2? Elektrotechnische Fabriken, Elektricitätswerke und Hilfsgeschäfte. Kraftübertragungswerke Rheinfelden, Sitz in Badisch-Rheinfelden. Gegründet 31./10. 1894; eingetr. zu Säckingen 28./12. 1894. Zweck: 1) Erwerb u. Ausnutzung der dem Ausschuss der Ges. für Nutzbarmachung der Wasserkräfte des Rheins bei Rheinfelden, vertreten durch Nationalrat Oberst Olivier Zschokke in Aarau, erteilten Grossherz. Badischen Genehmigung zur Anlage von Wasser- werken bei Rheinfelden vom 2./5. 1894 und der demselben erteilten neuen grundsätzlichen Bewilligung des Regierungsrates des Kantons Aargau für Erstellung einer Wasserwerkanlage bei Rheinfelden vom 21./4. 1894, 2) Erwerb u. Ausnutzung der Vorarbeiten, welche die Ges. für Nutzbarmachung der Wasserkräfte des Rheins für eine auf Ausnutzung der Wasser- kräfte des Rheins bei Rheinfelden gerichtete Kraftübertragungsanlage angefertigt hat, 3) Er- richtung, Erwerb, Betrieb, Veräusserung u. Verpachtung von Wasserwerks- und Kraftüber- tragungsanlagen aller Art, 4) Erwerb von Grundstücken, Gerechtigkeiten u. Anlagen aller Art, welche den zu 1–3 gedachten Zwecken dienen. Die Ges. hat im J. 1894 eine Konzession zum Bau u. Betrieb eines Wasserwerks durch Ausnutzung des Gefälles und der Wassermenge des Rheines in der Strecke zwischen dem sogen. Beuggersee und dem Theodorshof bei Rheinfelden erworben. Die Ges. ist verpflichtet, von den in Rheinfelden nutzbar gemachten Wasserkräften des Rheins die ihr ständig, auch bei dem niedrigsten Wasserstande, zur Verfügung stehenden zur einen Hälfte für Anlagen im badischen Staatsgebiete, zur andern Hälfte für Anlagen im schweizerischen Staatsgebiete, davon mindestens /¼o im Kanton Aargau, zu verwenden, vorausgesetzt, dass Nachfrage dafür besteht. Die bei höherem Wasserstande zu erzielenden Wasserkräfte sind ausschliesslich im Badischen Staatsgebiet abzusetzen. Die Grossherzogl. Badische u. die Aargauische Re- gierung sind berechtigt, mangels Verwertung in der Nähe die Hinüberleitung der in ihrem Gebiete abzusetzenden Kräfte in ihre benachbarten Industriegebiete oder in andere Orte, wo ein öffentliches Interesse dafür vorhanden ist, zu fordern. Die Konzess. ist in Baden zeitlich nicht beschränkt, in der Schweiz ist sie auf 90 Jahre von der im Jan. 1898 er- folgten Betriebseröffnung ab erteilt. Sie kann von der zuständigen Badischen Behörde nach den im Badischen Wassergesetz, Artikel 2, bezeichneten Voraussetzungen aus dringenden Gründen des öffentlichen Interesses nach vorherigem Einvernehmen mit den schweizerisch. Behörden widerrufen oder eingeschränkt werden. Die Baulichkeiten der Ges. sind unter Innehaltung der in den Konzessionen vorgeschriebenen Bedingungen unter ständiger Auf. sicht der badischen u. schweizerischen Regierungsbehörden ausgeführt worden und bestehen zur Zeit, soweit es das Wasserwerk oberhalb Rheinfelden anbetrifft, aus folgenden Haupt- anlagen: Stauwehr quer durch den Rhein, Oberwasserkanal, 1 km lang, Motorgebäude mit Turbinenanlage u. Generatorenstation (20 Masch. zu je 840 PS), Dampfreserveanlage mit 2 Dampfturbinen von zus. ca. 5000 PS. Leistung, Starkstromleitungsnetz, 293 km Tracé- länge, wovon 95 km unterirdisch, ferner 28 Sekundärleitungsnetze, 81 Transformatoren- stationen mit 187 Transformatoren. Die Ges. besitzt ausserdem folgende Liegenschaften? 1) Das gegenüber der Kraftzentrale auf Schweizer Ufer gelegene Hofgut „Theodorshof-, bestehend aus Wohnhaus, Pächterwohnung u. mehreren ÖGkonomiegebäuden sowie aus Grundstücken mit einem Flächeninhalt von 150 365 qm. 2) Das unmittelbar an der Bahnstation Möhlin gelegene, mit Eisenbahnanschluss versehene Industriegelände „Rüttenen“ mit einem Flächeninhalt von 166 733 qm. Die vorstehenden Liegenschaften, Gebäude u. Grundstücke, standen ult. 1916 zu Buch mit total M. 294 377. 3) Das Badische Industriegelände in Badisch-Rheinfelden, zu beiden Seiten der Landstrasse Basel–Konstanz gelegen. Es ist durch Herstellung von Industrieanschlussgleisen, durch Anlage von Strassen etc. für industrielle Anlagen hergerichtet worden. Sein Flächeninhalt beträgt noch 515 985 qm, Buchwert M. 979 709. In dem Buchwert der schweizerischen u. badischen Industriegelände sind inbegriffen die Herstellungskosten der diese beiden Terrains verbindenden Rhein- brücke, welche Eigentum der Ges. ist, sowie die Baukosten der ca. 4,5 km langen Industrie- anschlussgleise, der Trinkwasserversorgung u. diversen Strassenanlagen. Die in der Rheinfelder Wasserwerkanlage erzeugte elektrische Energie ist vollständig abgesetzt. Schon bei der Betriebseröffnung wurde die Hälfte der vorhandenen 20 Turbinen auf die ganze Dauer der Konzess. an die beiden elektrochemischen Firmen „Aluminium- Industrie-Akt.-Ges.“ u. „Elektrochemische Werke Rheinfelden“ pachtweise überlassen. Diese Firmen vergüteten der Ges. Kraftübertragungswerke Rheinfelden hierfür einen einmaligen Betrag von M. 3 000 000, welche auf die Herstellungskosten der Wasserwerkanlage abge- schrieben wurden. Ausserdem leisten diese beiden Firmen zus. jährlich eine Zahlung von M. 10 000, welche als Abschreibung auf dem Wasserwerkanlage-Kto Rheinfelden verwendet werden. Weitere Grossabnehmer elektrischer Energie sind mehrere, in unmittelbarer Nähe des Kraftwerks ansässige Firmen. Im übrigen erfolgt die Abgabe des elektr. Stromes in den weitverzweigten Leitungsnetzen der Ges., und zwar teils direkt an die Abonnenten, teils durch Lieferung des elektrischen Stromes an Verwertungsgenossen- schaften u. -Gesellschaften. Vom gegenwärtigen Gesamtanschlusswert entfallen rund 60 % auf die eigenen Leitungsnetze der Ges. u. 40 % auf die Abonnenten der verschiedenen Stromverwert.-Ges. u. -Genossenschaften. Die Zahl der Gemeinden, welche durch die Ges. direkt u. durch Vermittlung der den Wiederverkauf besorgenden 12 Unter-Ges. mit elektr. Strom versorgt werden, belief sich im J. 1912 auf rund 150, wovon 13 auf schweizer u. der