14 Noten-Banken der deutschen Kolonien. Febr., April bezw. Mai 1906 eingeführt. Erster Kurs in Berlin 9./3. 1906: 175.75 %. Der Um- rechnungskurs für den Tael beim Handel an der Berliner etc. Börse ist auf M. 2.50 festgesetzt. Dividenden 1890–1914: 2½, 0, 0, 5, 7, 8, 10, 6, 10, 6, 7, 7, 9, 10, 10, 11, 9, 8, 8½, 8, 8, 5, 5, 7, 5 % = M. 125 für vollgezahlte Aktien. Div.-Zahl. spät. 4 Wochen nach der Feststellung (in Deutschland zu den jeweilig vom A.-R. festzustell. Umrechnungskursen, in den letzten Jahren à M. 2.50 per Tael). Coup.-Verj.: 4 J. (K.) Vorstand: H. Figge, A. Koehn, Shanghai; M. Gutschke, R. E. Pestel, Hongkong; Paul Sandberg, Berlin; M. W. Kochen, Hamburg; Konsul H. Cordes, Peking; C. Laurösch, Tientsin; Stellv. Georg Boden, Felix Decarli, Alfred J. Eggeling, E. Fritz, Felix Kilian, Rein. Krummacher, John Kullmann, Dr. R. Lange, E. Mirow, Fr. Rittmüller, Gust. Rust, Paul Schwarze. Prokuristen: G. Bärwald, Otto Christ, Hugo von Eitzen, M. Elinske, Jos. Janner, W. Knoke, Herm. Koch, Arnold Köhler, Hans Kummert, Erich Lenz, C. M. Meyer, Gottfr. Müller, Franz Nebel, P. Offermann, E. Powalka, Aug. Reiss, C. Roschildt, Max Schindewolf, Friedr. Schrötter, K. Speckin, Edgar Volger, H. Wasserfall, R. Weise, A. Willeke. Aufsichtsrat: (12–25) Vors. Franz Urbig, I. Stellv. Dr. Salomonsohn, II. Stellv. E. Heinemann, Wirkl. Legationsrat Dr. Ad. Boyé, S. Schwitzer, Staatssekretär a. D. Wirkl. Geh. Rat Exz. Dr. Bernh. Dernburg, Gen.-Konsul Paul von Mendelssohn-Bartholdy, Geh. Ober-Finanzrat Wald. Mueller, Geh. Komm.-Rat Hugo Oppenheim, Jean Andreae, Curt Erich, Dr. H. Schacht, Berlin; Freih. S. Alfred von Oppenheim, Cöln; Geh. Komm.-Rat Carl von Brauser, München; Max von Schinckel, Hamburg. Zahlstellen: Berlin, Hamburg u. Shanghai: Eigene Kassen; Frankf. a. M.: Jacob S. H. Stern, Disconto-Ges., Deutsche Bank, Bank f. Handel u. Ind., Dresdner Bank; Cöln: Sal. Oppen- heim jr. & Cie., A. Schaaffh. Bankver. A.-G.; München: Bank f. Handel u. Ind., Bayer. Hypoth.- u. Wechsel-Bank. Bayer. Fil. der Deutschen Bank, Dresdner Bank. ― 32 * Deutsch-Ostafrikanische Bank in Berlin, SW. 11, Dessauerstr. 28/29, mit Niederlassung in Daressalam. Auf Grund der Verordn. des Bundesrats v. 25./2. 1915 u. 28./2. 1916 hat die Bank vom Kolonialamt die Genehmigung erhalten, ihre Bilanz für 1915 ausfallen zu lassen, auch ist die Frist zur Aufstellung der Bilanzen etc. für 1916 u. 1917 sowie auch die Frist für die Abhalt. der ordentl. Hauptversamml. verlängert worden. Gegründet: 6./1. 1905 als Kolonial-Ges.; eingetr. 22./3. 1905. Dauer zunächst bis 31./12. 1934. Verleihung der Korporationsrechte durch den Bundesrat 9./2. 1905. Gründer siehe bei Kap. Zweck: Regelung u. Erleichterung des Geldumlaufs u. der Zahlungsausgleichungen in Deutsch-Ostafrika sowie des Geldverkehrs dieses Schutzgebietes mit Deutschland und dem Auslande. Betrieb von Bankgeschäften einschl. der Notenausgabe nach Massgabe der er- teilten Konc. Eröffn. der Niederlass. in Daressalam 23./6. 1905. Ein von der Niederlass. in Daressalam eingegangener kurzer Bericht über das in Deutsch-Ostafrika im Geschäftsj. 1914 erzielte Ergebnis ermöglichte es der Ges., im Mai 1916 eine Bilanz für das genannte Jahr vorzulegen. Da die Unterlagen zu den einzelnen in Daressalam geführten Konten die Ges. in Berlin nicht erreicht haben, so konnte sie im Gegensatz zu den früheren Abschlüssen in die Bilanz von 1914 die einzelnen Konten von Daressalam nicht übernehmen, hatte sich vielmehr darauf zu beschränken, den sich laut den Büchern ergebenden Saldo der Niederlass. in Daressalam mit M. 3 230 277.97 als Kreditposten aufzunehmen. Der in Dares- salam erzielte Gewinn ist nicht zur Verrechnung gebracht worden. Der Betrag der im Umfauf befindl. Noten ist im Saldo von Daressalam enthalten. Das Geschäft ist bis zum Kriegsausbruch in normaler Weise verlaufen, dann aber ist für die Zentrale infolge Auf- hörens jeglischen Verkehrs mit Daressalam eine vollständige Störung eingetreten. Es ist insbesondere der Bank auch nicht möglich, über die einzelnen Geschäftszweige einen Bericht zu erstatten. Noten-Ausgabe: Konz. von 15./1. 1905. Die Ges. hat das Recht, nach Bedürfnis ihres Verkehrs auf Rupien lautende Noten bis zum Zfachen Betrage des eingezahlten Grund- kapitals auszugeben. Die Noten dürfen nur auf Beträge von Rupien 5, 10, 20, 50, 100 oder ein vielfaches von Rupien 100 lauten u. müssen im Schutzgebiet ausgestellt werden. Bis- her wurden nur Noten à Rupien 5, 10, 50, 100 u. 500 ausgegeben. In Umlauf Ende 1908: Rupien 1 308 720 = M. 1 744 960; Ende 1909: Rupien 1 567 100 = M. 2 089 466; Ende 1910: Rupien 2 190 015 = M. 2 920 020; Ende 1911: Rupien 3 107 020 = M. 4 142 693; Ende 1912: Rupien 3 354 195 = M. 4 472 260; Ende 1913: Rupien 3 741 740 = M. 4 988 986, Ende 1914: Rupien 4391 695. Die Bank ist verpflichtet, für den Betrag ihrer in Umlaufbefindlichen Banknoten jederzeit mind. in deutsch-ostafrikan. Landessilbermünzen, in indischen Rupien, in Reichsgoldmünzen, in fremden Goldmünzen, in Reichskassenscheinen oder in Reichsbanknoten in ihren Kassen im ostafrikan. Schutzgebiet als Deckung bereit zu halten; die Deckung für den Rest hat in diskontierten Wechseln u. wechselähnl. Papieren, welche den Anforder. des $§ 6 Ziffer 2 der Konz. entsprechen, sowie in tägl. rückzahlbaren Guth. bei der Reichs- bank, der Kgl. Seehandlungssozietät sowie mit Genehm. des Reichskanzlers bei anderen Banken, zu bestehen. Falls der Notenumlauf der Ges. sich auf mehr als den doppelten Betrag ihres in § 8 Abs. 1 der Konz. bestimmten Barvorrats beläuft, hat sie von der Mehr- ausgabe von Banknoten eine Steuer von jährl. 5 % an den Fiskus des deutsch-ostafrikan.