Elektrotechnische Fabriken, Elektricitätswerke und Hilfsgeschäfte. 817 Strombedarf wird seitens des Kraftwerks Stettin G. m. b. H. den St. E.-W. zu einem an- gemessenen Staffeltarif berechnet. Die Übernahme der vorhand. Werte bei Ablauf der Konzess. erfolgt zu jetzt bereits festgesetzten Preisen, ebenso ist in dem Vertrage festgelegt, welche von den vorhand. Werten die Stadt später übernimmt. Das Kraftwerk kam Anfang des Jahres 1912 in Betrieb u. mussten bis zu diesem Zeitpunkt die von der Akt.-Ges. her- zustellenden Umformer- u. Verteilungsstationen ebenfalls betriebsfertig sein. Die St. E.-W. sind verpflichtet, vom 1./4. 1912 ab ihren ganzen Bedarf an Strom von dem Kraftwerk zu beziehen. Durch das neue Abkommen ist das Strassengebrauchsrecht der Akt.-Ges. nicht nur zeitlich, sondern auch räumlich ausgedehnt worden u. zwar nicht nur auf das ganze Stadtgebiet auf dem linken Oderufer, sondern auch auf die künftigen Erweiterungen des Stadtgebiets durch Eingemeindung, soweit nicht vorhand. Rechte Dritter entgegenstehen. Die Ges. wird deshalb die neu eingemeind. Vororte durch ein Hochspannungsnetz in das Stromversorgungsgebiet mit hineinnehmen. Am 1./1. 1912 trat ein neuer Stromlieferungs- tarif in Kraft, in dem der Grundpreis herabgesetzt wurde. Abgabe an die Stadtgemeinde: Die St. E.-W. haben an die Stadt folgende Abgaben zu zahlen: 1. 10 % der Bruttoeinnahme. Wenn diese Abgabe in dem Geschäftsj. 1910/11 den Betrag von M. 120 000, in dem Geschäftsj. 1911/12 den Betrag von M. 125 000 etc. in jedem folgenden Geschäftsjahr einen um je M. 5000 höheren Betrag, in dem Geschäftsj. 1928/29 also den Betrag von M. 210 000 u. in dem halben Geschäftsj. v. 1./7.–31./12. 1929 den Betrag von M. 107 500 nicht erreicht, haben die St. E.-W. den in den einzelnen Jahren sich er- gebenden Minderbetrag während der Zeit bis zum 30./6. 1915 bis zur Höhe von jedesmal M. 15 000, späterhin aber bis zur Höhe von jedesmal M. 20 000 an die Stadt zuzuzahlen. Übersteigt die Abgabe in einzelnen Jahren die gewährleisteten Beträge, so dürfen diese Überschüsse auf etwaige Minderbeträge der vorhergehenden oder der nachfolgenden Jahre nicht verrechnet werden. 2. 50 % des Restes des Reingewinns nach Zahlung von 6 % Div. an die Aktionäre (siehe Gewinn-Verteil.). Wenn diese Abgabe für jedes Geschäftsjahr bis 30./6. 1915 den Betrag von M. 50 000, für jedes weitere Geschäftsj. bis 30./6. 1920 den Betrag von M. 75 000, für jedes weitere Geschäftsj. bis 30./6. 1929 den Betrag von M. 100 000 u. für das halbe Geschäftsj. 1./7.–31./12. 1929 den Betrag von M. 50 000 nicht erreicht, haben die St. E.-W. den in dem einzelnen Jahre sich ergebenden Minderbetrag an die Stadt zuzuzahlen. Übersteigt die Abgabe in einzelnen Jahren die gewährleisteten Beträge, so dürfen diese Überschüsse innerhalb der Zeit bis 30./6. 1920 auf etwaige Minderbeträge-der vorhergehenden oder der nachfolgenden Jahre verrechnet werden, später indessen nicht mehr. 3. Bei der Liquidation der St. E.-W. haben diese an die Stadt — abgesehen von dem auf letztere übergehenden Erneuer.-F. — die Hälfte desjenigen Vermögensüberschusses zu zahlen, der 130 % des alsdann vorhandenen Grundkapitals übersteigt. An die Stadtgemeinde abgeführt 1912/13–1916/17: M. 229 246, 233 043, 233 043, 266 400, 259 316. Betriebsaugaben: Anstossend an das Grundstück Schulzenstr. 21 befindet sich die im J. 1912 neu erbaute Umformerstation mit 5 Stück Drehstrom-Gleichsttom-Umformern von zus. 6600 Kw. Leistungsfähigkeit. In der Oberwiek ist die an Stelle der vorhandenen Akkumulatoren-Unterstation neu erbaute Umformer-Station mit einer Leistungsfähigkeit von 600 Kw. bereits im Betrieb u. die Umformer-Station in der Falkenwalder Str. mit einer Leistung von 800 Kw. ist fertiggestellt. Die alte Masch.-Station in der Schulzenstr. ist ganz ausser Betrieb gesetzt. das Altmaterial derselben ist verkauft, der Rest des Buchwertes M. 751 306 wurde 1913–1916 abgeschrieben. Wegen Besitzstand siehe auch Bilanz. Im Betriebe am 30./6. 1911 1912 1913 1914 1915 1916 1917 Glühlampen . 95 902 113 071 114 272 155 209 149 565 171 318. 183 125 Bogenlampen.. 2 165, 2 149 2 150 117170 1650 1 558 Meees 1 129 1317 1 522 1 789 1 962 2 075 2 132 Kabellänge .. mi 442 420 481 460 534 740 rd. 550 000 rd. 550 000 rd. 550 000 Ausserdem am 30./6. 1917 vorhanden: 2493 Treppenbeleuchtungskonsumenten mit 18 596 Glühlampen, 13 077 Pauschalkonsumenten mit 64 132 Glühlampen. Gesamt-Konsumentenzahl am 30./6. 1916: 22 271 (gegen 18 108 im Vorj.). Gesamtanschluss- wert am 30./6. 1916 15 406 Kw. gegen 13 965 Kw. im Vorjahre. Kapital: M. 5 000 000 in 5000 Aktien à M. 1000. Urspr. M. 1 200 000, erhöht 1892 um M. 300 000, 1894 um M. 500 000, 1897 um M. 500 000, den Aktionären zu 125 % angeboten, 1898 um noch M. 500 000, angeboten den Aktionären zu 130 %, 1900 um M. 1 000 000; diese neuen Aktien wurden von einem Konsort. zu 120 % übernommen und den Aktionären zu 125 % angeboten; weitere Erhöh. lt. G.-V. v. 15./5. 1902 um M. 1 000 000 (auf M. 5 000 000) in 1000 Aktien, übernommen von einem Konsort. zu 112.50 %, angeboten den Aktionären zu 117.50 % zuzügl. ½ Schlussnotenstempel. Zur Erhöhung des A.-K. ist Genehmigung des Stettiner Magistrats erforderlich. Hypotheken: Der Stadtgemeinde ist eine Kaut.-Hyp. von M. 215 000 bestellt. Geschäftsjahr: 1./7.–30./6. Gen.-Vers.: Bis Ende Okt. in Berlin oder Stettin. 1 Aktie = 1 St. Gewinn-Verteilung: Mind. 5 % z. R.-F. (ist erfüllt), sodann von der Brutto-Einnahme 1 % z. Ern.-F. bis 10 % des in den gesamten Anlagen invest. Kapitals, bis 5 % vertragsm. Tant. an Vorst. u. Angestellte, dann bis 4 % Div., vom Rest 10 % Tant. an A.-R. u. Vorst. gemeinsam, dann weitere 2 % Div., vom Überrest 50 % der Stadtgemeinde, restl. 50 % als weitere Div. bezw. nach G.-V.-B. Bilanz am 30. Juni 1917: Aktiva: Immobil. (Grund u. Boden Schulzen-, Pölitzer-, Falkenwalderstr., Station Westend, Carlastr.) 335 640, Gebäude (Schulzenstr., Rosengarten 45 Handbuch der Deutschen Aktien-Gesellschaften 1917/1918. II. 52