Hypotheken- und Kommunal-Banken. 295 burg; W. Amman, Rosenheim; Hans Ahr, Max Flessa, Schweinfurt; W. Ball, J. M. Schneider, Jos. Rottenhäuser, Wurzburg. Aufsichtsrat: (Mind. 7, höchst. 20) Präs. Staatsminister a. D. Exz. Dr. Herm. von Pfaff, Vizepräs. Justizrat Phil. Grimm, Kgl. Reg.-Rat a. D. Josef Ertl, kgl. Oberst à la suite der Armee kgl. Oberst-Zeremonienmeister Exz. Max Graf von Moy, Kgl. Kämmerer Exz. Eman. Freiherr von Perfall, Kgl. preuss. Oberstleutnant à la suite der Armee Erlaucht Clemens Graf von Schönborn-Wiesentheid, Komm.-Rat u. Bankier Albert Schulmann, München; Komm.- Rat u. Bankier Georg Kohn, Nürnberg; Komm.-Rat Dr. Rich. Freih. von Michel-Raulino, Bam- berg; Geh. Komm.-Rat Karl Schüller, Bayreuth; K. Kämmerer u. Gutsbes. H. v. Schilcher, Dietramszell. Zahlstellen: München u. Filialen: Eigene Kassen; Augsburg: S. Rosenbusch; Frankf. a. M.: Disconto-Ges., Bank f. Handel u. Ind.; Berlin: Deutsche Bank u. deren sämtl. deutsche Zweiganstalten, Bank f. Handel u. Ind.; Nürnberg: Kgl. Bank u. deren sämtl. Filialen, Anton Kohn; Cöln: J. H. Stein. Bayerische Hypotheken- und Wechsel-Bank in München mit Zweigstellen in München: Zenettistrasse 3a am Schlacht- u. Viehhof (Viehmarktbank), im Tal (Sparkassenstr. 2), in der Grossmarkthalle und in Schwabing (Leopoldstr. 21); mit Filialen in Bad Tölz, Dillingen a. D., Höch- städt a. D., Krumbach, Landshut, Markt Oberdorf, Mindelheim, Simbach a. I.; mit Depositenkassen in Lauingen und Pasing. Zweigbureaus der Hypoth.- Abteilung in Berlin, Nürnberg u. Düsseldorf. Gegründet: 1./7. 1834 bezw. 15./6. 1835. Zweck: Die Anstalt zerfällt in eine Hypo- theken-Abteil. u. Kaufmännische Abteil. u. steht unter königl. bayer. Staats-Oberaufsicht. Die Hypoth.-Abteil. gewährt gegen hypoth. Sicherheit Darlehen bis zur Hlälfte des von der Bank-Direktion ermittelten Wertes der Pfandobjekte innerhalb des Deutschen Reiches a) ohne annuitätenweise Tilg., regelmässig 10 Jahre fest, sodann auf Grund 9 monat., beiderseits freistehender Kündig. rückzahlbar an den Zinsterminen; b) annuitäten- weise tilgbar, regelmässig unkündbar seitens der Bank u. halbjährig kündbar seitens der Schuldner. Die Darlehen werden gewährt entweder in Pfandbr., zum Nennwerte gerechnet, oder in Geld unter Abzug einer von Fall zu Fall zu vereinbarenden Abschlussprovision. Belehnbar sind alle Gattungen des Immobiliarbesitzes, soweit dieselben entweder einen sicheren, nachhaltigen Ertrag gewähren oder einen leicht realisierbaren Verkaufswert be- sitzen. Ausgeschlossen von der Beleihung sind z. Z. auf Grund von $ 2 des Reglements vom Jahre 1905 Bergwerke, Steinbrüche u. Torfstiche. Die Wertsermittelung erfolgt auf Grund der von der Aufsichtsbehörde genehmigten Anweisung über Wertsermittelung. (Siehe auch Pfandbr.) Die G.-V. v. 2./3. 1916 beschloss die Aufnahme des Kommunal- darlehensgeschäfts u. die Ausgabe kommunaler Schuldverschreib. im Sinne des Reichs- hypothekenbankgesetzes. Im J. 1917 kamen 129 Anwesen zur Zwangsversteig., beteiligt war die Bank bei 143 Zwangsverwalt.; Ende 1917 betrugen die Zinsen-Rückstände M. 3 020 335. Die kaufmännische Abteil. ist befugt zum Betriebe aller Bank- u. Finanzgeschäfte (mit Ausschluss der Zeit-, Prämien- u. Warengeschäfte für eigene Rechnung, für fremde Rechnung nur dann, wenn damit keine Kreditgewährung verbunden ist); sie betreibt insbesondere das Diskonto-, Effekten-, Akzeptations-, Kontokorrent-, Kredit- u. Lombardgeschäft. — Wertpapiere jeder Art werden von ihr in Verwahrung u. Verwaltung als „offene Depots“ genommen. Verlosbare Papiere der Deponenten werden auf Antrag gegen Kursverlust versichert. Auch „geschlossene Depots“ werden zur Aufbewahrung übernommen, ebenso werden eiserne Schrankfächer (Safes) dem Publikum mietweise überlassen. Die G.-V. v. 2./3. 1905 beschloss die Abtrennung der Versich.-Abteil. ab 1./1. 1906 durch Umwandlung derselben in eine selbständige Akt.-Ges. unter der Firma Bayer. Versiche vrungs- bank A.-G. vorm. Versicherungs- Arstalten der Bayer. Hypoth.- u. We chsel-Bank mit einem A.-K. von M. 10 000 0000, wovon 25 % eingezahlt sind. Die Aktien befinden sich im Besitz der Bayer. Hypoth.- u. Wechsel-Bank; deren Begebung wird z. Zt. nicht beabsichtigt. (Div. für 1908–1917: 28, 30, 32, 32, 34, 35, 35, 36, 40, 40 %.) Auch gehört der Bayer. Hypoth.- u. Wechsel-Bank das gesamte A.-K. von M. 1 000 000 mit 25 % Einzahl. der im Jahre 1911 gegründeten Bayer. Rückversich.-Bank in München. (Div. für 1912–1917: 4, 4, 8, 8, 16, 16 %.) Mitte 1905 errichtete die Bayer. Hypoth.- u. Wechsel-Bank im Verein mit der Dir. der Disconto-Ges. in Berlin die Bayer. Disconto- u. Wechsel-Bank A.-G. in Nürnberg, Augsburg und Würzburg (A.-K. urspr. M. 120 000 000, It. G.-V.-B. v. 25./10. 1911 um M. 8 000 000 auf M. 20 000 000 erhöht, Div. 1907/08–1916/17: 5, 5, 5, 5, 6, 6, 5, 5, 5, 6 %), wobei die Bankhäuser G. J. Gutmann in Nürnberg, P. C. Bonnet in Augsburg u. Friedr. Günthert in Würzburg von der neuen Bank aufgenommen wurden;: seitdem wurden weitere 30 Zweigniederlass. eröffnet. Die Bayer. Hyp.- u. Wechselbank besitzt seit 1917 sämtliche Aktien der Bayer. Disconto- u. Wechsel- bank. Die Bank ist ferner beteiligt bei der „Revision Treuhand-Akt.-Ges. in Berlin (Div. 1908–1917: 6, 6, 6, 8, 8, 8, 8, 6, 6, 6 %3 sowie bei der Süddeutschen Treuhand-Ges. Akt.-Ges. in München (Div. 1908–1917: 12, 12, 12, 12, 12, 12, 12, 12, 12, 12 %). Die Rentenanstalt der Bank (in Liquid. seit 1874 u. auf dem Prinzip der gegenseitigen Beerbung der Mitglieder ruhend) besass Ende 1917 bei 1830 Mitgl. ein Vermögen von M. 1 378 575. Mitte 1915 Übernahme der Geschäfte der Bankfirma Fränkel & Selz in München; seit 1918 Beteil