* „.. 33.............. 8 212 Elektrische Strassenbahnen, „„ Pferdebahnen % Bilanz am 30. Juni 1917: Aktiva: Eisenbahnbau Neustadt-Prüssau 1 303 371, do. Prüssau- Chottschow 330 755, Effekten d. Ern.-F. 81 831, do. d. Spez.-R.-F. 1156, Grund u. Boden 50 000, Kautionseffekten 46 720, Unfallentschädigungseffekten 14 590, Grundstück Neustadt 37 728, do. Hammer 12 218, Betriebsmittel 32 825, Lenz & Co., Betriebskonto 43 559, Kreis- sparkasse Neustadt 4866. – Passiva: A.-K. 1 606 000, Disp.-Kto 73 897, Ern.-F. 98 596, Spez.- R.-F. 1375, R.-F. 18 215, Lenz & Co., Kaut. 46 720, Grund- u. Bodenkapit. 50 000, Unfallentschäd. 14 590, unerhob. Div. 25, Kreissparkasse Neustadt (Anleihe) 18 000,% Gewinn 31 203. Sa. M. 1 958 623. Gewinn- u. Verlust-Konto: Debet: Ern.-F. 18 301, Spez.-R.-F. 110, R.-F. 1108, Lenz & Co. für Betriebsführung 2571, Unk. 2133, Abschreib. 513, Gewinn 31 203 (davon Div. 24 090, Vortrag 7113). Kredit: Vortrag 8364, Betriebs-Uberschuss 46 131, Zs. 1249, Grundstücks- Unterhalt. 197. Sa. M. 55 943. Dividenden 1903/04–1916/17: 1, 1, 2, 2, 2. 2, 1½, 1½, 2, 2, 1¼, 1¼, 1½ %. C.-V.: 4 J (F.) Direktion: Kreissparkassen-Rendant Paul Rumpff. Aufsichtsrat: Vors. Landrat Graf v. Baudissin, Neustadt W.-Pr.; Stellv. Landschafts.- Dir. v. Köller, Stolp; Reg.-Baumeister Baum, Berlin; Geh. Reg.-Rat Kruse, Geh. Reg.-Rat Dr. Meyer, Danzig. Zahlstelle: Neustadt, Westpr.: Ges.-Kasse (Kreishaus). Oberrheinische Eisenbahn-Gesellschaft, Akt-Ges. in Mannheim. Gegründet: 8./7. 1911; eingetragen 29./7. 1911. Gründer: Stadtgemeinde Mannheim; Süddeutsche Eisenbahn- Gesellschaft, Darmstadt u. Mannheim; Neue Rheinau-Akt.- Ges., Rheinau; Rheinische Schuckert- Gesellschaft für elektrische Industrie, Akt.-Ges., Süd- deutsche Disconto-Ges., Akt.-Ges., Mannheim. Es brachten nach näherer Bestimmung des Gründungsvertrags die folgenden Vermögensbestände ein: 1) die Stadtgemeinde Mannheim: a. die Nebenbahn Käferthal–Heddesheim, b. die Oberleitungsanlage u. die ihr hälftig ge- hörige Sicherungsanlage auf der Nebenbahnstrecke Mannheim–Käferthal, c. die Konzession f. die Nebenbahn Mannheim – Schriesheim z. Werte ven M. 654 778; 2) die Süddeutsche Eisenbahngesellschaft: a. die Nebenbahn Mannheim—WeinheimHeidelberg–Mannheim nebst Normalspurgleisen SchriesheimHeidelberg, b. Wohnhäuser u. Grundstücke in den Ge- meinden Wieblingen, Heidelberg u. Weinheim z. Werte vom M. 8 093 745; 3) die neue Rheinau- Akt.-Ges.: das Elektrizitätswerk Rheinau nebst den zu dessen Erweiterung bestimmten Grundstücken z. Werte von M. 1 716 937; 4) die Rheinische Schuckert-Ges.: a. das Elektrizitäts- werk Ladenburg, b. die Konzession u. Verträge für die elektr. Kleinbahn Schwetzingen— Ketsch (5 km) u. die abgeschlossenen Stromlieferungsverträge z. Werte von M. 1 400 456. Am 8./2. 1913 erfolgte die Betriebs-Eröffnung der elektr. Strassenbahn Neckarau-Rheinau (4,34 km). Die Länge der obengenannten Bahnen MannheimWeinheim–Heidelberg— Mannheim nebst Verbindungsbahn in Mannheim, sowie Mannheim-–Käferthal–Heddes- heim beträgt ca. 63 km. Die Übertragung der Konz. für die Neben-Eisenbahn Mannheim-Ladenburg-Schriesheim (im Bau befindlich) auf die Ges. ist durch Entschliess. der Grossh. Badischen u. Hessischen Ministerien der Finanzen v. 29./7. bezw. 8./8. 1911 genehmigt worden. Die Konzessionen sind auf die Dauer von 50 Jahren vom Tage der Betriebseröffnung an erteilt worden. Die er- wähnten Ministerien haben jedoch die Zusage gemacht, die Dauer sämtl. Konz. bis 30./4. 1959 zu verlängern. Für die Bahn Mannheim-–Schriesheim läuft die 50 jährige Frist vom Zeitpunkt der Betriebseröffnung an. Die Grossh. Badische Regierung hat sich das Recht vorbehalten, die Bahnen mit sämtl. Zubehör anzukaufen. In dem von dem Grossh. Ministerium der Finanzen aufgestellten Entwurf für die neuen Konz. sind hierfür folgende Bedingungen massgebend: a) Die Abtretung kann nicht früher als nach Ablauf von 25 Jahren von dem für den Beginn der Genehmigungsdauer massgebenden Zeitpunkt gefordert werden, d. i. 30./4. 1934. b) Der Unternehmerin muss die auf die Übernahme gerichtete Absicht mindestens ein Jahr vor dem Tag der Übernahme angekündigt werden. c) Als Kaufpreis ist der 25 fache Betrag der durchschnittlichen jährlichen Reineinnahme des dem Ankaufstermin vorausgehenden 5jährigen Betriebsabschnittes, mindestens jedoch das Anlagekapital zu zahlen. Neben den bisher erwähnten Konz. ist auch die Konz. für den Bau u. Betrieb einer elektr. Strassenbahn von Schwetzingen nach Ketsch auf die Oberrhein. Eisenbahn-Ges. übergegangen. Die Konz. ist bis 31./12. 1959 erteilt; eine Verstaatlichung ist hier nicht vorgesehen. Zweck: Erbauung, Erwerbung, Pachtung u. Betrieb von Bahnen, insbes. von elektr. u. Dampfbahnen u. aller Geschäfte, die mit diesem Betrieb in Zus. hang stehen. Die Ges. besitzt z. Zt. folgende Bahnen: a) Die zweigleisig ausgebaute u. elektrifizierte Linie Mann- heim –Weinheim; b) die Nebenbahnen: Mannheim –Heidelberg, Heidelberg– Weinheim, Mannheim–Käferthal–Heddesheim; c) die normalspurige Strecke HeidelbergSchriesheim; d) die Strassenbahnen Neckarau-Rheinau u. Schwetzingen–Ketsch. Im Bau befinden sich die Strecken: a) Mannheim –FeudenheimLadenburg–Schriesheim; b) die Strassenbahn Waldhof—Sandhofen. Die Ges. besitzt die Mehrheit der Aktien des Oberrhein. Elektrizitäts- werkes in Wiesloch, an welches 29 Orte angeschlossen sind. Insgesamt umfasst z. Z. das Strom- absatzgebiet der Oberrhein. EisenbahntGes. 59 Gemeinden mit ca. 160 000 Einwohnern. Die Elektrizitätswerke zu Ladenbufg, Laudenbach u. Wiesloch wurden zu Umformer-Stationen 0