3....*ÜÜÜÜÜQQQQQÜÜÜ1ÜͥQ.QÜÜÜÜ 7 Erzbergwerke und Hüttenbetriebe. 255 — nom. frs. 1000 alte Aktien eine neue Aktien à nom. frs. 500 zum Preise von frs. 775 unter Verrechnung von 4 % Effektiv-Zs. per 1./1. 1911 bezogen werden konnte (geschehen vom 5.–15./12. 1910). Der Umrechnungskurs war für deutsche Aktionäre mit M. 80.60 für frs. 100 vorgesehen, auch hatten die deutschen Aktionäre den halben Schlussnoten- stempel u. im Falle der Umwandl. der bezogenen jungen Aktien in titres globaux den belgischen Zusatzstempel sowie den deutschen Reichsstempel zu tragen. Der Erlös der neuen Aktien diente zur teilweisen Begleichung des Kaufpreises für die Kuxen der Gew. Victor. Für den Erwerb der in Frage kommenden 987 Kuxen dieser Gew. –— die restlichen 13 Stück besass die Ges. Aumetz-Friede selbst – war ein Preis von M. 28 000 pro Kux mit der Massgabe vereinbart worden, dass die Ergebnisse des Geschäftsjahres 1910 zu Gunsten der Ges. gehen sollten. Von dem Kaufpreise bleiben M. 7 700 000 bis 1./1. 1916 gestundet; weitere M. 700 000 wurden am 3./1. 1914 gezahlt. Der restl. Teil des Erlöses für die neuen Aktien diente zur Verstärk. der Betriebsmittel. Der Erwerb der Victor Kuxen wurde, wie vorgesehen, durchgeführt, sodass die Ges. sämtl. 1000 Kuxen besitzt. Das bei der Ausgabe der neuen frs. 20 750 000 Aktien erzielte Aufgeld wurde mit M. 8 300 000 dem R.-F. zugeführt. Zum Zwecke der Durchführ. des Ankaufs von 334 Kuxen der Erzgruben-Gew. Reichs- land in Bollingen, sowie des Erwerbs von M. 2 600 000 Mannstaedt-St. u. Vorz.-Aktien und M. 2 400 000 Düsseldorfer Eisen- u. Drahtindustrie-Aktien, sowie endlich zur weiteren Ver- stärkung der Betriebsmittel der Ges. ist in der G.-V. v. 16./1. 1912 beschlossen worden, das A.-K. von nom. frs. 56 250 000 (M. 45 000 000) um nom. frs. 16 250 000 (M. 13 000 000) zu er- höhen, u. zwar durch Ausgabe von 32 500 neuen, vom 1./7. 1911 ab div.-ber. Aktien zu je nom. frs. 500. Von den neuen Aktien dienten nom. frs. 3 125 000 (M. 2 500 000) zum Erwerb von nom. M. 2 600 000 St.- u. Vorz.-Aktien der Faconeisen-Walzwerk L. Mannstaedt & Cie. Akt.-Ges. in Cöln-Kalk u. frs. 2 375 000 (M. 1 900 000) zum Erwerb von nom. M. 2 400 000 Aktien der Düsseldorfer Eisen- u. Draht-Industrie in Düsseldorf, sowie frs. 1 875 000 (M. 1 500 000) zum Erwerb von 334 Kuxe der Gew. Reichsland. Die restlichen nom. frs. 8 875 000 (M. 7 100 000) sind an ein Konsort. zu frs. 800 pro Aktie mit der Verpflichtung begeben worden, diese Aktien den Besitzern der bisherigen nom. frs. 56 250 000 zum Bezuge anzubieten, dass auf ie nom. frs. 3000 alte Aktien eine neue Aktie à nom. frs. 500 zum Kurse von frs. 825 = M. 664.95, franko Zinsen, bezogen werden konnte. Da zur Erfüll. dieses An- gebots, falls sämtl. bisherigen Aktionäre von dem Bezugsangebot Gebrauch machen sollten, nom. frs. 9 375000 (M. 7 500000) Aktien erforderlich waren, sind dem Konsort. von den für Umtauschzwecke vorgesehenen obenerwähnten nom. frs. 7 375 000 neuen Aktien die fehlenden nom. frs. 500 000 zur Verfügung gestellt. Das Bezugsrecht konnte v. 5.–15./2. 1912 aus- geübt werden. Agio dieser frs. 8 875 000 neuen Aktien mit M. 4 260 000 in R.-F. Interessengemeinschaftsverträge: Die G.-V. des Lothringer Hütten-Vereins vV. 16./1. 1912 hat den Verwaltungsrat ermächtigt, mit der Faconeisen-Walzwerk Mannstaedt & Cie. A.-G. u. der Düsseldorfer Eisen- u. Draht-Ind. einen Interessengemeinschaftsvertrag abzuschliessen. In Erfüllung dieser Ermächtigung wurden unterm 19./1. bezw. 16./4. 1912 mit den genannten beiden Ges. Interessengemeinschaftsverträge abgeschlossen, sowie zur Sicherung des Einflusses des Lothringer Hütten-Vereins auf diese beiden Ges. die oben erwähnten Aktienbeträge käuflich erworben. Durch den Abschluss dieser Verträge hat der Lothringer Hütten-Verein sich den dauernden Absatz einer bestimmten Menge seiner Stahl- erzeugung in Form von Halbzeuglieferung an diese beiden Ges. gesichert, die über modern eingerichtete Betriebsstätten zur Verfeinerung der Stahlproduktion verfügen u. zu diesem Zwecke z. Z. noch weiter ausgebaut werden. Da diese beiden Ges. gleichzeitig in grösserem Umfange Verbraucher von Kohlen u. Koks sind, wird der Lothringer Hütten-Verein später- hin sie aus seinen im Ausbau befindl. Zechen direkt beliefern können. Die mit den Mann- staedt-Werken auf 12 Jahre u. mit der Drahtindustrie auf 24 Jahre vereinbarten Interessen- gemeinschaftsverträge bezwecken im übrigen, bei den drei Ges. die Geschäftsführung nach einheitlichen Gesichtspunkten zu regeln, u. enthalten im weiteren folg. Bestimmungen: Dem Lothringer Hütten-Verein steht die Führung der Interessengemeinschaft zu. Insbes. hat sich das Faconeisen-Walzwerk Mannstaedt des Einverständnisses des Lothringer Hütten- Vereins bei allen wichtigen Massnahmen zu versichern, zu denen im wesentlichen zählen die Aufstellung der Jahresrechnung, Statutenänderungen, Teilnahme an Verbänden, sowie die Beschaffung von Erz, Kohle, Koks, Roheisen, Halbzeug u. B-Produkte, gleichgültig, ob diese in dem Betriebe des Hüttenvereins gewonnen bezw. hergestellt werden oder nicht. Bezüglich der Gewinnverteilung hat jede der Ges. zunächst, ohne Rücksicht auf das Gemein- schaftsverhältnis, eine vorläufige Bilanz u. Gewinn- u. Verlustrechnung aufzustellen. Die so ermittelten Reingewinne der drei Ges. werden beim Lothringer Hüttenverein vereinigt. Aus dem sich ergebenden Gesamtreingewinn überweist der Hüttenverein an die Mannstaedt- Werke u. die Draht-Ind. znnächst diejenigen Beträge, welche erforderlich sind, um bei ordnungsmässiger Bilanzierung u. Gewinnverteilung die Ausschüttung einer Div. von je 5 % bei beiden Ges. auf die St.-Aktien u. von 6 % auf die M. 1 500 000 Mannstaedt-Vorz.-Aktien, sowie der entsprechenden statutarischen u. vertraglichen Tant. zu ermöglichen. Der Mehr- betrag des Reingewinnes verbleibt dem Hüttenverein zur freien Verf., jedoch mit der Ver- pflichtung, für das erste u. zweite volle Prozent Hüttenvereins-Div. über 5 % hinaus, welches er an seine Aktionäre zur Verteilung bringt, den Mannstaedt-Werken einen solchen Betrag zu überweisen, der die Auszahl. von je ½ % weiterer Div. auf die St.-Aktien ermöglicht. Für jedes weitere volle Proz. Hüttenvereins-Div. über 7 % hinaus haben die Mannstaedt-