Bau-Banken, Bau-, Terrain- und Immobilien-Gesellschaften etc. 58 7 fertiggestellt, wodurch der Masse M. 80 000 zuflossen u. somit zurzeit M. 90 000 Bestand vor- handen sind. Durch die Tätigkeit der Geschäftsaufsicht u. das Scheitern der Sanierung trat die vollständige Hoffnungslosigkeit der Sachlage immer mehr zutage, die den Vorstand zwang, den Konkurs zu beantragen, der am 23./12. 1915 eröffnet wurde. – Konkursver- walter: Aug. Belter, Berlin W. 30, Haberlandstr. 3. Vertreter Wilh. Schultze. In dem Konkurs dieser Ges. sind nach dem Bericht des Verwalters von Ende Februar 1916 an vorrechtslosen Forderungen angemeldet M. 1 691 423, von denen zunächst M. 226 475 aner- kannt sind, während M. 818 830 vorläufig bestritten u. M. 557117 endgültig bestritten werden. Soweit bis jetzt zu übersehen ist, dürfte die für die Gläubiger in Aussicht stehende Dividende sehr gering ausfallen. Kapital: M. 400 000 in 400 Aktien à M. 1000. Urspr. M. 600 000; über die Wand- lungen des A.-K. siehe dieses Handb. 1916/17. Dividenden: 1906: 8 % p. r. t.; 1907: 7 %; 1908–1915; 0 %. Direktion: Kaufm. Aug. Pollnow. Anfsichtsrat: Vors. Bankier Jul. Hirschler, Berlin. Tempelhofer Feld Akt-Ges. für Grundstücksverwertung in Berlin-Tempelhof u. Zweigniederlassung in Berlin, Charlottenstr. 60. Gegründet: 26./10. mit And. v. 26./10. u. 30./11..1910; eingetr. 1./12. 1910 in Berlin-Mitte. Gründer: Deutsche Bank, Berlin; Dresdner Bank, Dresden-Berlin; Landgemeinde Tempelhof bei Berlin; Bank f. Handel u. Industrie Darmstadt-Berlin; Dir. F. Hartmann, Berlin. Diese Gründer haben alle durch die Errichtung der Ges., die Eintragung in das Handels- register u. die Ausgabe der Aktien entstehenden Stempel u. Kosten zu zahlen. Doch hat es die Ges. übernommen, an die Deutsche Bank, die von ihr im Interesse der Ges. als deren Geschäftsführerin aufgewandten Auslagen u. Kosten, nebst Zinsen in Höhe von M. 1 120 034 zu erstatten. In dieser Summe sind insbes. die Auslagen für die Verstempelung des zwischen der Gemeinde Tempelhof u. dem Reichs-(Wilitär-)Fiskus abgeschlossenen Vertrages vom 31./8. 1910 in Höhe von M. 863 336 sowie eine an die Gemeinde Tempelhof in Gemässheit des Ver- trages vom 8./9. 1910 geleistete Zahlung in Höhe von M. 250 000 enthalten. Zweck: Übernahme der Rechte u. Pflichten aus einem von der Deutschen Bank in Er- wartung der Errichtung der Ges. für diese mit der Gemeinde Tempelhof getroffenen Ab- kommen (Verwertungsvertrag). Hiernach überträgt die Gemeinde der Deutschen Bank die ausschliessliche Verwertung des von der Gemeinde laut Vertrag mit dem Militärfiskus vom 31./8. 1910 (Kaufvertrag) käuflich erworbenen, den westlichen Teil des Tempelhofer Feldes darstellenden Grundbesitzes. Die Ges. ist auch befugt, disponible Barmittel auszuleihen oder durch Diskontierung von Wechseln, Ankauf oder Beleihung von Wertpapieren aller Art oder durch Anlegung bei Bankhäusern nutzbar zu machen, Unternehm., die nach dem Ermessen des Vorstandes u. des A.-R. ihre Zwecke fördern, zu begründen u. einzurichten oder sich an solchen Unternehm. zu beteiligen u. überhaupt alle Massnahmen zu ergreifen, welche dem Vorstande in Gemeinschaft mit dem A.-R. zur Erreich. des Gesellschaftszwecks angemessen erscheinen. Die Ges. hat sich vorbehalten, die ihr aus diesem Abkommen erwachsenden Rechte, sowie die darin bezeichneten Grundstücke u. andere Gerechtsame in jeder Art, namentlich auch durch Herstellung von Strassen, Plätzen, Baulichkeiten u. sonst. Anlagen zu erwerben u. auszunutzen, dieselben im ganzen oder in Teilen wieder zu veräussern, sowie hypothekarische Darlehen aufzunehmen oder auch zu gewähren usw. Durch Kaufvertrag v. 31./8. 1910 erwarb die Gemeinde Tempelhof vom Reichs-(Militär-) Fiskus den westlich von der Tempelhofer Chaussee ir den Gemarkungen Tempelhof und Schöneberg belegenen Teil des Tempelhofer Feldes. Der Kaufpreis wurde auf M. 72 000 000, zahlbar in 20 jährl. zinsfreien Raten, festgesetzt; nämlich: mit M. 2 500 000 am 1./4. 1911, 1 000 000 1./5. 1912, 2 000 000 1./5. 1913, 4 000 000 1./5, 1914, 4 500 000 1./ . 1915, 5 000 000 1./5. 1916, 5 000 000 1./5. 1917, 4 000 000 1./5, 1918, 4 000 000 1./5. 1919, 5 000 000 1./5. 1920, 4 000 000 1./5. 1921, 4 000 000 1./5. 1922, 4 000 000 1./5. 1923, 3 500 000 1./5. 1924, 3 000 000 1./5. 1925, 3 000 000 1./5. 1926, 3 000 000 1./5. 1927, 3 000 000 1./5. 1928, 3 000 000 1./5. 1929, 4 500 000 1./5. 1930, zus. M. 72 000 000. Im Falle eines Krieges wird die Zahlung der noch ausstehenden Kaufgeldraten vom Tage des deutschen Mobilmachungsbefehls bis zum 1.5. des auf die Demobilmach. folgenden Kalenderjahres unter entsprechender Verschieb. der Raten unterbrochen. Die Ratenzahlungen an den Fiskus ruhen also während des gegen- wärtigen Krieges. Die Restkaufgelderforder. ist auf das Grundstück als Hypothek an erster Stelle zugunsten des Militärfiskus eingetragen und diesem ausserdem durch den Kreis Teltow garantiert. Der Militärfiskus hat aus der Pfandverbindlichkeit das durch den Be- bauungsplan festgestellte Strassen- u. Platzland freizugeben, ferner vom Nettbauland nach Wahl der Gemeinde soviel Quadratruten, als unter Zugrundelegung eines Einheitspreises von M. 1240 pro Quadratrute durch Anzahl. auf den Kaufpreis oder durch Sicherheitsstell. gedeckt sind. Behufs Durchführ, des Kaufvertrages hat die Gemeinde Tempelhof ein Ver- wertungsabkommen mit der Deutschen Bank geschlossen, welche ihrerseits sämtliche daraus sich ergebenden Rechte und Pflichten auf die Tempelhofer Feld A.-G. für Grundstücks- verwert. übertrug. Demgemäss steht der Ges. die Verwert. des Terrains zu, wogegen sie unter Entlast. der Gemeinde deren vertragliche Leistungen, insbes. die Zahl. der Kaufgeld- raten, die Kosten von 2 Eisenbahnunterführungen, dem Fiskus gegenüber übernimmt. Aus