Erzbergwerke und Hüttenbetriebe. 2 zufolge die Friedrich Wilhelms-Hütte (A.-K. M. 4 000 000) ihr Vermögen als Ganzes unter Ausschluss der Liquidation auf Deutsch-Luxemburg übertrug u. die Aktionäre der Friedrich Wilhelms-Hütte gegen je nom. M. 2000 in Aktien dieser Ges. mit Div.-Scheinen ab 1./7. 1905 eine neue Inh.-Aktie von Deutsch-Luxemburg zu M. 1000 mit Div.-Scheinen ab 1./7. 1005 sowie M. 200 bar erhielten. Die G.-V. v. 18./11. 1905 beschloss ferner die Erhöh. des A.-K. um M. 4 000 000 (auf M. 24 000 000) in 4000 Aktien mit Div.-Ber. ab 1./7. 1905. Hiervon erfolgt die Ausgabe von M. 1 000 000 zus. mit derjenigen M. 1 000 000, zu deren Ausgabe der A.-R. auf Grund des G.-V.-B. v. 30./9. 1904 ermächtigt ist (unter Ausschluss des Bezugsrechtes der Aktionäre) zum Zwecke der Durchführ. der Fusion mit dem Bergwerksverein Friedrich Wilhelmshütte. Weitere M. 3 000 000 wurden einem Banken-Konsort. zu 133 % überlassen mit der Verpflicht. zu folgenden Leistungen: a) Überlieferung der sämtl. europäischen Grey- Patente franko valuta an die Ges. für den Preis von M. 2 500 000; b) M. 400 000 an die Aktionäre der Friedrich Wilhelmshütte aus eigenen Mitteln zu zahlen; c) jene M. 3 000 000 Aktien zu 235 % plus Stück-Zs. v. 1./7. 1905 den Besitzern der M. 19 000 000 alten Aktien u. der M. 2 000 000 zwecks Fusion mit der Friedrich Wilhelms-Hütte ausgegebenen Aktien derart anzubieten, dass auf je 7 alte Aktien 1 neue bezogen werden konnte. Die neuen Aktien (Nr. 21 001– 24 000) wurden dann 7: 1 vom 18./1. bis 1./2. 1906 den Inhabern von Nr. 1–21 000 zu 235 % angeboten. Die innerhalb der festgesetzten Frist nicht eingereichten Aktien der Akt.-Ges. Bergwerksverein Friedrich Wilhelms-Hütte sind für kraftlos erklärt u. die auf diese Stücke entfallenden neuen Aktien von Deutsch-Lux. am 27./2. 1907 zum Börsen- kurse versteigert worden. Die G.-V. v. 3./10. 1908 beschloss weitere Erhöh. des A.-K. um M. 18 000 000 (also auf M. 42 000 000) in 18 000 Aktien à M. 1000 (begeben zu pari) mit Div.-Ber. ab 1./1. 1909, d. h. für 1908/09 nur zur Hälfte div.-ber. Von diesen M. 18 000 000 Aktien dienten M. 4 000 000 zur Durchführ. der Fusion mit dem Dortmunder Steinkohlen-Bergwerk Louise Tiefbau zu Barop (A.-K. M. 7 024 575). Auf M. 3000 Louise Tiefbau-Aktien entfielen M. 2000 Deutsch-Luxemb. Aktien. M. 1 026 000 Louise Tiefbau-Aktien befanden sich bereits im Besitz von Deutsch- Luxemburg. Die 188 Genusssch. von Louise Tiefbau wurden mit M. 75 pro Stück abgefunden. Restl. nom. M. 14 000 000 sind einem Konsort. überlassen worden mit der Verpflicht., sie zu 107 % ohne Stückzs. den Inhabern der M. 24 000 000 alten Aktien u. den Inhabern der M. 4 000 000 neuen Aktien die durch die Fusion mit dem Dortmunder Steinkohlen- Bergwerk Louise Tiefbau hinzugetreten sind, derart anzubieten, dass auf je 2 Aktien eine neue bezogen werden konnte (geschehen 26./10.–11./11. 1908). Bei Ausübung des Bezugsrechtes waren 25 % u. das Agio einzuzahlen, weitere 25 % am 2./1. 1909 u. restliche 50 % am 1./2. 1909. Diese M. 14 000 000 neuen Aktien dienten zur Abstossung der Bankschulden von Deutsch-Luxemburg u. Louise Tiefbau. Aus der Verschmelzung mit dem Dortmunder Steinkohlenbergwerk Louise Tiefbau sind ca M. 2 000 000 frei geworden, die mit M. 600 000 zur Bestreitung der Fusionskosten etc. und mit ca. M. 1 400 000 zu Abschreib. auf die Werte des Louise Tiefbauunternehmens benutzt worden sind. Nochmals erhöht lt. G.-V. v. 26./10. 1909 um M. 8 000 000 (auf M. 50 000 000) in 8000 Aktien mit Div.-Ber. ab 1./7. 1909. Diese Kapitalserhöhung ist vorzugsweise erfolgt zum Zwecke der Einlösung der damals- noch M. 7 856 000 betragenden 5 % Anleihe v. 1902 u. zur Bereitstellung grösserer Betriebs- mittel. Die neuen Aktien, für welche das Bezugsrecht der alten Aktionäre ausgeschlossen war, sind von einem Bankkonsort. unter Führung der Bank für Handel u. Ind. zu 200 % übernommen. Die gesamten Kosten der Kapitalserhöhung, insbes. den Reichsstempel, Gerichts- u. Notariats-Kosten trug die Ges., andererseits war die Ges. an dem sich nach Abwicklung der Transaktion durch das Übernahme-Konsort. ergebenden Nettogewinn mit % beteiligt. Die a. o. G.-V. v. 16./4. 1910 beschloss Erhöhung des A.-K. um M. 13 500 000 (also auf M. 63 500 000) in 13 500 Aktien. Von diesen neuen Aktien wurden M. 10 000 000 mit Div.- Schein ab 1./7. 1911 an die Dresdner Bank gegeben u. zwar gegen Einlieferung des gleichen Betrages in Aktien der Saar- u. Mosel-Bergwerks-Akt.-Ges. in Karlingen (siehe diese Ges.). Die restlichen M. 3 500 000 mit Div.-Ber. ab 1./1. 1910 übernahm zu 175 % ein Bankkonsort. (Bank f. Handel u. Ind., Dresdner Bank, Deutsche Bank etc.). Die Kosten der Emiss. wie auch der Einführ. trug die Ges., wogegen sie nach Abzug von 5 % Provis. drei Viertel des Be- trages erhielt, den das Konsort. über den Kurs von 175 % hinaus als Gewinn erzielte. Für die Einführ. der gesamten Aktien wurde dem Konsort. ausserdem ein Betrag von M. 100 000 vergütet. Der gesamte Kohlenvorrat der Saar- u. Mosel-Bergwerks-Ges. in Karlingen beträgt 2 800 000 000 t; das A.-K. M. 21 000 000. Die Gew. Deutscher Kaiser hat sich die andere Hälfte des A.-K. von Saar u. Mosel gesichert. Für diese Ges. übernahm Deutsch-Lux. in Gemeinschaft mit Gew. Deutscher Kaiser auch 1910 die Bürgschaft für eine 4½ % Anleihe im Betrage von M. 8 000 000. Der Erlös aus den restl. M. 3 500 000 der Neu-Emiss. von 1910 von Deutsch-Lux. diente zur Aufschliess. der Erzkonzessionen. Die G.-V. v. 8./9. 1910 beschloss nochmalige Erhöh. des A.-K. auf M. 100 000 000 durch Ausgabe von M. 36 500 000 in 36 500 Aktien u. zwar I) um M. 22 200 000 mit Div.-Ber. ab 1./7. 1910 zwecks Durchführ. des Verschmelzungsvertrages v. 9./8. 1910 mit der Union Akt.- Ges. für Bergbau, Eisen- u. Stahl-Ind. zu Dortmund (A.-K. M. 42 000 000 in M. 25 200 000 Aktien C u. M. 16 800 000 in Vorz.-Aktien D). Es wurden gewährt für je M. 6000 Aktien Lit. C der Union nom. M. 3000 Deutsch-Lux. Aktien u. für je M. 10 500 Aktien Lit. D der Union nom. M. 6000 Deutsch-Lux. Aktien. Ausserdem wurde den eingetauschten Aktien im Verhältnis von 10: 1 ein Bezugsrecht auf weitere nom. M. 2 220 000 zu 170 % zuzüglich 4 % Stück-Zs. ab 1./7. 1910 gewährt. 3