Hypotheken- und Kommunal-Banken. Prokuristen: J. Biringer, F. Krapp, J. Heldrich, F. Fruhmann, Joh. Karrer. Aufsichtsrat: (12–15) Präs. Reichsrat Wilh. Ritter von Finck, München; Geh. Justizrat Dr. Carl Schmidt-Polex, Frankf. a. M.; Friedr. Carl Fürst zu Castell-Castell, Schloss Castell; Reichsrat Theod. Freih. von Cramer-Klett, Gutsbes. Wilh. Merck, Bank-Dir. Dr. Casimir Keller, München; Bertram Fürst zu Quadt-Wykradt-Isny, Reichsrat Dr. Hans Graf zu Törring- Jettenbach, München; Bank-Dir. J. Andreae, Berlin; Reichsrat Geh. Baurat Dr. Anton von Rieppel, Nürnberg. (Den ständigen Ausschuss des A.-R. bilden alle in München wohnenden Mitgl. desselben.) Zahlstellen: Eigene Kasse; München: Merck, Finck & Co.; Nürnberg: Kgl. Hauptbank, sowie die Kgl. Filialbanken; Augsburg: Friedr. Schmid & Cie.; Berlin: Bank f. Handel u. Ind. u. deren Niederlass.; Köln: A. Schaaffh. Bankver., Sal. Oppenheim jr. & Co.; Ludwigshafen: Pfälz. Bank u. deren Fil.; Leipzig: Allg. Deutsche Credit Anstalt; Dresden: Alb. Kuntze & Co.; Ham- burg: Vereinsbank; Mannheim u. Heidelberg: Rhein. Creditbank; Cassel: L. Pfeiffer; Stuttgart: Württemb. Bankanstalt, vorm. Pflaum & Co.; Karlsruhe: Veit L. Homburger; Wien: Oester- reich. Credit-Anstalt für Handel u. Gewerbe. Mecklenburg-Strelitzsche Hypothekenbank in Neustrelitz, Zweigniederlassung in Berlin W. 35, Potsdamerstrasse 104. 17 Agenturen in Mecklenburg. Gegründet: 21./4. 1896; Privileg vom 14./3. 1896. Statutänd. 21./12. 1899, 11./10. 1901, 12./6. 1903, 5./11. 1909 bezw. 23./2. 1910, genehmigt vom Bundesrat u. der Mecklenburg- Strelitzschen Regierung. Zweck: Vermittlung u. Erleichterung des Kapital- u. Kreditverkehrs. Die Geschäfte der Bank zerfallen in die Bank- u. Hypoth.-Abteilung, für die Hypoth.-Abteilung normieren die Vorschriften des Reichs-Hyp.-B.-G. v. 13./7. 1899. Die Bank war infolge des im J. 1900 zutage getretenen Vermögensverfalls ihrer Haupt- schuldnerinnen, der sogen. Neben-Ges. der Pommerschen Hypoth.-Akt.-Bank, insbes. der Immobil.-Verkehrsbank sowie der Pommerschen Hypoth.-Bank selbst, mit denen sie, die selbst eine Schöpfung der Pommerschen Hypoth.-Bank war, in engster geschäftl. Fühlung stand, in schwere Bedrängnis geraten. Sie hatte den Ges. Kredite gegen ungenügende Deckung gewährt. Ende 1900 waren insbes. folgende Engagements vorhanden: 1. Eine durch zweitstellige Grundschuldforderung, u. M. 7 578 00 Pommersche Hypoth.-Bank-Aktien, gedeckte Forderung von M. 10 947 684, 2. erststellige fast durchgängig auf Terrains ruhende Hypoth.-Forder. im Betrage von M. 15 428 200. Bei der auf Veranlassung der staatlichen Aufsichtsbehörde u. des durch neue Mitgl. vermehrten A.-R. vorgenommenen Prüfung der Verhältnisse der Bank, sowie derjenigen der sogen. Neben-Ges., stellte es sich heraus, dass die Forderung zu 1 nahezu wertlos, die Hypoth.-Forder. zu 2 aber ertraglos waren. Die Verhandlungen, welche infolge hiervon mit der Immobil.-Verkehrsbank zugleich als Ver- treterin der übrigen Neben-Ges. u. mit der Pommerschen Hypoth.-Akt.-Bank behufs Lösung bezw. besserer Sicherung obiger Engagements eingeleitet wurden, führten zu einem Aus- einandersetzungsvertrage, welcher nach Genehmigung durch die G.-V. der beteiligten Ges. am 12./12. 1901 zum Abschluss gelangte. Der Hauptinhalt desselben war, dass die Bank gegen eine Barzahlung von M. 1 000 000 an sie sowie Überweisung von M. 6 174 000 eigener Aktien zum Zwecke der Kaduzierung auf ihre Forder. ad I verzichtete. Ausserdem ver- zichtete sie auf die persönl. Geltendmachung ihrer hypoth. Forder. von M. 15 428 200 gegen Überlassung der beliehenen Grundstücke an sie zur Nutzung u. Verwertung derselben für ihre eigene Rechnung u. zwar ohne Anderung der Eigentumsverhältnisse. Das Ergebnis dieser Feststellungen und Verhandlungen war somit der Verlust des grössten Teils des A.-K.; infolge davon wurde in Gemässheit des § 241, Abs. 1, des Handelsgesetzbuches eine a. o. G.-V. der Aktionäre auf den 11./10. 1901 einberufen u. beschloss behufs Deckung der da- mals auf M. 9 999 135 angenommenen Unterbilanz, das A.-K. auf M. 1 165 000 herabzusetzen (siehe Kap.). Diese Herabsetz. des A.-K. hatte aber nicht genügt, die finanziellen Schwierig- keiten der Bank zu beseitigen. Durch das im Reichs-Anz. v. 28./29./10. 1901 bezw. 7./9./3. 1904 veröffentlichte Abkommen mit den Pfandbriefgläubigern wurde deshalb bestimmt, dass die Vertretung der Pfandbriefgläubiger (Deutsche Treuhand-Ges.) ermächtigt bezw. beauf- tragt sein solle, jeweilig der Pfandbr.-Zs. bis Ende 1909 zu stunden, wogegen der Mecklen- burg-Strel. Hypoth.-Bank die Verpflichtung auferlegt wurde, auf die gestundeten Zs. 4½ % Zinseszs. zu vergüten, den Pfandbriefumlauf bis Ende 1909 auf M. 8 225 000 zu reduzieren und diese Pfandbr. durch Hypoth. auf bebauten Grundstücken, welche den Anforder. des Reichshypoth.-Bank-Ges. genügen, zu bedecken. Die Bank hat sich von 1901–1909. fast ausschliessl. mit der Durchführung dieses mit den Pfandbr.-Gläubigern getroffenen Über- einkommens beschäftigt, insbes. mit dem Verkauf der ihr durch den vorerwähnten Aus- einandersetzungsvertrag zur Verwertung überlassenen Terrains der Immobil.-Verkehrsbank. Durch diese Transaktion verringerte sich der Hypoth.-Bestand der Bank von M. 27 103 064 am 31./12. 1901 auf M. 10 296 370 am 31./12. 1909, u. es gingen der Bank zugleich die Bar- mittel zu, um ihre eigenen umlaufenden Pfandbr. mit Disagio zurückzukaufen u. die Pfandbr.- Schuld dadurch entsprechend zu reduzieren. Bei dem Verkauf der Terrains wurden Beträge des Hypoth.-Delkr.-Kto frei, welche zus. mit den Disagio-Gew. beim Ankauf der Pfandbr. Handbuch der Deutschen Aktien-Gesellschaften 1918/1919. I. 20