258 Hypotheken- und Kommunal-Banken. stell., vom Rest 10 % Tant. an A.-R. (unter Anrechnung von zus. M. 2000 fester Vergüt.), vertragsm. Tant. an Dir. u. Beamte, restl. Reingewinn gleichmässig an Vorz.- u. St.-Aktien Das Nachforderungsrecht der Vorz.-Aktien läuft teils vom 1./11. 1911, teils vom 1./11. 1912 an. Bilanz am 31. Dez. 1917: Aktiva: Hypoth. 3 121 331, do. Zs.-Kto 83 285, Wertp. 31 080, Kassa 995, Bankguth. 413 242, Schuldner 9988, Einricht. 400, Kto neue Rechnung 1162. — Passiva: A.-K. 1 000 000, R.-F. 18 379, Rückst.-Kto für die Zinsgewährleistung in Schweizer Franken 47 000, Pfandbr. 2 459 100, aufgerufene, noch nicht eingelöste Pfandbr. 100, Pfandbr.- Zs. 33 728, noch nicht verrechnete Jahrestilgungsrat. 24 594, Gläubiger 58 477, Rückstell. für Zs. auf nicht abgehob. Spareinlagen 448, Gewinn 19 659. Sa. M. 3 661 487 Gewinn- u. Verlust-Konto: Debet: Pfandbr.-Zs. 98 663, Verwalt.-Kosten, Steuern, Ab- gaben etc. 33 945, Rückstell. für die Zinsgewährleist. in Schweizer Franken 31 000, Gewinn 19 659 (davon R.-F. 1965, Vortrag 17 693). – Kredit: Vortrag 37 372, Hypoth.-Zs. 138 762, Zs. u. Provis. aus lauf. Rechn. 6692, Kursgewinn aus eig. Pfandbr. 440. Sa. M. 183 268. Kurs: Die Aktien werden an keiner Börse notiert. Dividenden: Aktien 1886–1902: 4, 4, % 0l% Aktien 1903–1906: 0, 0, 0, 0 %; Vorz.-Aktien 1903–1906: 4, 4, 0, 4 %; Gleichber. Aktien 1907–1910: 5, 0, 0, 0 %. – Vorz.-Aktien 1911–1917: 0, 0, 4, 0, 0, 0, 0 %. –St.-Aktien 1911–1917: 0, 0, 0, 0, 0, 0, 0 %. – Coup.-Verj.: 4 J. (K.) Treuhänder: Justizrat Notar Dr. Fritz Berg, Stellv. Rechtsanw. Erwin Selck. Zufolge Kriegsverhinderung derselben: Rechtsanw. Dr. jur. Carlo Andreae, Stellv. Justizrat Dr. jur. Günther. Vorstand: Paul Böhnisch, Gerichts-Ass. a. D. Ferd. Scharmann, Frankf. a. M. Prokurist: Kfm. Oskar Schütze. Aufsichtsrat: (5–9) Vors. Zentralkassen-Dir. Komm.-Rat Clemens Löweneck, München; Gutsbesitzer u. Bürgermeister M. Diebolt, Oberhausbergen b. Strassburg; Präsident d. Preuss. Central-Genossenschafts-Kasse Wirkl. Geh. Oberfinanzrat Dr. Heiligenstadt, Berlin; Landes- ökonomierat Dr. Otto Rabe, Halle a. S.; Dir. F. Hildebrandt, Hannover. Zahlstellen: Frankf. a. M.: Eigene Kasse; Berlin: Preuss. Central-Genossenschafts.Kasse. 3 * * Deutsche Grundceredit-Bank zu Gotha mit Zweigniederlassung in Berlin, W. 9, Vossstrasse 2. Gegründet: Am 24. März bezw. 24. Juni 1867, handelsger. eingetragen am 7. Aug. 1868 in Gotha und am 20. Dez. 1898 in Berlin. Herzogl. Sachsen-Coburg-Gothaische Landes- herrliche Bestätigung v. 24. Juni 1867, erneuert am 20. Nov. 1899. Das der Bank unter dem 24. Juni 1867 verliehene Privilegium zur Ausgabe von Schuldverschreibungen auf den Inhaber bleibt nach Massgabe des in der Nr. 43 der Gesetzsammlung für das Herzogtum Gotha pro 1899 veröffentlichten Bankstatuts lt. Bekanntmachung des Herzogl. Sächs. Staatsministeriums d. d. Gotha den 21./8. 1900 auch nach dem 1./1. 1900 in Kraft. Zweck: Gegenstand des Unternehm. ist, Grundbesitz im Deutschen Reiche hypothek. zu beleihen u. auf Grund der erworbenen Hypoth. Schuldverschreib. auszugeben. Ausser- dem darf die Bank Geschäfte entsprechend dem Hypoth.-Bank-Gesetze v. 13./7. 1899 betreiben. Kapital: M. 18 000 000 in 25 000 Aktien Serie TI u. II à M. 600 u. 2500 Aktien Serie III à M. 1200; Serie I (Nr. 1–12 500), Serie II (Nr. 12 501–25 000), Serie III (Nr. 25 001–27 5000 Urspr. M. 15 000 000; erhöht lt. G.-V. v. 17./3. 1909 um M. 3 000 000 in 2500 Aktien à M. 1200 mit Div.-Ber. ab 1./1. 1910, hiervon angeboten den Gründern 833 Stück = M. 999 600 zu pari plus M. 24 Aktienstempel, restliche 1667 Stück = M. 2 000 400 wurden von einem Konsort. zu 127.50 % übernommen, angeboten den alten Aktionären v. 10.–26./5. 1909 zu 130 %, eingezahlt sofort das Agio u. 25 % abz. 4 % Stück-Zs. bis 1./1. 1910, restliche 50 % am 1./7. u. 25 % am 1./10. 1909 eingezahlt. Agio mit M. 470 000 in R.-F. Das A.-K. kann auf Antrag des A.-R. durch Beschluss der G.-V. mit einfacher Stimmenmehrheit auf M. 30 000 000 erhöht werden. Eine weitergehende Erhöhung kann nur mit landesherrlicher Genehm. beschlossen werden. Gründerrechte: Bei neuen Serienausgaben haben die Gründer ein Vorrecht auf die neuen Aktien zum Nennbetrage in Höhe bis zu einem Dritteile je nach ihrer urspr. Zeichnung. Pfandbriefe: Der Gesamtbetrag der von der Bank auszugebenden Hypoth.-Pfandbr. darf den 20fachen Betrag des Grundkapitals von M. 15 000 000 nicht übersteigen, unbeschadet der gesetzl. zulässigen Erhöhung des Gesamtbetrages der Hypoth.-Pfandbr. und Schuld- Yerschreib. bei einer Vermehrung des Grundkapitals und bei Ausgabe von nicht hypoth. Darlehen an inländische Körperschaften des öffentlichen Rechts etc. Die Hypoth.-Pfandbr. lauten auf den Inhaber und werden in Abschnitten von nicht unter M. 100 ausgefertigt. Dieselben sind seitens der Inhaber unkündbar. Seitens der Bank kann die Kündbarkeit auf einen Zeitraum von höchstens 10 Jahren ausgeschlossen werden. Die Hypoth.-Pfandbr. der Bank sind durch das Sachs.-Cob.-Goth. Ausführungsgesetz zum bürgerlichen Gesetzbuch zur Anlage von Mündelgeld für geeignet erklärt worden: die Reichsbank beleiht die Pfandbr. in I. Klasse. Vom 1. Jan. 1885 ab wurde der Zinsfuss für alle damals im Umlauf befindlichen Pfandbr. gegen eine einmalige Zinsherabsetzungs-Entschädigung auf 3½ % ermässigt. Es wurden zugesichert den Besitzern ehemals 5 %iger Pfandbr. 6 %, ehemals 4½ % iger 4 % und ehemals 4 %/iger 2 % Entschädigung. Die Gesamtsumme dieser Entschädigung