256 Hypotheken- und Kommunal-Banken. Die Bank kann sich daher der Vermittlung der Kreditgenossenschaften im Rahmen der vom A.-R. festgesetzten Beleihungsgrundsätze bedienen- Beleihungen umfangreicherer Objekte in Grossstädten sind ausgeschlossen. Die Bank darf ausserdem die folg. Geschäfte betreiben: 1. Erwerb, Veräusserung u. Beleihung von Hypoth.; 2. Gewährung nicht hypothekarischer Darlehen an inländ. Körperschaften des öffentl. Rechts oder gegen Über- nahme der vollen Gewährleistung durch eine solche Körperschaft u. die Ausgabe von Schuldverschreib. auf Grund der so erworbenen Forderungen; 3. Gewährung von Darlehen an inländ. Klembahn-Unternehm. gegen Verpfändung der Bahn u. die Ausgabe von Schuld- verschreib. auf Grund der so erworbenen Forderungen; 4. kommissionsweisen Ankauf u. Verkauf von Wertp., jedoch unter Ausschluss von Zeitgeschäften; 5. Annahme von Geld oder anderen Sachen zum Zwecke der Hinterlegung. Der Gesamtbetrag des hinterlegten zeldes darf jedoch die Hälfte des eingezahlten Grundkapitals nicht übersteigen; 6. Besorgung der Einziehung von Wechseln, Anweisungen u. ähnlichen Papieren. Die Bank darf ihr verfügbares Geld nutzbar machen: durch Hinterlegung bei geeigneten Bankhäusern; durch Ankauf ihrer Hypoth.-Pfandbriefe oder Schuldverschreib.; durch Ankauf von Wechseln u. Wertp., welche nach den Vorschriften des Bankgesetzes von der Reichsbank angekauft werden dürfen; durch Beleihung von Wertp. nach einer von der Bank aufzusteflenden Anweisung. Der Erwerb von Grundstücken ist der Bank nur zur Verhütung von Verlusten an Hypoth. u. Grundschulden oder zur Beschaffung von Geschäftsräumen gestattet. Unter dem 4./12. 1914 wurde der Bank das Recht zur Ausgabe von Inhaber-Pfandbriefen erteilt. Kapital: M. 1 000 000 in 838 Vorz.-Aktien u. 162 St.-Aktien à M. 1000. Die Vorz.-Aktien geniessen 6 % Vorz.-Div. mit Nachzahl.-Anspruch u. Vorbefriedigung im Falle der Liquid. (siehe auch unten). Das urspr. A.-K. von M. 750 000 wurde 1885 durch Rückkauf von M. 150 000 Aktien auf M. 600 000 in 2000 Nam.-Aktien à M. 300 reduziert. Die G.-V. v. 4./5. 1903 beschloss die Ausgabe von M. 800 000 in Vorz.-Aktien, sowie die Reduktion des Stamm- Kap., was jedoch in 1903 nicht vollständig durchgeführt wurde, u. es betrug das A.-K. Ende 1903: M. 574 000 in 574 Vorz.-Aktien u. M. 91 800 in 306 St.-Aktieàa M. 300. Während des Jahres 1904 wurde der G.-V.-B. v. 4./5. 1903 weiter durchgeführt. A.-K. somit bis Ende 1904 M. 764 000 in 764 Vorz.- u. M. 31 200 in 104 St.-Aktien. Die G.-V. v. 27./5. 1905 beschloss weitere 1236 Vorz.-Aktien auszugeben u. somit das A.-K. auf M. 2 000 000 zu erhöhen, dagegen die restl. 104 St.-Aktien à M. 300 einzuziehen. Dieser Beschluss wurde im J. 1906 soweit durchgeführt, dass sich ult. 1906 das A.-K. aus M. 1 964 000 Vorz.-Aktien u. M. 31 200 St.-Aktien zus.setzte. Übernahme u. Vollzahlung von M. 1 200 000 Vorz.-Aktien zu 103 % fand am 1./9. 1906 statt. Die G.-V. v. 11./3. 1907 beschloss die restl. M. 31 200 St.-Aktien durch Umtausch u. entsp echende Zuzahl. oder durch Einlös. al Pari einzuziehen u. dagegen restl. M. 36 000 Vorz.-Aktien auszugeben. Die Durchführung der ganzen Transaktion ist lt. Eintrag ins Handelsregister am 22./6. 1907 erfolgt u. es betrug das A.-K. nunmehr bis 1909 M. 2 000 000 in gleichber. Aktien. „Sanierung 1909: Die Verhältnisse bei dem Institute hatten sich 1908 infolge andauernder Illiquidität u. der Aussichtslosigkeit, die zur geordneten Weiterführung der Geschäfte nötigen Mittel im Wege des Kredits zu erhalten, in der zweiten Hälfte des Jahres 1908 derart gestaltet, dass der Fortbestand der Bank in Frage gestellt schien, wenn es nicht gelang, durch Anlehnung an ein anderes Institut die erforderl. Reorganisation der Ges. zu ermöglichen. Am 23./11. 1908 wurde ein Vertrag mit der Reichsgenossenschaftsbank, Akt.- Ges. in Darmstadt, geschlossen, nach welchem das letztgenannte Institut die Sanierung der Bank u. deren vollständige Neuorganisation in die Hand nahm u. Zwar hauptsächlich unter dem Gesichtspunkte, das der Ges. zustehende wertvolle Pfandbriefprivileg im Interesse der ländlichen genossenschaftl. Kreditorganisation nutzbar zu machen u. das Institut seiner ursprüngl. Bestimmung, dem Realkredit der kleineren Landwirte zu dienen, wieder zuzu- führen. Die Anglieder. an die Reichsgenossenschaftsbank ist in der Weise erfolgt, dass dieser von Seiten der Grossaktionäre des Instituts M. 1 441 000 Aktien zur Verfügung ge- stellt wurden, u. zwar zum Preise von M. 1 mit der Massgabe, dass die Reichsgenossen- schaftsbank verpflichtet war, den Kaufpreis je nach dem Ausfall der Sanierung bis auf 50 % des Nennwertes der Aktien, also auf Mk. 720 500 zu erhöhen. Hiernach verfügte die Reichsgenossenschaftsbank über die Mehrheit des A.-K. Ferner hatte die Landw. Kreditbank zum Zwecke eines engeren Anschlusses an die genossenschaftl. Organisation auf Grund des vorerwähnten Vertrages die Mitgliedschaft bei der Reichsgenossenschaftsbank erworben u. ihr die Aufsicht u. Kontrolle, welche durch einen von ihr zu bestellenden Kommissar aus- geübt wurde, eingeräumt. Dieses Verhältnis wurde inzwischen infolge Liquidation der Reichsgenossenschaftsbank aufgelöst. Unter Berücksichtig. der Abschreib. u. Rückstell. ergab sich ult. 1908 eine Unterbilanz von 1 499 690. wovon 500 310 durch Heranziehung der Res. Deckung fanden; zur Beseitig. des restl. Verlustes von 1 000 000 beschloss die G.-V. v. 24./7. 1909 die Herabsetz. des A.-K. von 2 000 000 um 1 000 000, also auf 1 000 000 durch Zus. legung der Aktien 2:1; Frist auf 30./4. 1910 festgesetzt, nachdem die gerichtl. Eintragung am 31./12. 1909 erfolgt war. Die Herab- setzung ist inzwischen durchgeführt. Sanierung 1910: Das Geschäftsj. 1909 ergab einen neuerlichen Verlust von M. 908 830. Dabei entfiel mehr als die Hälfte (461 991) auf Kontokorrentverluste, die aus den Versuchen der früheren Verwalt., zwecks Geldbeschaffung Oblig. des Instituts zu lombardieren, ent-