Hypotheken- und Kommunal-Banken. forderlichen Mittel werden durch Ausgabe von Hypoth.-Pfandbriefen, sowie Kommunal- und Kleinbahn-Oblig. beschafft; von letzteren noch nichts emittiert. Die Beleihung von Grundstücken darf gemäss der Vorschriften des Reichs- Hypoth.-Bank-Gesetzes, soweit die auf dieselben gewährten Hypoth. u. Grundschulden als Unterlage für Hypoth.-Pfandbr. benutzt werden, in der Regel nur zur ersten Stelle erfolgen. Hinsichtlich der Staatsaufsicht sind die Bestimmungen des Hypothekenbank- gesetzes v. 13./7. 1899 massgebend. Im Jahre 1917 fanden 126 Zwangsverwalt. u. 14 Zwangs- versteig. statt. Sanierung der Bank im Jahre 1901: Näheres hierüber siehe die früheren 9 ahrg. dieses Handbuches. Kapital: M. 22 700 000 in gleichber. Aktien Nr. 1–22 700 à M. 1000. Bis 1907: M. 16 500 000. und zwar M. 1 000 000 in 1000 abgest. Aktien Lit. A (Nr. 15 501–16 500) à M. 1000 und M. 15 500 000 in 15 500 Aktien Lit. B (Nr. 1–15 500) à M. 1000. Das A.-K. betrug anfangs M. 2 400 000, erhöht 1873 auf M. 3 000 000 in 5000 Aktien zu 200 Tlr. = M. 600; 1885 wurden je 5 Aktien à M. 600 in 2 Stück à M. 1200 zus. gelegt. Lt. G.-V.-B. v. 23./11. 1889 wurden 1485 St.-Aktien durch Zuzahlung in Vorz. Aktien umgewandelt. Von den übrigen 515 Aktien wurden 510 Stück zu 85 Vorz.-Aktien zus: gelegt und die restlichen 5 Aktien zurückgekauft, sodass 1570 gleichartige Aktien zu M. 1200 = M. 1 884 000 verblieben. Lt. G.-V.-B. v. 22./12. 1890 wurden weitere 929 Vorz.- Aktien zu M. 1200 = M. 1 114 800 zu 102 % ausgegeben. Die G.-V. v. 30./6. 1891 beschloss die Erhöhung auf M. 6 000 000, begeben zunächst 1251 Vorz.-Aktien = M. 1 501 200 zu 105 % und im Jan. 1894 weitere 1249 = M. 1 498 800 zu 110 %. Lt. G.-V.-B. v. 28. Febr. 1894 sind weitere 2501 Stück = M. 3 001 200 zu 115 % u. Lt. G.-V.-B. v. 28. Febr. 1895 1000 Aktien = M. 1 200 000 zu 140 % begeben; das A.-K. betrug somit M. 10 200 000. Die G.-V. v. 26. Febr. 1898 beschloss zwecks Verstärkung der Betriebsmittel fernere Erhöhußg um M. 7 800 000 (auf M. 18 000 000), wovon zunächst 1899 M. 3 900 000 in 3250 Aktien à M. 1200 (div.-ber. ab 1. Jan. 1899) ausgegeben wurden; hiervon angeboten M. 3 400 000 am 14.–24. März 1899 den Aktionären zu 125 %. M. 900 000 mit Div.-Ber. ab 1./1. 1899 wurden im Nov. 1899 an ein Konsortium zu 125 % begeben. Aktien- Kapital 1899–1901. 15 000: M 000 in 12 500 sogenannten Vorz.-Aktien à M. 1200. Der Rest von M. 3 000 Oollte sp00 säter zur Ausgabe kommen. Lt. handelsger. Eintragung v. 24./6. 1902 ist gemäss dem Beschlusse der G.-V. v. 11./12. 1901 das A.-K. auf M. 1 000 000 herabgesetzt und um M. 15 500 000 auf insgesamt M. 16 500 000 erhöht. Auf die Grundkapitalserhöhung wurden 15 500 Aktien Lit. B auf den Inh. über je M. 1000 zu dem Nennbetrage ausgegeben, die seit 1./7. 1902 an der Div. teil- nehmen. Nach erfolgt. Eintrag. der obigen Beschlüsse waren die alten Vorz.-Aktien bis 30./9. 1902 zur Zus. legung (5 Vorz.-Aktien à M. 1200 zu 1 Aktie à M. 1000) einzureichen. Die dagegen auszugebenden neuen Aktien wurden seit 30./6. 1902 verabfolgt. Die Ausgabe der neuen Couponbogen zu den mit Modus B abgestempelten Pfandbriefen und der Aktien Lit. B unter Abstempelung der Pfandbriefe auf 80 % des Nominalwertes erfolgte seit 24./6. 1902. Die nicht zur Zus. legung im Verhältnis von 5 Vorz.-Aktien zu M. 1200 in eine Aktie zu M. 1000 eingereichten 259 alten Vorz.-Aktien der Bank wurden für kraftlos erklärt. Die an ihre Stelle getretenen zus.gelegten Aktien wurden zu 94 % verkauft und der Erlös den Besitzern der in Betracht kommenden alten Vorz.-Aktien zur Verfügung gestellt. Durch Beschluss der G.-V. v. 9./3. 1907 wurde das A.-K. der Ges. in weiterer Aus- führung obiger Beschlüsse um den Betrag von M. 6 200 000 in 6200 Aktien Lit. B à M. 1000 erhöht, welche ab 1./10. 1907 an der Div. teilnehmen. Der Betrag für die Ausgabe dieser Aktien wurde auf 100 % festgesetzt. Die neuen Aktien Lit. B wurden in Gemässheit der oben erwähnten Beschlüsse der Bank für Handel und Ind. zwecks Zeichnung und Zuteilung an die Inhaber der in Höhe von M. 15 500 000 bestehenden alten Aktien Lit. B überlassen. Dagegen brachte die Bank für Handel und Ind. einen bei ihr verwalteten, bei der Sanierung der Berliner Hypoth.-Bank im Jahre 1902 aus deren Vermögen gebildeten Sicherheits-F. durch Rückübertragung der in dem Fonds verwahrten Hypoth.-Forder. von nom. M. 5 995 850 und durch Barzahlungen von M. 204 150 ein. Die unentgeldliche Zuteilung der M. 6 200 000 neuen Aktien erfolgte ab 6./1. 1908, auf je M. 5000 Aktien B entfielen M. 2000 neue Aktien, sowie M. 9.10 bar, Die Besitzer von Zertifikaten B erhielten den auf die ein- gereichten Zertifikate entfallenden Aktienbetrag in neuen Zertifikaten unentgeldlich ausge- händigt. Nach Ausführ. des Beschluss. v. 9./3. 1907 beträgt das A.-K. M. 22 700 000 u. zwar M. 1 000 000 in 1000 abgest. Aktien Lit. A u. M. 21 700 000 in 21 700 Aktien Lit. B, vollständig gleichberechtigt, sodass die Bezeichnung A–3 seit Anfang 1908 in Wegfall kam. Pfandbriefe: Die im Umlauf befindlichen Pfandbr. müssen jederzeit durch Hypoth. oder Grundschulden, die Kommunal-Schuldverschreib. durch Darlehnsforder. an inländische öffentliche Körperschaften gedeckt sein. Das Vorhandensein der Deckung wird durch den von der staatlichen Aufsichtsbehörde gestellten Treuhänder den gesetzlichen Vorschriften gemäss überwacht. Gesamtumlauf der vor der Sanierung emittierten Pfandbr. Ende 1901: M. 163 847 600 u. Zwar: 4 % Hyp.-Pfandbriefe, Serie V u. VI von 1891; Stücke von M. 5000, 3000, 2000, 1000, 00, 300 u. 100. Zs.: 2./1. u. 1./7. resp. 1./4. u. 1./10. 4 % Hyp.-Pfandbriefe, Serie VII u. VIII von 1894, Stücke wie oben. Zs. Serie VII am 2./1. u. 1./7., Serie VIII am 1./4. u. 1./10.