326 Erzbergwerke und Hüttenbetriebe. lagen u. zur Aufführung der vorbereiteten Martinwerkanlage beschloss die G.-V. v. 5./12. 1904 Erhöh. des A.-K. um M. 3 210 000 (auf M. 19 260 000) in 3210 Prior.-Aktien à M. 1000 mit Div.-Recht für 1904/1905 zur Hälfte, übernommen von der Deutschen Bank in Berlin zu 107 %, ange- boten den Aktionären zu 110 %. Somit A.-K. 1904–1908: M. 19 260 000, und zwar M. 12 900 000 in St.-Aktien, 7400 à Tlr. 250 = M. 750 u. 7350 à M. 1000 u. M. 6 360 000 in Prior.-Aktien, 3000 à Tlr. 100 = M. 300, 1500 à M. 1500 u. 3210 à M. 1000. Diese alten Prior.-Aktien be- rechtigten zu 5 % Vorz.-Div., aber ohne Nachzahlungsanspruch u. ohne Vorrechte im Falle der Liquidation. Die G.-V. v. 26./9. 1908 beschloss unter gleichzeitiger Aufhebung der Vorrechte der Prior.-Aktien die Zus. legung der bisher. St.-Aktien 9: 5, soweit nicht bis 21./12. 1908 eine Zuzahlung von 44½ %, und die Zus. legung der bisher. Prior:-Aktien 5: 4, soweit nicht bis 21./12. 1908 eine Zuzahlung von 20 % des Nennwerts übernommen werde. Sodann sollte nach dem Beschluss der G.-V. das A.-K. wieder auf M. 21 000 000 erhöht werden, und zwar indem bis spät. 1./7. 1909 Inh.-Aktien ohne Vorrecht über je M. 1000 zur Zeichnung ge- langten. Die Zuzahlung wurde nur auf M. 52 250 St.-Aktien und M. 100 100 Prior.-Aktien geleistet. Erstere wurden mit dem Stempelaufdruck „In Kraft geblieben gemäss G.-V.-B. v. 26./9. 1908,, letztere mit den Stempelaufdrucken „In Kraft geblieben gemäss G.-V.-B. v. 26./9. 1908“ u. „Vorrecht aufgehoben“' versehen u. zurückgegeben. Die restl. M. 12 847 750 St.-Aktien wurden 9:5 u. die restl. M. 6 259 900 Prior.-Aktien 5: 4 zus.gelegt. Davon wurden M. 80 250 St.-Aktien u. M. 84 400 Prior.-Aktien nicht fristgerecht zur Abstempelung einge- reicht und daher für kraftlos erklärt. Die an ihrer Stelle sowie an Stelle der bei der Zus. legung verbliebenen Spitzenbeträge ausgegebenen M. 153 800 Ersatzaktien wurden öffentlich versteigert und der Erlös für Rechnung der Berechtigten hinterlegt. Der Betrag der ge- leisteten Zuzahlungen sowie der aus der Zus. legung der nicht zugezahlten Aktien sich er- gebende Buchgewinn wurde nach Abzug der entstandenen Kosten und der zur Abrundung des A.-K. erforderl. Spitze, mit M. 6 992 561 dem allg. R.-F. zugeführt. Die G.-V. v. 11./12. 1909 hat alsdann beschlossen, diesen Betrag zu ausserord. Abschreib. zu verwenden. Die durch die Zus. legung frei gewordenen Beträge genügten zur Vornahme der erforder- lichen Abschreib., so dass eine Inanspruchnahme der R.-F. zu Abschreibungszwecken sich erübrigte. Nach Durchführung der angegebenen Transaktionen stellte sich das A.-K. auf: M. 52 250 zugezahlte frühere St.-Aktien, M. 100 100,zugezahlte frühere Prior.-Aktien, M. 7 137 638 ¾ zus. gelegte frühere St.-Aktien, M. 5 007 920 zus. gelegt frühere Prior.-Aktien, zus. also M. 12 297 908 bezw. nach der gemäss dem G.-V.-B. v. 2./9. 1908 erfolgten Ab- rundung auf M. 12 298 000 gleichber. Aktien. Von der Yorgesehenen Kap.-Erhöhung auf M. 21 000 000 durch Ausgabe neuer Aktien ohne Vorrechte ist endgültig Abstand genommen worden. In der G.-V. v. 11./12. 1909 ist beschlossen worden, das A.-K. um M. 6 202 000 durch Ausgabe von 6202 Vorrechtsaktien à M. 1000 zu erhöhen. Von dem der Ges. dadurch zu- geflossenen Betrage dienten M. 2 500 000 zur Abstoss. von Darlehnschulden, M. 1 520 000 zum weiteren Ausbau der Zeche Werne, M. 500 000 für die weitere Aufschliessung der Erz- gruben der Ges., der Rest für den Bau einer Grob- u. Feinstrasse und für sonstige Neu- anlagen u. Anschaffungen. Die M. 6 202 000 Vorrechtsaktien sind von einem Konsort. (unter Führung der Deutschen Bank etc.) mit der Verpflichtung übernommen worden, den Inhabern der alten Aktien auf einen Teilbetrag von M. 6 149 000 ein Bezugsrecht derart einzuräumen, dass auf je nom. M. 2000 alte Aktien eine Vorrechtsaktie zum Kurse von 105 % bezogen werden konnte (geschehen v. 21./12. 1909–10./1. 1910). Die Kosten der Kap.-Erhöhung einschl. der Stempelkosten sind dem allg. R.-F. zur Last gefallen. A.-K. somit von 1909–1917 M. 18 500 000, davon M. 6 202 000 Vorrechts-Aktien. Über die Vorrechte der von 1909–1917 bestandenen Vorrechts-Aktien von 1909 siehe dieses Handb. 1916/17. Auf Grund des Beschlusses des A.-R. v. 19./2. 1917 forderte die Ges. im Febr. 1917 zwecks Vereinheitlichung ihres A.-K. die Besitzer von Vorrechtsaktien auf, ihre Vorrechts- aktien bis 10./3. 1917 zur Umwandlung in Aktien ohne Vorrechte einzureichen. Auf jede der Vorz.-Aktien wurde für Aufgabe der Vorrechte eine Umwandlungsprämie von 10 % = M. 100 ausgezahlt; sie nehmen an der Div. vom 1./7. 1916 an als Aktien ohne Vorrechte teil. Sofern für Vorrechtsaktien die Vorrechte aufrechterhalten werden sollen, waren sie spät. bis 25./5. 1917 mit einer dahingehenden Erklärung einzureichen, doch wurden bis dahin keine Vorrechtsaktien eingereicht. für welche die Aufrechterhaltung der Vorrechte gefordert worden ist. Dagegen haben fast alle Besitzer von Vorrechtsaktien von dem Angebot der Umwand- lung gegen 10 % des Nennwerts Gebrauch gemacht. Die wenigen Vorrechtsaktien, welche bisher zur Umwandlung nicht eingereicht worden sind, gelten nach Satz 1 Nr. 6 der Satzung als Aktien ohne Vorrecht. Das A.-K. von M. 18 500 000 ist demnach nunmehr ein einheit- liches (siehe oben). Der aus der Ablösung der Vorrechtsaktien noch vorhandene Betrag von M. 4 341 400 wurde zur Verfügung des Aufsichtsrates gestellt zwecks Verwendung zu Arbeitersiedelungs- und Beamtenpensionszwecken. Hypothekar-Anleihen: Die Anleihen IL=–III wurden 6./6 1905, soweit noch unverlost bezw. nicht eingelöst, zur Rückzahl. auf 2./1. 1906 gekündigt. Den Inh. der Schuldverschreib. wurde 29./9.–14./10. 1905 Umtausch in Stücke der Anleihe V angebotey, wobei den Besitzern der 1895er Ayleihe eine Konvertierungsprämie von 2¼ % gewährt wurde.