56 Bau-Banken, Bau-, Terrain- und Immobilien-Gesellschaften etc. dem Verwert.-Abkommen zwischen der Ges. u. der Gemeinde sollen hier folgende Punkte hervorgehoben werden: Die Herstell. der Strassen geht zu Lasten der Ges., während die, Kanalisationsanlagen nebst allem Zubehör die Gemeinde auf ihre Kosten gegen eine Entschädig. von M. 65 für den laufenden Meter Baufront auszuführen hat. Die Gemeinde hat zur Förder. u. zur Erschliess. des Bauterrains eine Untergrundbahn zu bauen und in Betrieb zu setzen, sobald aus dem Innern Berlins eine Schnellbahn bis auf höchstens 200 m direkte Entfernung an die Gemark. Tempelhof herangeführt ist, ein Betriebsvertrag mit dieser Schnellbahn sich erreichen lässt u. mind. 50 Häuser auf dem Gelände errichtet sind. Die Ges. hat für diese Untergrundbahn Zuschüsse zu leisten. Die Gemeinde hat das Recht, binnen Jahresfrist nach Feststellung des Bebauungsplanes zur Herstellung von Schulen u. anderen öffentlichen Gebäuden bis zu 2000 qR Nettobauland unentgeltlich von der Ges. zu verlangen u. innerhalb fünf Jahren nach Feststell. des Bebauungsplanes weitere 1000 qR Nettobauland gegen Zahlung des Einstandspreises auszusuchen. An dem Gewinn der Ges. aus der Verwert. des Terrains ist die Gemeinde beteiligt, u. zwar steht ihr aus dem nach Zahlung von 5 % kumulativer Div. an die Aktionäre u. nach Abzug der Tant. noch vorhandenen verteilbaren Überschuss ein Anteil von 15 % zu. Dieser Anteil ist mit M. 2 000 000 garantiert (siehe auch Gewinn-Verteil.). Die Ges. steht der Gemeinde dafür ein, dass das gesäamte Gelände bis zum 1./5. 1934 veräussert ist; andernfalls kann die Gemeinde verlangen, dass die Ges. den Restbesitz käuflich zum Preise von M. 1200 qro qR übernimmt. Die Gesamtfläche des Geländes beläuft sich auf 102 266 qR. Nach der Bau- polizeiverordn. vom Aug. 1898 ist durchweg grossstädtische Bebauung (parterre u. vier Ge- schosse) zulässig. Der genehmigte Bebauungsplan sieht vor, dass 44 % des Geländes auf Strassen- u. Platzland entfallen, sodass ca. 57 269 qR Nettobauland verbleiben, deren Jetzt- wert sich durch den Kaufpreis auf Basis eines 4 % Zinsfusses u. unter Berücksichtig. sämtl. auf insges. M. 12 000 000 geschätzten Aufwend. für Strassenbaukosten, Kanalisationsbeiträge. Schnellbahnzuschuss, Eisenbahn-Unterführungen etc. auf rund M. 1155 pro qR stellen. Als Eigentum der Gemeinde Tempelhof unterliegt der jeweils noch nicht veräusserte Teil des Geländes keiner Gemeindegrundsteuer. Die Wertzuwachssteuer kommt für die Verkäufe von Parzellen nicht in Betracht, da die Kommunen als Verkäufer von dieser Steuer befreit sind. Beiträge zu den Kosten der Kanalisation und zu dem Bau der Untergrundbahn dürfen seitens der Gemeinde von den Anliegern nicht erhoben werden. Die gegenwärtigen Besitzer der Aktien Lit. B haben für sich u. ihre Rechtsnachfolger ausdrücklich auf das Stimmrecht von M. 5 000 000 Aktien solange verzichtet, bis mind. die Hälfte der Aktien Lit. B voll eingezahlt u. in Verkehr gebracht sind. Mit dem Bau der Strassen ist Mitte 1911 begonnen worden. 1910/11 fanden keine Ver- käufe statt. Im Geschäftsjahre 1911/12 wurden 1410,40 qR für zus. M. 2 950 202 verkauft. Im Geschäftsjahre 1912/13 wurden 1058 qR mit M. 1 938 785 Nettoerlös veräussert. Die Ver- käufe 1913/14 betrugen 1229,71 qR mit einem Nettoerlös von M. 2 057 046; 1914/15 vor Aus.- bruch des Krieges 181.82 qR mit M. 379 710 Erlös verkauft; 1915/16 u. 1916/17 keine Ver- käufe. Bis Juni 1915 waren auf dem verkauften Terrain rd. 40 Häuser errichtet, von der Gesamtsumme der 975 fertiggestellten Wohnungen waren 65 unvermietet, während am 30./9. 1917 nur 2 Wohnungen nicht vermietet waren. Die Rentabilität der Häuser ist z. Z. ungünstig. Im Jahre 1911/12 war die Tätigkeit der Verwalt. in erster Linie dem Aufschluss des Geländes gewidmet. Die Einzelprojekte für die Strassen sind aufgestellt u. die Auf- schüttungsarbeiten im grossen Umfange aufgenommen u. derart gefördert worden, dass die teils provisorische u. teils definitive Regulierung folgender Strassenstrecken erfolgt ist: des Hohenzollernkorso bis zum Parkring (Deutscher Ring) bezw. bis zum Wettiner Korso, des Kaiserkorso vom Hohenzollernkorso bis zum Deutschen Ring, des Schulenburgringes vom Hohenzollernkorso bis zum Deutschen Ring, der Burgherrenstrasse in ihrer ganzen Aus- dehnung, der Mussehlstrasse von der Dreibundstrasse bis zum Bayernring u. des Deutschen Ringes von der Tempelhofer Chaussee bis zum Schulenburgring. Zurzeit befinden sich noch Wittelsbachkorso u. der Wettiner Korso im Ausbau, und werden noch verschied. Strassen im unteren Teile des Feldes hergestellt. 1912/13 konnte die untere Hälfte des Parkringes fertiggestellt werden. Die Herstellung der Strassen ist 1913/14 u. 1914/15 weiter gefördert worden. 1915/16 und 1916/17 wurden Neubauten nicht errichtet. Ganz abgesehen davon, dass die Kriegsverordnungen überhaupt nur die Errichtung von Bauten für die Kriegs- wirtschaft gestatten, ist eine Wiederaufnahme der Bautätigkeit nicht eher möglich, als bis sich die Mieten den durch die Erhöhung der Baukosten, der Hyp.-Zs. und der Unter- haltungskosten veränderten wirtschaftlichen Grundlagen angepasst haben. Gewinn-Verteilung: a) 5 % z. R.-F. (Grenze 10 % d. A.-K.); b) die restl. 95 % sind in der Höhe, welche der A.-R. als angemessen erachtet, zu verwenden zu Rückstell. auf die in Gemässheit des Kauf- u. Verwert.-Vertrags an den Fiskus noch zu leistenden Ratenzahl., u. zwar im Maximum bis zur Höhe des auf Grundlage von 4 % Zinseszinsen zu berechnenden jeweiligen Barwertes der noch ausstehenden Ratenzahl.; c) alsdann ist der der Gemeinde Tempelhof garantierte Gewinnanteil von M. 2 000 000 zurückzustellen; d) aus dem nach vorstehend be- zeichneten Rückstell. verbleibenden Überschuss erhalten die Aktionäre bis zu 5 % Div. auf das eingez. A.-K.; soweit die hiernach zur Verteil. gelangende Div. in einem Jahre hinter 5 % zurückbleibt, ist der Fehlbetrag aus den Überschüssen künftiger Jahre vorweg zu decken, jedoch nach Vornahme der unter a, b, c bezeichneten Rückstell.; e) von dem Rest erhält der V.-R. 7 % Tant.; dieser Gewinnanteil verringert sich um diejenigen Summen, welche dem