2312 Elektrotechnische Fabriken, Elektricitätswerke und Hilfsgeschäfte. Höhn sowie der erforderl. Leitungsanlagen, aller dem Zwecke der Ges. dienenden oder darauf beyüglichen Geschäfte, Erwerbung oder Pachtung gleichartiger Unternehmungen und Beteiligunz an solchen. Das Werk erzeugte 1915–1916: 16 700 000, 26 079 640 KWst. u. Beänfte 15 750 000, 24 110 212 KWst. an Grossabnehmer, darunter 1916 an die Coblenzer Strassenbahn 6 692 730 KWSt. Der Betrieb konnte ohne grössere Störungen durchgeführt werden. Kapital: M. 2 800 000 in 2800 Aktien à M. 1000, übernommen von den Gründern zu pari. Geschäftsjahr: Kalenderj. Gen.-Vers.: Im I. Geschäftshalbj. Stimmrecht: 1 Aktie = 1 St. Bilanz am 31. Dez. 1916: Aktiva: Grundstücke u. Gebäude 1 243 900, Masch., Kessel- u. Rohrleit. 1 285 334, Schaltanlage 303 823, Kohlenzuführ. 173 613, Stauwehranlage 152 004, 50 KV.Leitung 478 688, Fernsprechanlage 44 091, Schaltstation Horchheim 166 439, do. Holler 159 646, Werkstätten- Einricht., Werkzeuge, Mobil. u. Automobil 29 795, Beteilig. 681 207, Debit. 980 810, Kassa 2396, vorausbez. Vers. 6316, Haftgelder 1020, Neubau 53 810. —– Passiva: A.-K. 2 800 000, Kredit. 2 821 044, Abschreib. 135 000, Reingewinn (Vortrag) 6853. Sa. M. 5 762 898. Gewinn- u. Verlust- Konto: Debet: Ausgaben 631 171, Zs. 98 200, Abschreib. 100 070, Reingewinn (Vortrag) 6853. – Kredit: Vortrag 1599, Einnahmen 834 696. Sa. M. 836 296. Dividenden 1913–1916: 0, 0, 0, 0 %. (1913 u. 1914 je 5 % Bau- 28. verteilt.) Direktion: Strassenbahn- Dir. Heinr. Hoff, Coblenz. Prokuristen: Ing. Otto Kupfer, Alb. Duwe. Aufsichtsrat: Vors. Kgl. Baurat Dir. Rud. Menckhoff, Gen.-Dir. Oskar Oliven, Berlin; Dr. jur. Karl Matthes, Stuttgart; Dir. Otto Fepeis Landrat Dr. jur. Heino Thon, Marienberg (Westerw.). Elektrizitätswerk Homburgvd. H., Akt. 0 in Homburg vd.H. Gegründet: 9./11. 1897; eingetr. 19./1. 1898. Gründer s. Jahrg. 1899/1900. Zweck: „ des Vertrags der Elektrizitäts-A.-G. vorm. Lahmeyer & Co. in Frankf. a. M. mit der Stadt Homburg v. d. H. v. 12./12. 1896; Erzeugung elektr. Energie u. gewerbliche Ausnutzung elektr. Ströme zur Beleuchtung u. Kraftabgabe, sowie jede andere Art gewerblicher Erzeugung u. Verwendung elektr. Energie im jetzigen u. künftigen Weich- bilde der Stadt Homburg v. d. H. etc. Die Ges. hat eine elektrisch mit Oberleitung betriebene Kleinbahn von Homburg v. d. H. nach Dornholzhausen bezw. Saalburg mit Abzweigung nacb Kirdorf, ca. 11 km lang, erbaut, deren Betrieb seit 1./7. 1900 ganz für Rechnung der Ges. gehlt. Spurweite 1.435 m. 15 Motor- u. 12 Anhängewagen. –— An die Zentrale waren Ende 1909 bis 1916 angeschlossen 37 726, 40 585, 36 518, 39 793, 42 191, 44 694, 46 991, 48 353 Glühlampen zu 16 Normalkerzen, 262, 285, 315, 350, 382, 414, 428, 440 Motore mit 656, 695, 745, 823, 874, 940, 964, 977 Kw. Gesamtanschlusswert Ende 1916 3353 Kw. Die Bahn beförderte 1910–1916: 785 516, 765 131, 760 316, 855 798, 593 222, 506 642, 635 726 Personen. Die Konzession list für die ersten 40 Betriebsjahre des Elektrizitätsw erkes eine aus- schliessliche. Die Stadtgemeinde Homburg v. d. Höhe ist berechtigt, das Elektrizitätswerk vor Ablauf der Konzessionsdauer mit sämtl. zum Betriebe gehörigen Grundstücken, Gebäuden, Masch. u. Anlagen, Leitungen und sonst. Einrichtungen zu erwerben und zwar erstmals mit Ablauf des 10. Betriebsjahres, dann weiter mit Ablauf des 15., 20., 25., 30., 35. u. 40. Jahre doch muss sie die Ges. 12 Monate vorher verständigen. Als Preis für die Übernahme ist seitens der Stadtgemeinde die Summe zu zahlen, welche sich als arithmetisches Mittel aus dem Taxwert und dem mit 25 kapitalisierten Betrag des durchschnittl. Reingewinns der letzten 3 Betriebsjahre vor der Erwerbung ergiebt. Der so ermittelte Wert muss jedoch mind. 20 % höher sein, als der jeweilige Buchwert des Werkes. Die Stadtgemeinde Homburg v. d. Höhe ist ferner berechtigt, nach Ablauf von 10 Jahren seit Beginn der Konzession (ab 25./5. 1899 50 Jahre) und. unter den gleichen Bedingungen die elektr. Strassenbahn bis Dornholzhausen und event. Saalburg mit zu übernehmen. Diese Berechtigung wird indessen hinfällig, sofern bis zu dem vertragsmässig bestimmten Übernahmezeitpunkt von der Ges. für die Strecke Frankf. a. M.- Homburg v. d. Höhe eine elektr. Bahn gebaut werden sollte. Zwecks Baues der elektrischen Bahn von Homburg über Heddernheim nach Frankf. a. M. erwarb die Frankfurter Lokalbahn-Akt.-Ges. alle Aktien der Homburger Ges. Seit 1913 ist die Centrale des Elektrizitätswerks stillgelegt, da die Frankfurter Lokalbahn Akt.-Ges. den elektr. Strom für sich u. Elektrizitätswerk Homburg von den Main-Kraftwerken in Höchst bezieht. Abgaben: Die Ges. gewährt der Stadtgemeinde einen Anteil von desjenigen Reingewinns des Werkes, welcher sich über eine 5 % Verzinsung des urspr. oder event. erhöhten Anlagekap. hinaus u. nach Rücklage bis zu 4½ % in den Abschreib.-F. und von 5 % in den R.-F. ergibt. Der Gewinnanteil wird seitens der Ges. mit folg. Mindestbeträgen gewährleistet: Vom 1.–10. Betriebsjahr M. 2000, vom 11.–20. M. 3000, vom 21.–30. M. 4000, vom 31.–40. M. 5000 jährl. durchschnittl. Die Ges. ist von allen Gemeindesteuern oder sonst. städtischen Auflagen befreit. Für die Mitbenutzung der städtischen Strassen und Wege für Bahnzwecke hat die Ges. an die Stadt eine Abgabe von 2 % der Brutto- Betriebs-Einnahme zu zahlen, mind. aber M. 3000 jährl. Die jährl. an die verschiedenen Gemeinden und Behörden für Geländepacht zu entrichtenden Abgaben belaufen sich auf ca. M. 1500. Kapital: M. 1 250 000 in 1250 Aktien à M. 1 Urspr. M. 500 000, M lt. G.V. v. 29./10. 1898 um M. 750 000, voll eingez. seit 1./7. 1900. Anleihe: M. 1 250 000 in 4½ % Teil-