300 Hypotheken- und Kommunal-Banken. Nürnberger Bank, deren A.-K. M. 6 500 000 bezifferte, wurden M. 3 900 000 neue Aktien der Bayer. Vereinsbank gewährt. Am 1./11. 1912 Übernahme des Bankhauses Heymann & Sohn in Augsburg; am 1./4. 1914 die Bankfirma Gabriel Oettinger in Regensburg, dann am 1./7. 1914 das Bankgeschäft Herz & Schmid in Landsberg a, Lech übernommen. Neue Zweig- niederlassungen wurden 1917 in Ingolstadt unter Übernahme des Bankhauses Rupert Hummel u. in Freising unter Einverleibung der dortigen Nebenstelle des Münchener Bank- hauses Georg Münzing errichtet, während die Filiale Passau durch Angliederung des Bankhauses Leuze, Schropp & Cie. einen Zuwachs erhielt. Weiterhin ging infolge eines Übereinkommens mit der Württemberg. Vereinsbank deren Neu-Ulmer Niederlass. an die Bayer. Vereinsbank über u. bildete die Grundlage einer in Neu-Ulm während des J. 1917 in Tätigkeit getretenen Filiale. Zu Beginn des J. 1918 wurde die Filiale in Nürnberg zu einer Hauptniederlass. ausgestaltet. Im J. 1918 wurden in Aichach unter Übernahme der Bankfirma Paul Rhe, in Amberg u. Sulzbach unter Übernahme des Bankhauses Jacob Stein- hardt, in Ansbach unter Übernahme der Bankfirma Ernst Clausen, in Aschaffenburg unter Übernahme des Bankhauses Siegmund Kassel, in Dingolfing unter Übernahme der Bank- firma Konrad Sigt, in Lindau unter Übernahme des Bankhauses Braun & Schaidler, in Oettingen unter Übernahme der Bankfirma H. Steiner, in Pfarrkirchen unter Übernahme der Bankfirma J. Bergmeier und in Weissenburg i. B. unter Übernahme der Bankfirma F. W. Struntz Niederlassungen eröffnet. Die Bank ist kommanditarisch beteiligt bei den Bank- firmen J. Weiskopf in Krumbach, Gebrüder Haas in Rothenburg o. d. Tauber u. Carl Sighart & Co. in Weissenhorn. Als Hyp.-Institut ist die Bank berechtigt, nach Massgabe des Hyp.-Bank-Ges. v. 13./7. 1899 u. ihres Reglements auf inländ. Grundstücke hypoth. Darlehen zu gewähren u. auf Grund der erworbenen Hypoth. verzinsliche Schuldverschreib. (Hypoth.-Pfandbr.) auszugeben; Hypoth. zu erwerben, zu veräussern u. zu beleihen; an inländ. Körperschaften des öffentl. Rechtes oder gegen Übernahme der vollen Gewährleistung durch eine solche Körperschaft nichthypoth. Darlehen zu gewähren u. auf Grund der erworbenen Forder. verzinsliche Schuldverschreib. (Kommunal-Oblig.) auszugeben. Als Deckung für Hypoth.-Pfandbr. dürfen nur Hypoth. benutzt werden, welche. ausser den gesetzlichen und reglementarischen Bestimmungen, auch den von der Königl. Bayer. Staatsregierung getroffenen besonderen Anordnungen entsprechen. Hiernach darf die Be- leihung regelmässig nur bis zur Hälfte des Grundstückswertes erfolgen, eine höhere Be- leihung, bis zu 60 % des Wertes, ist nur mit Zustimmung des Staatskommissars statthaft. Auf landwirtschaftl. Grundstücke dürfen nur Amort.-Hypoth. gegeben werden, bei welchen der jährl. Tilg.-Beitrag nicht weniger als ½ % des Hypoth.-Kap. beträgt; Ausnahmen hiervon erfordern die Zustimmung des Staatskommissars. Im Jahre 1917 wurden 62 Zwangsverwalt. u. 55 Zwangsversteig. bewirkt. Ende 1917 betrugen die Zinsensückstände aus Hypoth. u. Komm.-Darlehen M. 2 594 180. Kapital: M. 51 000 000 in 30 000 Aktien (Nr. 1–30 000) à M. 600 u. 27 500 Aktien (Nr. 30 001–57 500) à M. 1200. Urspr. M. 18 000 000, erhöht 1890 um M. 9 000 000, ferner lt. G.-V. v. 3./11. 1897 um M. 6 000 000 in 5000 Aktien à M. 1200, wovon 4500 Stück offeriert den Aktionären zu 164 %. Die G.-V. v. 28./11. 1898 beschloss weitere Erhöh. um M. 4 500 000 in 3750 Aktien à M. 1200, hiervon 2750 Stück den Aktionären zu 165 % angeboten. Noch- mals erhöht lt. a. o. G.-V. v. 20./2. 1908 um M. 7 500 000 in 6250 Aktien, hiervon dienten M. 3 900 000 zu pari zur Übernahme der Nürnberger Bank, M. 999 600 zu pari zur Über- nahme der Würzburger Volksbank, restl. M. 2 600 400 wurden zu 150 % an ein Konsort. begeben, welches davon M. 1 785 600 den alten Aktionären zu 160 % = M. 1920 u. M. 759 600 den Inhabern mehrerer von der Bank übernommener Bankgeschäfte anbot. Weitere Erhöh. lt. G.-V. v. 27./3. 1913 um M. 6 000 000 (auf M. 51 000 000) in 5000 Aktien à M. 1200, mit Div.-Ber. ab 1./7. 1913, übernommen von einem Konsort. zu 145 %, zuzügl. aller Emiss.-Kosten, angeboten den alten Aktionären v. 15./5.–4./6. 1913 zu 155 %. – Die Aktien lauten auf den Inhaber; können in auf Namen lautende u. diese wieder auf Inh.- Aktien umgeschrieben werden. – Gründerrechte 1890 durch Vertrag aufgehoben. Pfandbriefe u. Kommunal-Obligationen. Diese lauten auf den Inhaber, können aber auf den Namen eines bestimmten Berechtigten umgeschrieben werden. Die Gesamtsumme der umlaufenden Hypoth.-Pfandbr. darf den zehnfachen Betrag des eingezahlten A.-K. u. des ausschliesslich zur Deckung einer Unterbilanz oder zur Sicherung der Pfandbrief- gläubiger bestimmten R.-F. nicht übersteigen. Die ausgegebenen Komm.-Oblig. dürfen den Höchstbetrag des Pfandbr.-Umlaufs nicht um mehr als den fünften Teil überschreiten. Für die umlaufenden Pfandbr. u. Komm.-Oblig. haftet die Bank mit ihrem gesamten Gesell- schaftsvermögen. Den Pfandbr. ist im Königreiche Bayern durch Ministerialverordnung vom 9./9. 1899 die Mündelsicherheit verliehen; ferner ist lt. Ministerialbekanntmachungen vom 30./10. und 3./11. 1899 die Anlage von Kapitalien der Gemeinden und Stiftungen, auch der- jenigen der Kirchen- und Pfründestiftungen, sowie der sonstigen nicht unter gemeind- licher Verwalt. stehenden Stiftungen in den Pfandbr. gestattet. Auch die Kommunal- Oblig. sind in Bayern zur Anlage von Kapitalien der Gemeinden u. Stiftungen zugelassen. Ende 1917 befanden sich bei einem Gesamtbestande von M. 501 488 331 an Hyp.-Dar- lehen (davon M. 501 040 212 zur Pfandbr.-Deckung) in Umlauf M. 496 544 500 an Pfandbr. in Stücken à M. 5000, 2000, 1000, 500, 200, 100, davon M. 310 166 700 zu 4 %, M. 186 277 300 zu 3½ % und M. 100 500 unerhob. verloste Pfandbriefe.