298 Hypotheken- und Kommunal-Banken. Kurs der Pfandbr. nach dem Münchener Kurszettel Ende 1910–1916: 4 % verlosbare ältere Jahrgänge bis inkl. 1908: 100.40, 100.10, 99.20, 97, 97.80*, –, 91 %; 4 % tilgbar ab 1916: 101 100.40, 99.40, 97, 97.80*, –, 91 %; 4 % unverlosbare ab 1910/12 kündbare: 100, 100.10, 99.30, 97 97.80*, –, 91 %; 4 % unverlosbare u. unkündbar bis 1916/20: 101.10, 100.40, 99.40, 97, 97.80* 91 %; 4 % unverlosbare u. unkündbare bis 1921/24: 101.10, 100. 70, 99. 50, 97, 97. 80*, 91 %; 3½ % verlosbare: 93, 91.40, 89, 88.30, 90.80*, –, 85 %; 3½ % unverlosbare: 92.20, 91, 389.90, 86.90*, –, 82 %. Die Bank ist seitens der bayer. Staatsregierung von der Prospekt-Einreichung an der Münchner u. Augsburger Börse entbunden worden. Coup.-Einlösung schon ½ Monat vor Fälligkeit. Reglementgemäss werden die verlos- baren Pfandbr. alle Jahre im Mai u. Nov. verlost u. die gezogenen Pfandbr. am nachfolgenden ersten Kalenderquartalstag zum Nennwert heimbezahlt. Die verlosbaren Pfandbr. sind seitens der Bank halb- oder viertelj. kündbar u. rückzahlbar im Wege der Verl. nach Mass- gabe des zu bildenden Tilg.-F. Die unverlosbaren Pfandbr. sind viertelj. kündbar seitens der Bank, unkündbar seitens der Inhaber; während der ersten 10 Jahre vom Datum der Em. ab darf eine Rückzahlung derselben auch seitens der Bank nicht erfolgen. Die in einem Teile der Pfandbriefe zugesicherte Einlös. innerh. längstens 70 Jahren nach Ablauf der 10jährigen Sperrfrist hat während dieser Zeit im Wege der Kündig. oder des freihändigen Rückkaufes zu geschehen. Im übrigen haftet die Bank dafür, dass ab 1935 alljährlich von der je am Ende des Vorjahres umlaufenden Gesamtsumme der un- verlosbaren Pfandbriefe der Bank (ohne Rücksicht auf den Zinssatz) mind. 2 % und zwar hiervon mind. 1 % aus den beiden jeweils ältesten Jahrgängen aus dem Verkehre gelangen und vernichtet werden. Soweit zur Erfüllung des vorstehend gegebenen Versprechens eine Kündig. geboten ist, sind die Pfandbriefe nach der Reihenfolge ihrer Emission und Pfandbriefe desselben Emissionsjahres, aber verschiedener Zinsgattung nach Verhältnis ihres effektiven Umlaufes heranzuziehen. Zur Tilg. werden verwendet die eingegangenen Kapitals-Tilgungsquoten der Pfandbr.- Anlehen und die darüber hinaus freiwillig gemachten Kapitals-Rück- oder Abschlags- zahlungen der Hypoth.-Schuldner, insoweit dieselben in barem Gelde geleistet werden. Wenn durch diese Summe der Tilg.-F. nicht mind. M. 200 000 erreicht, findet eine Verl. nicht statt. 1 % Depositalzins. Für die Verzinsung u. Heimzahl. ihrer Pfandbr. haftet die Bayer. Hypoth.- u. Wechsel- Bank mit ihrem ganzen Vermögen, namentlich aber mit der Gesamtzahl ihrer in das Hypoth.- Register eingetragenen Hypoth.-Darlehen u. Wertpapiere, sowie den dem Treuhänder in Verwahrung gegebenen Geldern, welche niemals weniger betragen dürfen als die Gesamt- summe der umlaufenden Pfandbr. Die Einhalt. dieses Verhältnisses wird von dem von der kgl. Staatsregierung aufgestellten Bankkommissar, welcher zugleich als Vertreter der Pfandbr.- Gläubiger (Freuhänder) fungiert, überwacht. Bank- Obligationen: Es sind dies Schuldscheine zu 3½ % mit 12 monat. Kündig.-Frist seitens des Inhabers. Z8. 1./1. u. 1./7. Ende 1917 in Umlauf: M. 1 500 000. Kurs 1901–1916: 100, 100.50, 101, 100.50, 100.50, 100, 100, 99, 99, 98.75, 98.75, 98.50, 98, 98*, 99 %. Notiert in München. Geschäftsjahr: Kalenderj. Gen.-Vers.: Jährl., spät. im Monat März. Stimmrecht: 1 Aktie aà fl. 500 = 6 St., 1 Aktie à M. 1000 = 7 St.; Maximum 1500 eigene u. 1500 fremde St. Zur Teilnahme sind alle Aktionäre Pefet welche bis zum Tage der G.-V. ihren Aktienbesitz im Aktienbuche auf ihren Namen umschreiben liessen und über den fort- dauernden Besitz Nachweis liefern. Stimmberechtigt sind die Aktionäre, welche spät. am Tage vor der öffentl. Einberuf. der G.-V. im Aktienbuche ihren Aktienbesitz auf ihren Namen umschreiben liessen u. nicht später als am dritten Tage vor der G.-V. den noch bestehenden Aktienbesitz nachgewiesen haben; dagegen werden Berechtig.-Karten auf Namen ausgestellt. Gewinn-Verteilung: 1) Aus den Erträgnissen des Pfandbriefdarlehensgeschäftes ist für etwaige Kapitalverluste ein Specialreservefonds anzusammeln, dessen jährliche Zugangsquote nicht weniger als 5 % des nach dem Unterschiede zwischen dem Pfandbriefhypothekenzins u. dem Pfandbriefcouponzins berechneten Reinertrages des Pfandbriefdarlehensgeschäftes jährlich betragen darf und solange fortgesetzt werden muss. bis dieser Spez.-R.-F. 5 % der umlaufenden Pfandbr.-Summe erreicht, bezw. bis zu dieser Höhe wieder ergänzt sein wird. Falls dieser Spez.-R.-F. jemals angegriffen werden sollte, ist er vor jeder anderweitigen Verwendung der Erträgnisse des Pfandbriefdarlehensgeschäftes wieder auf den früheren Betrag zu ergänzen. 2) Der Überrest steht zur gesetzl. Verf. der G.-V. Der A.-R. bezieht eine Tant. von 2 % des nach § 245 H.-G.-B. zu berechnenden Gesamterträgnisses der Bank. Bilanz am 31. Dez. 1917: Aktiva: Kassa, Coup. u. Guth. b. Noten- u. Abrechn.-Banken 10 300 005, Wechsel u. unverzinsl. Schatzanweis. 100 098 627, Nostroguth. bei Banken u. Bank- firmen 24 488 825, Reports u. Lombards 1 832 325, eigene Wertp. 29 872 962 (davon Anleihen u. verzinsl. Schatzanweis. des Reichs u. der Bundesstaaten 22 188 956), Konsortial-Beteilig. 2 125 519, Beteilig. bei Banken u. Bankfirmen 24 745 559, Debit.: a) gedeckte 92 667 480, b) ungedeckte 25 543 642, Hypoth.- u. Komm.-Darlehen 1165 449 236, Bankgebäude 5 600 000, sonstige Immobilien 2 746 228, sonstige Aktiva 16 088 336. Passiva: A.-K. 68 000 000, Haupt-Res. 33 600 000, Spez.-Res. für Pfandbriefgesch. 27 763 101, Delkr-F., Res. des Güter- übern.-Geschäft 2 750 805, Spez.-Res. der kaufm. Abteil. 500 000, Res. für Leistung. der Bank an Pens.-Kasse 2 600 000, Talonsteuer-Res. 500 000, Kredit.: Guth. deutscher Banken