Elektrotechnische Fabriken, Elektricitätswerke und Hilfsgeschäfte. 769 wurden im Geschäftsjahre 1916/17 in diesen Werken insgesamt 555 063 343 Kwst. gegenüber 338 118 101 Kwst. im Vorjahr. Das Versorgungsgebiet der vorgenannten Unternehm. um- fasst jetzt rund 7000 qkm mit 2 800 000 Einwohnern. Am 30./6. 1917 waren angeschlossen rund 1 500 000 Glühlampen, 10 000 Bogenlampen u. 40 500 Motore. Das Versorgungsgebiet dieser Unternehmungen erstreckt sich von der holländischen Grenze im Norden bei Cleve u. Emmerich bis über das Ahrtal im Süden, es umfasst mit einer Fläche von rund 6100 qkm den grössten Teil der Regierungsbezirke Düsseldorf u. Cöln. In Reisholz-Düssel- dorf wurde ein weiteres Elektrizitätswerk errichtet, das im ÖOkt. 1909 den Betrieb aufnahm. Eine dritte Überlandzentrale kam 1911/12 in Wesel in Betrieb. Eine neue grosse Kraft- zentrale auf dem Vorgebirge bei Cöln nahm Ende 1914 den Betrieb auf. Die Ges. besitzt auch die Gasanstalten Rotthausen u. Mettmann, sowie das Gas- u. Wasserwerk Borbeck u. den Pachtbetrieb Dülken. Die Ges. hat Ende 1912 die Gasfernversorg. des bergischen Landes nunmehr mit zunächst 25 Städten bezw. Gemeinden aufgenommen. Durch die Gas- fernleitung wurden 1916/17 im ganzen 44 003 157 cbm abgesetzt. Der Gasabsatz in den in eigener Verwaltung betriebenen Gasanstalten Rotthausen, Borbeck und Mettmann sowie bei dem Pachtbetrieb Dülken betrug 1916/17 5 724 830 cbm gegen 5 019 918 cbm im Vorjahr. Die Beteilig. an fremden Unternehm. umfassen folg. Werte: Aktien der Kreis Ruhrorter Strassenbahn A.-G. (A.-K. M. 2 200 000); Anteile der Bochum-Gelsenkirchener Bahn-Ges. m. b. H. (St.-Kap. M. 1 700 000 mit 25 % Beteilig.); M. 1 272 000 Aktien d. Westf. Kleinbahnen A.-G. (A.-K. M. 1 275 000); M. 1 000 000 Aktien d. Rhein. Bahnges. (A.-K. M. 10 000 000); M. 300 000 Aktien des Westfäl. Verbands-Elektrizitätswerks A.-G. in Kruckel (A.-K. M. 3 300 000); M. 3 923 000 Aktien des Elektrizitätswerks Berggeist A.-G. (A.-K. M. 4 000 000). Das Elektrizitätswerk Berggeist A.-G. erwarb von dem Rhein.-Westf. Elektrizitätswerk A.-G. das gesamte Kap. nämlich M. 300 000 Anteile des Bergischen Elektrizitätswerks m. b. H. in Solingen. Das Rhein.-Westfäl. Elektrizitäts- werk A.-G. hat den beiden Werken Berggeist u. Solingen zum Ausbau ihrer Kraftzentralen u. ihres Leitungsnetzes Kapitalvorschüsse geleistet. Ferner besitzt die Ges. sämtl. Anteile der Elektrizitätswerke Wermelskirchen G. m. b. H., Anteile der Rheinisch-Westfäl. Bahn- gesellschaft m. b. H. in Essen; M. 690 000 Aktien der Paderborner Elektrizitätswerk- u. Strassenbahn-A.-G., Paderborn, Anteile der Kreis Mettmanner Strassenbahnen G. m. b. H., Aktien der Bergischen Licht- u. Kraftwerke A.-G. in Lennep, Clever Strassenbahn-Ges. m. b H., der Strassenbahn Mörs-Camp-Rheinberg G. m. b. H. Per 1./6. 1912 pachtweise Übernahme des Betriebes der Solinger Kreisbahn (s. unten). Vertrag mit der Stadt Essen: Der von der Elektrizitäts-Akt.-Ges. vorm. W. Lahmeyer & Co. in Frankf. a. M. übernommene, vom Dez. 1897 bis Januar 1898 datierte Vertrag mit der Stadt Essen gibt der Ges. auf 40 Jahre das Recht, die städtischen Strassen u. Plätze zur Leitung elektr. Energie zu benutzen. Nach Ablauf des Vertrages ist die Stadt berechtigt, das Elektrizitätswerk gegen Zahlung des Taxwertes zu übernehmen, wobei das innerhalb des Stadtgebietes liegende Leitungsnetz kostenlos in den Besitz der Stadt über- geht. Die Ges. ist verpflichtet, der Stadtgemeinde Essen 5 % der Brutto-Einnahme, welche aus der Lieferung elektrischer Ströme und aus der Vermietung elektr. Einricht. durch das Elektrizitätswerk innerhalb des Stadtgebietes erzielt wird, zu entrichten, solange diese Brutto- Einnahme weniger als M. 100 000 beträgt. Die Abgabe soll, sobald die Brutto-Einnahme M. 100 000 erreicht hat, bezw. übersteigt, für je M. 50 000 Mehreinnahme um je ½ % er- höht werden, bis zu einem Höchstbetrage von 8 %. Die Stadtgemeinde Essen ist berechtigt, auch während der Vertragsdauer, und zwar zum erstenmal nach Ablauf des zehnten Be- triebsjahres, das Elektrizitätswerk für eigene Rechnung zu übernehmen. Will sie von diesem Rechte Gebrauch machen, so muss sie dies der Ges. ein Jahr vorher anzeigen. Der Kaufpreis wird in diesem Falle nach Wahl der Ges. entweder nach dem Ertrage ermittelt oder nach demjenigen Werte festgestellt, welcher sich aus den Büchern der Gesellschaft ergibt. Im ersteren Falle soll als Kaufpreis gelten der mit 25 kapitalisierte durchschnitt- liche bilanzmässige Reingewinn der letzten drei Betriebsjahre vor der Übernahme. Im letzteren Falle wird der Kaufpreis um 10 % höher gestellt, als der Wert beträgt, welcher aus den Büchern derart ermittelt wird, dass von den Gesamtanschaffungskosten des Werkes die vorgenommenen ordnungsmässigen Abschreibungen in Abzug kommen. Der nach obigem ermittelte Kaufswert soll jedoch, falls die Erwerbung mit Ablauf des 10. Be- triebsjahres erfolgt, 120 % des ursprünglichen Anlagewertes nicht übersteigen, und wird letztere Zahl in den folgenden 10 Jahren, also bis zum 20. Betriebsjahre, jährlich um 3 %, in den weiteren 10 Jahren (vom 20. bis 30.) jährlich um 3¼½ % und in den letzten 10 Betriebsjahren (vom 30. bis 40.) und event, in den weiter folgenden jährlich um 4 %, jedoch nicht unter 0, vermindert. Für die Übernahme der Erweiterungen des Werkes gelten dieselben Bestimmungen bezw. dieselben Maximalbeträge, bezogen auf das jeweilige Anlagekapital, wobei die jeweilige Dauer von der Inbetriebsetzung der Erweiterung an zu rechnen ist. Ebenso gelten dieselben Bestimmungen für die Übernahme der zur Strom- versorgung von Nachbargemeinden angelegten Teile des Leitungsnetzes nebst Zubehör. Will die Stadt von dem fünfzehnten Betriebsjahre an oder später auf die Stromlieferung verzichten, so muss sie zwei Jahre vorher kündigen. In diesem Falle hört jede Berechtigung u. Verpflichtung der Ges. zur Stromlieferung innerhalb der Stadt auf. Verträge mit anderen Gemeinden etc.: Von folgenden Gemeinden hat die Ges. das aus- schliessliche Recht zur Benutzung der Strassen u. Plätze zur Leitung u. Abgabe elektr. Stroms durch Vertrag erworben: Stoppenberg, Caternberg, Frillendorf, Huttrop, Leithe, Handbuch der Deutschen Aktien-Gesellschaften 1917/1918. II. 49 ....****