Organiſation durch Gewinnung geeigneter, induſtriell erfahrener Kräfte Rechnung getragen, ſo daß wir in der Lage find, in weitgehendſter Weife den verſchiedenartigſten Unternehmungen als organifatoriſche Berater zur Seite zu ſtehen. Bon einer Prüfung der Sach- und Perſonenkonten und ihrer Grundbuchungen ausgehend, unterſuchen wir das Kalfulations-und Selbſtkoſtenweſen, das Beſtellweſen, die Behandlung der Waren-Ein- und -Ausgänge, die Verbuchung und Kontrolle des Materialverbrauchs, das Lohnwefen; ferner das Ver- rechnungs- und Verbuchungsverfahren zwiſchen den einzelnen Betrieben desſelben Unternehmens, fowie mit etwaigen Verbänden, die Organi- ſation der Kaſſenführung, die Handhabung des Belegweſens uſw. In Fällen von Zahlungseinſtellungen übernehmen wir die Auf- ſtellung eines Status, ſowie auch geeigneten Falles die weitergehende Tätigkeit der Durchführung von Liquidationen. Abteilung II Die beſonderen Vorteile, welche eine juriſtiſche Perſon als Ver- mögensverwalter, insbeſondere als Teſtamentsvollſtrecker bietet, liegen auf der Hand. Die juriſtiſche Perſon verreiſt nicht, ſie erkrankt nicht, und vor allem, ſie ſtirbt nicht; ſie iſt in ihrem Beſtehen unabhängig von allen perfönlichen Zufällen und bietet damit ihren Auftraggebern die Gewähr einer Ausführung ihrer Intentionen in der von ihnen gewollten Art und Weiſe. Die Organiſation unferer Gefellſchaft bürgt für ſorg- fältige Ausführung aller uns zugewandten Aufträge. Wir weiſen ins- beſondere darauf hin, daß wir aus dem Kreiſe der von uns betriebenen Geſchäfte prinzipiell alles fernhalten, was geeignet iſt, ein pekuniäres Riſiko mit ſich zu bringen; die Bornahme von Banf- und Finanz- geſchäften für eigene Nechnung iſt für unfere Gefellfchaft durch das Statut ausgeſchloffen. Ein weiteres Gebiet, bei welchem die Vorzüge des Zufammenwirkens kaufmänniſchen und juriſtiſchen Könnens befonders klar zutage treten, iſt die Mitarbeit an der Gründung von Gefellſchaften, ins- beſondere von Aktien-Gefellſchaften und Gefellſchaften mit beſchränkter aftung. Unfere Tätigkeit erſtreckt ſich auf Vorbereitung des Gründungs- aktes nach jeder Richtung hin, Reviſion der Gründungsbilanz und ihrer Grundlagen, Behandlung der Stempel- und Steuerfragen, Ausarbeitung der Verträge uſw. Die weiterhin in Betracht kommenden Treuhandfunktionen ſind ſo zahlreich, daß ins einzelne gehende Ausführungen ſich verbieten. Es ſei nur darauf hingewieſen, daß auch hier die fachliche und perfönliche rganiſation unſerer Gefellſchaftuns zu Leiſtungen auf den verſchiedenſten Gebieten befähigt.