............................... Elektrotechnische Fabriken, Elektricitätswerke und Hilfsgeschäfte. 2323 Kabelbetriebes, sofern die Ges. für die Beförderung der Telegramme auf ihre Kosten auf einem nach Ansicht des Reichs-Postamtes ausreichenden Ersatzwege Sorge trägt. Für die Teilstrecken Borkum-Teneriffa u. Teneriffa-Monrovia, zu deren Fertigstellung der Erlös der oben erwähnten Anleihen dient, ist die vom Reich in vierteljährl. Nachzahlungsbeträgen zu leistende Jahresvergüt. auf M. 1 289 100 und 882 650 festgesetzt. Von diesen Vergütungen wird der für die Verzinsung u. Amort. der Anleihen erforderliche Betrag bei einem Treu- händer hinterlegt. Das Amt eines solchen hat die Königl. Seehandlung (Preuss. Staatsbank) in Berlin übernommen. Dieselbe hat sich verpflichtet, die von dem Reichs-Postamt an sie gezahlten Beträge ausschl. zur Deckung des Zs.- u. Amort.-Dienstes dieser Anleihe zu ver wenden. Die Ges. hat die ihr gegen das Reich nach Massgabe des Kabelbetriebsvertrages zustehenden Forder. in Höhe der jährl. Verzins. u. Amort. der Teilschuldverschreib. er- forderlichen M. 423 899.25 und 258 150.80 dem A. Schaaffhaus. Bankverein in Berlin als dem ersten Inhaber der Teilschuldverschreib. bezw. dessen Rechtsnachfolgern im Besitze der Teilschuldverschreib. verpfändet. Die Konz. kann für erloschen erklärt werden: 1) wenn die Teilstrecken des Kabels oder das ganze Kabel nicht während der vorgesehenen Fristen (für Borkum-Teneriffa bis 30./12. 1909, Teneriffa-Brasilien direkt oder über Monrovia bis 31./12. 1911) in betriebsfähigem Zustande hergestellt sind; 2) wenn sich das Kabel länger als ein Jahr ununterbrochen in nicht betriebsfähigem Zustande befindet; 3) wenn die Unternehmerin nicht die erforderl. Einricht. u. Abmachungen für die prompte Weitergabe u. Bestell. der Telegramme auf den an das Kabel anschliessenden Linien in Südamerika trifft. Diese Rechtsnachteile treten jedoch nicht ein, wenn die Unternehmerin in der Erfüllung der erwähnten Verpflichtungen durch unabwendbare Naturereignisse oder sonst durch höhere Gewalt oder durch einen all- gemeinen Ausstand gehindert wird. Ausserdem haftet die Ges. mit ihrem ganzen Vermögen den Inhabern der Teilschuldverschreib. beider Emissionen für Kapital, Zs. und Kosten. III. M. 5 100 000 (Em. von 1910b) in 4½ % Teilschuldverschreib. lt. Beschluss des A.-R. v. 4./2. 1910, rückzahlbar zu pari. 5100 Stücke à M. 1000, lautend auf den Namen des A. Schaaffhaus. Bankver. in Berlin oder dessen Order und durch Indoss. übertragbar. Zs. 2./1. u. 1./7. Tilg. ab 1913 bis spät. 1952 durch jährl. Auslos. von M. 47 673.75 plus ersp. Zs. im Okt. (erstmals 1912) auf 2./1. (zuerst 1913); ab 1918 verstärkte Tilg. oder Totalkünd. mit 6 monat. Frist vorbehalten. Aufgenommen zur Fertigstellung der Kabelstrecke Monrovia- Brasilien. In Umlauf Ende 1916 M. 4 897 000. Coup.-Verj.: 4 J. (K.), der Stücke in 10 J. (F.). Zahlst. wie bei Div. Zulassung in Berlin erfolgte Ende Okt. 1912. Kurs wie bei obigen Anleihen I u. II. IV. M. 3 850 000 (Em. 1912) zu 4½ %, lt. Beschluss des A.-R. v. 2./7. 1912. Stücke à M. 1000. Zs. 2./1. u. 1./7. Der Erlös diente zur Fertigstell. der Strecke Monrovia-Togo-Kamerun. Diese Anleihe wurde von den Nordd. Seekabelwerken in Anrechnung auf den Preis für die Herstell. u. Legung des Kabels der Strecke Monrovia-Togo-Kamerun übernommen. Sie ist unter Zugrundelegung eines jährl. Tilgungsbetrages von rund M. 36 000 zuzügl. ersp. Zs. ab 2./I. 1914 binnen 40 Jahren im Wege der Auslos. zu tilgen. Verstärkte Tilg. oder Künd. bis 2./1. 1919 ausgeschlossen. Die-Verzinsung u. Tilg. dieser Anleihe-Ausgabe ist in der gleichen Weise wie bei den Ausgaben 1909 u. 1910a u. b durch Abkommen mit dem Reichs-Postamt u. der Bankengruppe der Ges. mit der Massgabe sichergestellt, dass der hierfür jährlich erforderliche Betrag der vom Reichs-Postamt zu leistenden Jahresvergütung für die Strecke Monrovia-Togo-Kamerun zu entnehmen ist. In Umlauf 1916: M. 3 738 000. Eingeführt in Berlin im Juni 1914. Kurs wie bei obigen Anleihen I. u. II. Geschäftsjahr: Kalenderj. Gen.-Vers.: Im I. Geschäftshalbj. Stimmrecht: 1 Aktie = 1 St. Gewinn-Verteilung: Von dem Bruttogewinn Abschreib. u. Amort., Dotation des Kabel- Ern.-F. etc.; dann von dem Reingewinn 5 % z. R.-F. (Grenze 10 % des A.-K.), etwaige Sonder- rücklagen, 4 % Div., vom übrigen 5 % Tant. an A.-R., Rest zur Verfüg. der G.-V. Bilanz am 31. Dez. 1916: Aktiva: Kabel 30 991 359, Kabelvorrat 124 940, Grundstücke 184 621, Gebäude 928 029, Masch. 23 300, Werkzeuge u. Geräte 1. Einricht. 1, Apparate u. drahtlose Station 119 350, Fernsprechanlage Monrovial, Debit. 609 827, Bankguth. 1 848 299, Kassa 35 193, Wertpap. 6 262 835, Beteilig. an Comp. Telegräfico-Telefonica del Plata Buenos Aires 2 112 049. – Passiva: A.-K. 12 500 000, Teilschuldverschreib. 20 454 000, do. Zs.-Kto 460 215, R.-F. 336 900 (Rückl. 53 900), Rückl. für Ern. der Kabel 2 006 897, do. Instandhalt. d. Kabel 3 465 355, Geschätzte Kosten der Wiederherstell. der während des Krieges be- schädigten Kabel 250 000, Kredit. 446 763, Tilg. des Kabelnetzes 1 295 000, unerhob. Zs. 4117, do. Div. 8820, ausgeloste Teilschuldverschreib. 25 000, Disp.-F. 400 000, Rücklage für Beteilig. an Comp. Telegräfico Telefönica del Plata 690 000 (Rückl. 390 000), Rückl. für Beamtenver- sorgung 250 000, Div. 625 000, Tant. 12 362, Vortrag 9378. Sa. M. 43 239 810. Gewinn- u. Verlust-Konto: Debet: Unk. 590 440, Steuern 245 881, Rückl. für Ern. der Kabel 312 500, do. für Instandhalt. der Kabel 367 634, Kabelinstandsetzungen 21 410, Ge- schätzte Kosten der Wiederherstell. der während des Krieges beschädigten Kabel 250 000, Abschreib. 79 136, Tilg. des Kabelnetzes 249 000, Teilschuldverschreib.-Zs. 920 430, Kurs- verlust auf Anlagepapiere 3667, Reingewinn 1 090 640. – Kredit: Vortrag 14 082, Ein- nahmen 3 980 341, Zs. 136 316. Sa. M. 4 130 741. Kurs Ende 1911–1916: 112, 109, 110.25, 108*, –, 90 %. Zugelassen in Berlin Ende April 1911 M. 7 000 000 Aktien (Serie A–G); aufgelegt am 5./5. 1911 zu 110 %; M. 5 500 000 (Serie H=L) im Juni 1914 zugelassen, davon aufgelegt M. 4 000 000 am 25./6. 1914 zu 110 %. 146*