―― „ „ 0 . e.. Strassenbahnen, „ Klein- und Pfer ebahnen ete Statistik: 1914/15: Einnahmen M. 4 147 971, Ausgaben M. 2 851 816, somit Einnahme- Uberschuss M. 1 296 155; 1915/16: Einnahrien M. 4 644 023, Ausgaben M. 3 126 118, somit Einnahme-Überschuss M. 1 517 905. 1916/17: Einnahmen M. 5 054 823, Ausgaben M. 3 498 632, somit Einnahme Überschuss M. 1 556 191. Kapital: M. 5 000 000, davon M. 2 500 000 in Vorz.-Aktien u. M. 2 500 000 in St.-Aktien. Bis 1912: M. 5 000 000 in 1600 Aktien Ser. I (Nr. 1–1600) à M. 400, 360 Aktien Ser. II Nr. 1–360), 2000 Aktien Ser. III (Nr. 361–2360), 2000 Aktien Ser. IV (Nr. 2361–4360) à M. 1000, sämtlich gleichberechtigt; wegen Schaffung von Vorz.-Aktien in 1912 siehe unten. Urspr. A.-K. M. 640 000, erhöht 1890 auf M. 1 000 000; die G.-V. vom 1. Juli 1897 beschloss fernere Erhöhung um M. 2 000 000 durch Ausgabe von 2000 Aktien, Ser. III à M. 1000. Diese Aktien wurden im Sept. 1897 der Allg. Lokal- und Strassenbahn-Ges. in Berlin zu 115 % plus Unk. überlassen und waren im Febr. 1899 voll eingezahlt. Diese Aktien wurden den alten Aktionären 28./2.–30./3. 1899 zu 120.75 % offeriert. Die a. o. G.-V. v. 14./1. 1908 beschloss weitere Erhöhung des A.-K. um M. 2 000 000 (auf M. 5 000 000) in 2000 Aktien mit Div.-Ber. ab 1./4. 1908 nach Massgabe der eingez. Beträge, übernommen von der Allg. Lokal- u. Strassenbahn-Ges. zu 103 0%, angeboten den alten Aktionären 3:2 zu 105 % nach der am 1./4. 1909 erfolgenden Vollzahlung vom 1.–19./4. 1909. Die G.-V. v. 13./6. 1913 beschloss nochmals Erhöhung des A.-K. um M. 2 000 000 (auf M. 7 000 000) in 1000 St.- Aktien u. 1000 Vorz.-Aktien, die zu 120 % begeben werden. Die Ausgabe der neuen Aktien ist auf unbestimmte Zeit verschoben. Nom. M. 1 883 800 Vorz.-Aktien befinden sich im Besitz der Allg. Lokal- u. Strassenbahn-Ges. in Berlin. — Bei jeder Erhöhung des A.-K. haben die jeweiligen Aktionäre ein Bezugsrecht. Die Notwendigkeit, das Trambahnnetz in Strassburg u. Umgebung demnächst weiter auszubauen, gab im J. 1912 Veranlassung zu einer, den jetzigen Verhältnissen angepassten, umfassenden Neuregelung des Vertragsverhältnisses mit der Stadt u. zwar auf der Grund- lage, dass der mit der Stadt bestehende Konzessionsvertrag eine Klarstellung u. Ergänzung unter anderem dahin erfährt, dass der Ges. für die Folge alle von der Stadt bis 1./1. 1965 azazu erwirkenden Konzessionen für neue Strassenbahnen an der Gemarkung Strassburg zur Ausbeutung überlassen, sowie die Bedingungen für die Übernahme der Anlagen durch die Stadt bei Ablauf des Konzessionsvertrages verbessert werden. Nach dem neuen Konzessionsvertrag ist ferner vereinbart worden, dass der Stadt eine Beteilig. an dem Reingewinn der Ges., soweit er 6 % Div. auf. das A.-K. übersteigt, vom 1./4. 1912 ab eingeräumt wird. Voraussetzung für diesen Vertragsabschluss war, dass der Stadt die Möglichkeit gegeben wird, sich an dem Unternehmen mit etwas über der Hälfte des A.-K. zu beteiligen, wogegen die Stadt eingewilligt hat, dass die nicht in ihren Besitz gelangenden Aktien in Vorz.-Aktien umgewandelt werden. Demgemäss hat die G.-V. der Ges. vom 11./6. 1912 beschlossen: Das A.-K. der Strassburger Strassenbahn-Ges. (M. 5 000 000) je zur Hälfte in Vorz.- u. St.-Aktien umzuwandeln, die am Reingewinn der Ges. wie folgt beteiligt, im übrigen aber einander völlig gleichgestellt sein sollen. Vom verteilbaren Reingewinn zunächst 5 % zum R.-F. (Grenze 10 %, ist erfüllt), bis 5 % zu einem besonderen R.-F., dann erhalten beide Aktiengattungen mit gleichen Rechten eine Div. bis zu 6 %. Der verbleibende Betrag wird folgendermassen verteilt: So lange dieser Mehrgewinn M. 300 000 nicht übersteigt, erhalten davon die Stadt Strassburg vorweg als Abgabe 30 %, die Genussscheine als Gewinnbeteilig. 10 %. Von dem hiernach noch verbleibenden Restbetrage erhält zunächst der A.-R. 10 % als Tant., der Rest fällt mit 30% den St.-Aktien u. mit 70 % den Vorz.-Aktien als Super-Div. zu. Übersteigt der Mehrgewinn den Betrag von M. 300 000, aber nicht von, M. 400 000, so erhält die Stadt Strassburg vorweg als Abgabe von dem Teilbetrage von M. 300 000 30 %, von dem Restbetrage 40 % als Ab- gabe, ferner erhalten die Genussscheine 10 % des vollen Betrages als Gewinnbeteilig. Von dem hiernach verbleibenden Restbetrage erhält der A.-R. 10 % als Tant., der Rest fällt mit 470 % den St.-Aktien, mit 60 % den Vorz.-Aktien als Super-Div. zu. Übersteigt der Mehr- gewinn den Betrag von M. 400 000, so erhält die Stadt Strassburg von M. 300 000 30 %, von ferneren M. 100 000 40 % u. von dem weiteren, M. 400 000 übersteigenden Betrage 50 % vorweg als Abgabe; ferner erhalten die Genussscheine 10 % des vollen Bétrages als Gewinn- beteilig. Vom verbleibenden Restbetrage erhält der A.-R. 10 % als Tant., der Rest fällt je zur Hälfte den St.-Aktien u. den Vorz.-Aktien als Super-Div. zu. Beschliesst die G.-V. über die regelmässigen Abschreib. hinaus besondere Rückstell., so kommen diese von demjenigen Teil des Reingewinns in Abzug, der nach Entrichtung der Abgaben an die Stadt Strassburg u. der Zuwendungen an die Genussscheine u. den A.-R. noch zur Verfüg. steht. Das gleiche gilt von dem nach Ermessen der G.-V. auf das nächste Geschäftsj. zu übertragenden Teil des Reingewinnes. Zur Durchführung der vorgenannten Transaktion wurden die Aktionäre der Strassburger Strassenbahn-Ges, v. 17./6.–12./7. 1912 aufgefordert, von je 2 ihrer Aktien die eine zum Kurse von 150 %, zuzügl. 4 % Stückzs., zur Weitergabe an die Stadt Strass- burg abzugeben, wogegen die andere als Vorz.-Aktie abgestempelt wurde. Aktien, deren In- haber auf diese Transaktion nicht eingingen, blieben St.-Aktien. Die Allg. Lokal- u. Strassenbahn-Ges. in Berlin hatte sich verpflichtet, der Stadt Strassburg aus ihrem eigenen Bestande noch soviel Aktien zum Kurse von 150 %, zuzügl. 4 % Stückzs., zu liefern, dass die Gesamtzahl der in den Besitz der Stadt Strassburg übergehenden Aktien, zuzügl. der im Be- sitze von Dritten verbliebenen St.-Aktien, die Hälfte des A.-K., also nom. M. 2 500 000 aus- machte. Die hiernach noch der Allg. Lokal- u. Strassenbahn-Ges. verbliebenen Aktien wurden *