Hypotheken- und Kommunal-Banken. gestattet; – 5) bei Weinbergen, Wäldern und sonstigen Liegenschaften, deren Ertrag auf Anpflanzungen beruht, darf die Beleihung ein Drittel des Wertes nicht übersteigen; – 6) Bauplätze, sowie solche Neubauten, welche noch nicht fertig gestellt und ertragsfähig sind, dürfen nur mit der Massgabe beliehen werden, dass die auf solche Grundstücke gewährten Hypoth. und Grundschulden zusammen weder den zehnten Teil des Gesamt- betrages der zur Deckung der Hypoth.-Pfandbr. benutzten Hypoth. noch den halben Betrag des eingezahlten Grundkapitals überschreiten; – 7) im übrigen sind Hypoth. an Grundstücken, die einen dauernden Ertrag nicht gewähren, insbesondere an Gruben und und Brüchen, von der Verwendung zur Deckung von Hypoth.-Pfandbr. ausgeschlossen. Das Gleiche gilt von Hypoth. an Bergwerken. Hypoth. an anderen Berechtigungen, für welche die sich auf Grundstücke beziehenden Vorschriften Anwendung finden, sind von der Verwendung zur Deckung von Hypoth.-Pfandbr. ausgeschlossen, sofern die Be- rechtigungen einen dauernden Ertrag nicht gewähren; – 8) Baulichkeiten, welche sich auf den verpfändeten Grundstücken befinden, müssen nach den speciellen Bestimmungen des Darlehensvertrages gegen Feuersgefahr versichert sein. Im J. 1917 war die Ges. an 23 Zwangsverwalt. u. 18 Zwangsversteig. beteiligt; Hypoth.-Zinsen-Rückstand Ende 1917 M. 375 211. Rekonstruktion der Bank 1900/1901: (Siehe hierüber die früh. Jahrgänge dieses Jahr- buches, sowie die Absätze über Kapital und Pfandbriefe.) Kapital: M. 50 599 200 und zwar M. 2 100 000 in 1000 abgest. Aktien (Nr. 41 667–42 666) à M. 600 und 1250 abgest. Aktien (Nr. 40 417–41 666) à M. 1200, sowie M. 48 499 200 in 40 416 neuen Aktien (Nr. 1–40 416) à M. 1200. Das A.-K. betrug anfänglich M. 3 000 000 u. wurde erhöht 1872 auf M. 6 000 000, 1889 auf M. 9 960 000, 1893 auf M. 15 000 000, lt. G.-V. v. 25./3. 1897 um M. 6 000 000, angeboten den Aktionären zu 120 %, lt. G.-V. v. 2. u. 30./9. 1899 um M. 9 000 000, wovon M. 2 000 400 in 1667 Aktien à M. 1200 emittiert wurden, angeboten der Aktionären zu 118 %. Das A.-K. betrug somit M. 23 000 400 in 10 000 Aktien à Tlr. 200 = M. 600 u. 14 167 Aktien à M. 1200. Die G.-V. der Aktionäre v. 18./5. 1901 beschloss das A.-K. von M. 23 000 400 auf M. 2 299 200 in der Weise herabzusetzen, dass M. 8400 zum Kurse von 10 % zwecks Vernicht. von der Deutschen Treuhand-Ges. erworben u. M. 22 992 200 im Ver- hältnis von 10: 1 zus. gelegt werden, ferner wurde das A.-K. um M. 48 300 000 erhöht, sodass das A.-K. jetzt M. 50 599 200, wie oben beträgt. (Siehe auch die früheren Jahrg. dieses Handb.) Die Bank ist zur Ausgabe von auf den Inhaber lautenden Hypoth.-Pfandbr., Kommunal- u. Kleinbahn-Oblig. befugt. Es sind bis jetzt nur Pfandbriefe u. Kommunal-Oblig. aus- gegeben worden. Der Gesamtbetrag der Hypoth.-Pfandbr. u. Schuldverschreib. darf den 15fachen Betrag des eingezahlten A.-K. nicht übersteigen. Die seit 1901 bestandene Beschränkung des Umlaufs auf nur M. 400 000 000 wurde von der G.-V. v. 14./3. 1910 beseitigt. Die Summe des Nennwertes muss für die Hypoth.-Pfandbr. stets durch Hypoth. oder Grundschulden von mind. gleicher Höhe u. mind. gleichem Zinsertrage, für die ausgegebenen Schuldverschreib. stets durch entsprechende Forder. von mind. gleicher Höhe u. mind. gleichem Zinsertrage gedeckt sein. Die Deckung muss, soweit Hypoth. oder Grundschulden an landwirtschaftl. Grundstücken dazu verwandt werden, mind. zur Hälfte aus Amort.-Hyp. resp. Grundschulden bestehen, bei denen der jährl. Tilg.-Beitrag des Schuldners nicht weniger als ein Viertel vom Hundert des Hypoth.-Kap. beträgt. Die Reichsbank beleiht seit März 1905 diese Pfandbr. in I. Klasse bis 75 %; die Lombardfähigkeit war von Anfang Dez. 1900 bis März 1905 aufgehoben. Ende 1917 waren in Umlauf M. 320 219 870 Pfandbr. bei M. 343 413 841 Hypoth.-Deckung. Die freien Hypoth. betrugen M. 13 946 298. Spezifikation des Umlaufs der Pfandbr. ist aus der Bilanz ersichtlich. Auszahl. der Coup. schon ½ Mon. vor Fälligkeit. Vor der Rekonstruktion der Bank wurden emittiert: 4½ % Serie I, rückzahlbar à 125 %, verlosbar 1873–1933. Stücke à M. 150, 300, 600, 1500, 3000. Zs. 2./1. u. 1./7. Verlos. zum Jan. u. Juli. 4 % Serie VIII, X, XI u. XII. Stücke à M. 200, 300, 500, 1000, 2000, 5000. Zs. Serie II u. XI 2./1. u. 1./7. Serie X u. XII 1./4. u. 1./10. 4 % Serie XVI–XVIII. Stücke à M. 200, 300, 500, 1000, 3000, 5000. Zs. Serie XVII 4. u. 1./10. Serie XVI u. XVIII 2./1. u. 1./7. 4 % Serie XIX u. XX. Stücke à M. 100, 300, 500, 1000, 3000, 5000. Zs. Serie XIX 2./1. u. 1./7., Serie XX 1./4. u. 1./10. 3½ % Serie XIII u. XIV. Stücke à M. 200, 300, 500, 1000, 2000, 3000. Zs. Serie XIII 2./1. u. 1./7, Serie XIV 1./4. u. 1./10. 3½ % Serie XXI u. XXII. Stücke à M. 100, 300, 500, 1000, 3000, 5000. Zs. Serie XXI 2./I. u. 1./7., Serie XXII 1./4. u. 1./10. Diese hier genannten alten Serien notierten Berlin u. Frankf. a. M. Die auf 80 % des Nennwertes herabgesetzten Pfandbr., welchen neue, auf die sich aus der Herabsetz. ergebenden Nennwerte lautende Coup. beigegeben wurden, tragen den Auf- druck: „In Gemässheit der Beschlüsse vom 10./5. 1901 ist der Nennbetrag dieses Pfandbriefes auf 80 % herabgesetzt“, die 4½ % zu 120 % rückzahlbaren Pfandbr. ausserdem den weiteren Aufdruck: „Hierzu gehört ein Auslosungsschein auf 20 % des urspr. Nominalbetrages des Pfandbriefes.“ Die Pfandbr. behielten ihre alten Nummern u. sonst. Unterscheidungsmerk- male. Die einzelnen Abschnitte, welche früher in Beträgen von M. 5000, 3000, 2000, 1500, 1000, 600, 500, 300, 200, 150, 100 ausgestellt waren, betragen nunmehr nach der Herabsetz. dementsprechend M. 4000, 2400, 1600, 1200, 800, 480, 400, 240, 160 120, 80.