Elektrotechnische Fabriken, Elektricitätswerke und Hilfsgeschäfte. 2333 Bau- u. Pachtverträge auf gleicher Basis abgeschlossen worden. Um dem Bedarf an elektr- Energie genügen zu können, baute die Ges. ein neues Drehstrom-Kraftwerk in Liegnitz- Die Überlandzentrale wurde für Rechnung des Landkreises Liegnitz erbaut u. durch die Elektrizitätswerke für den Betrieb auf 25 Jahre unter Garantie der Verzinsung u. Amort. des investierten Kapitals zu 4 bezw. 1½ % gepachtet. Bis Ende 1916 waren 65 Ortschaften mit 1411 Konsumenten u. 1926 Zählern angeschlossen; Anschlusswort 3632 Kwst. Infolge des anfänglich ungünst. Betriebsergebnisses der Strassenbahn hat der Magistrat von Liegnitz auf Ansuchen der Ges. unter dem 7./3. 1901 eine Anderung des urspr. Vertrages v. 28./29. Dez. 1897 hinsichtlich der Abgaben zugestanden, indem die Stadt für die gesamte Dauer des Vertrages auf die Mindestabgaben aus den Brutto-Einnahmen verzichtete und 1901–1906 je 4 % erhob; 1907–1912 wurden dann 5 % von den Brutto-Einnahmen der elektr. Bahn u. des Licht- u. Kraftwerkes an die Stadt entrichtet; seit 1./1. 1913 sind von der Bruttoeinnahme 10 %, aber mind. M. 20 000 zu entrichten. Für diejenigen Jahre, in denen der Reingewinn des ges. Unternehmens einschl. der Strassenbahn 5 % des in dem gesamten Unternehmen angelegten Kapitals übersteigt, sind ausser den im § 12 vereinbarten Abgaben noch 20 % von den5 % des erwähnten Kapitals übersteigenden Ertrage als weitere Abgabe an die Stadt zu entrichten. Über- steigt der von dem Unternehmen abfallende Reingewinn statt 5 % den Satz von 6 % des in dem Gesamtunternehmen angelegten Kapitals, 80 ist von diesem 6 % des genannten Kapitalsübersteigenden Reinertrage 33 % (statt 20 %) an die Stadt zu zahlen. Zur Sicherheit für diese Abgaben bleibt bei der Stadt eine Kaution von M. 20 000 hinterlegt und ist eine Kautionshypothek von M. 500 000 auf das Eigentum der Ges. zur ersten Stelle eingetragen. Sollte nach Ablauf der Konzession, 1./10. 1938, ein neues Abkommen nicht ge- troffen sein, so geht nicht nur die Strassenbahnanlage mit allem Zubehör, sondern auch die ganze Anlage des Elektrizitätswerkes nebst sämtl. Zubehör und einschl. des Ern.-F., jedoch ausschl. aller Res.- u. Amort.-F. in das schuldenfreie Eigentum der Stadt über ohne irgend welche Gegenleistung derselben. Bei Ablauf der ersten 15 Jahre der Konzessionsdauer und von da ab jedes Jahr ist die Stadt berechtigt, nach vorhergegangener mindestens einjähriger Kündigung die ganzen betriebsfähigen Anlagen nebst sämtlichem Zubehör zum Taxwerte zu erwerben. Derselbe wird gefunden aus dem Mittel des Grund-, Bau-, Inventar-, Mobiliar- und Materialwertes der Anlagen und des Nutzungswertes. Jener wird ge- schätzt nach dem Zustande, in welchem die Anlagen zur Zeit der Erwerbung bezw. Übernahme durch die Stadt sich befinden. Dieser wird dadurch festgestellt, dass der Netto-Ertrag der letzten 5 Betriebsjahre nach Ausscheidung des höchsten und des niedrigsten ermittelt und dann zum 25 fachen Betrage kapitalisiert wird. Erwirbt die Stadt die Anlagen erst nach 16 Jahren, so ist der Durchschnitt des Nutzungswertes mit dem 24 fachen Betrage zu kapitalisieren. Ziffer 24 ermässigt sich mit jedem weiteren Jahr um 1, bis sie für das 25. Jahr das 15 fache erreicht, für das 26.–35. stellt sie sich wie folgt: 14½, 14, 13½, 13, 2 111 10% 1i ber Übernahmepreis, welchen hiernach die Stadt zu zahlen hat, soll aber niemals weniger betragen als der Buchwert. Dieser soll die ursprünglichen Anlagekosten, einschl. der Kosten der Erweiterungen unter Abzug von 1, 05 % (mit Zins auf Zins zu 4 %) für jedes der verflossenen Jahre, welche je nach dem Zeitpunkte der Inbetriebsetzung der ersten Anlage und etwaiger späterer Erweiterungen gesondert zu berechnen sind, nicht überschreiten. Über den TFaxwert entscheidet im Streitfalle ein Schiedsgericht aus drei unbeteil. Sachverständigen. Ein 1904 über die Auslegung des Abs. 3 des § 18 mit der Stadt entstandener Streit ist vom Schiedsgericht zu ungunsten der Ges. entschieden. Kapital: M. 2 300 000 in 2300 Aktien à M. 1000. Urspr. M. 1 600 000. Die a. o. G.-V. v. 10./8. 1912 beschloss wegen Erricht. einer Landzentrale die Erhöh. des A.-K. um M. 400 000 (auf M. 2 000 000) in 400 Aktien mit Div.-Ber. ab 1./1. 1913. Die Eisenbahnbau-Ges. Becker & Co. G. m. b. H., die den Bau der Überlandzentrale übernommen hat, hat die 400 neuen Aktien zu 110 % gezeichnet. Die a.o. G.-V. v. 20./10. 1913 beschloss weitere Erhöh. des A.-K. um M. 300 000 (auf M. 2 300 000). Die Eisenbahnbau-Ges. Becker & Co., G. m. b. H., übernahm diese neuen Aktien zu 110 % mit Div.-Ber. ab 1./1. 1914. Das Bezugsrecht der Aktionäre war ausgeschlossen. Anleihen: I. M. 300 000 von 1907, in 4 % Oblig. lt. G.-V. v. 1./5. 1906, Stücke à M. 1000 u. 500. Verlos. ab 1909 auf 1./10. 1909. In Umlauf ult. 1916 M. 249 000. II. M. 300 000 in 4½ % Oblig. von 1910, aufgenommen zu verschiedenen Erweiterungen des Unternehmens. In Umlauf Ende 1916: M. 273 000. Ferner gewährt zu Bahnerweiterungen ein Darlehn von M. 180000 von der Stadt Liegnitz. Hypotheken: Kaut.-Hypoth. I M. 500 000 (Stadtgemeinde Liegnitz); Kaut.-Hypoth. II M. 35 000. Hypoth. M. 40 802 auf Grundstücke Charlottenstr. 2 a u. Neue Breslauerstr. Geschäftsjahr: Kalenderj. Gen.-Vers.: Im I. Sem. in Liegnitz oder Berlin. 1 Aktie = 1 St. Gewinn-Verteilung: Vorweg Dotierung des Ern.-F. nach Beschluss des A.-R. Ausserdem 1.05 % des investierten Kapitals einem besonderen Amort.-R.-F., der in Jahren, in welchen wider Erwarten Gewinn nicht erzielt wird, aus dem gesetzlichen R.-F. dotiert wird und ausschliesslich zur Sicherung der Rückzahlung des A.-K. dient. Aus dem sich sodann ergebenden Reingewinn 5 % zum R.-F., Abschreib. und etwaige Sonder- rücklagen, 4 % Div., vom Rest 10 % Tant. an A.-R. (mind. zus. M. 6000), Überrest Super- Div. bezw. zur Verf. der G.-V.