, Bekleid. 1466, Kassa 5314, Wertp. 100 446, Bürgschaften 19 797, Unk. bei Ausgabe der Schuldverschreib. 7500, vorausbez. Versich. 1455, Warenvorräte 106 304, Debit. 59 385. – Passiva: A.-K. 1 500 000, Schuldverschreib. 844 000, do. Zs.-Kto 12 386, do. Tilg.-Kto 2040, R.-F. 41 895 (Rückl. 3930), Kap.-Tilg.- u. Ern.-F. 408 823, Bürgschaften 3029, Unterst.-Rückl. 5865, durchlauf. Verrechnungsposten 49 118, Kredit. 654 764, Div. 75 000, Vortrag 2837. Sa. M. 3 599 760. Gewinn- u. Verlust-Konto: Debet: Schuldverschreib.-Zs. 38 638, Zs. u. Vergüt. 27 452, Steuern u. Abgaben 18 936, Kriegsunterstütz. 20 992, Kap.-Tilg.- u. Ern.-F. 70 000, Abschreib. 8500, Reingewinn 81 768. – Kredit: Vortrag 3149, Betriebs-Uberschuss 263 138. Sa. M. 266 288. Dividenden: 1902: 3 % p. r. t.= M. 9.80; 1903–1916: 3, 3, 3½, 4, 4½, 5, 5½, 6, 6, 6, 6, 5, 4, 5 % P. a. Coup.-Verj.: 4 J. (K.) Der Gesamtbruttoüberschuss der beid. Betriebsjahre 1901/1902 im