Bau-Banken, Bau-, Terrain- und Immobilien-Gesellschaften etc. Anleihe: Mit der Berliner Handels-Ges. hat die Ges. Ende 1903 unter Aufhebung früherer Abkommen einen Anleihevertrag im Höchstbetrage von M. 4 000 000 zu 5 /% unter günstigen Bedingungen abgeschlossen; hiervon waren am 31./12. 1917 M. 611 013 nicht in Anspruch genommen. Nicht hypoth. eingetragen. Anleihe: M. 7 000 000 in 5 % Schuldverschreib. von 1908, gedeckt durch eine Grundschuld von M. 7 140 000, eingetragen nach M. 2 559 000 auf Grundstücken der Westlichen Boden- Akt.-Ges. in Liqu. zu Berlin, eingeteilt in 7000 Stücke à M. 1000 auf den Namen der Berliner Handels-Ges. u. durch Indossament übertragbar. Zs. 1./3. u. 1./9. Die Teilschuldverschreib. werden am 1./3. 1928 mit M. 1020 für jedes Stück zurückgezahlt. Die Ges. ist indessen be- rechtigt, auch früher die sämtl. Schuldverschreib. oder einzelne Stücke mit M. 1020 für jedes an einem Zinszahlungstage, also an einem 1./3. oder einem 1./9. zurückzuzahlen. Wenn die Ges. von diesem Recht zur früheren Rückzahlung Gebrauch machen will, so hat sie hiervon spätestens 3 Monate vor dem von ihr in Aussicht genommenen Rückzahlungszeitpunkte, also spät. am 1./12., wenn am nächsten 1./3. zurückgezahlt werden soll, oder spät. am 1./6., wenn am nächsten 1./9. zurückgezahlt werden soll, der Berliner Handels-Ges. eine schriftl. Kündig. zu erklären. Wenn die Ges. sämtl. Teilschuldverschreib. zurückzahlen will, so hat sie spät. am 15. des Mts., in welchem die Kündig. spät. hat erfolgen müssen, also bis zum 15./12. für eine Rückzahlung am nächsten 1./3. oder bis zum 15./6. für eine Rückzahlung am nächsten 1./9., die rechtzeitig geschehene Kündig. einmal öffentlich bekannt zu machen. Wenn die Ges. nur einen Teil der Teilschuldverschreib. zurückzahlen will, so ist die dem Rückzahlungs- betrage entsprechende Anzahl von Teilschuldverschreib. im Wege der Auslos. zu bestimmen, Die Auslos. müssen in der Zeit zwischen dem 1. u. 12./12., wenn die Rückzahlung am nächsten 1./3., u. zwischen dem 1. u. 12./6., wenn die Rückzahlung am nächsten 1./9. er- folgen soll, vorgenommen werden. Ende 1917 in Umlauf M. 4 768 500. Verj. der Coup. in 4 J. (K.), der Stücke nach gesetzl. Bestimmungen. Zahlst.: Berlin: Berliner Handels-Ges., Bank f. Handel u. Ind., Nationalbank für Deutschl., Disconto-Ges. Kurs in Berlin Ende 1908 bis 1916: 102.60, 103.25, 103.20, 103.25, 100.30, 100, 101.75*, –, 91 %. Aufgelegt 4./5. 1908 zu 100 %. Der Ausgabe dieser Anleihe liegt ein Vertrag zu Grunde, welchen die Handelsges, für Grundbesitz mit der Westlichen Boden-Akt.-Ges. in Liqu. auf Grund der Beschlüsse der G.-V. beider Ges. vom 3./2. 1908 abgeschlossen hat. Nach diesem Vertrage soll bis zum 29./2. 1928 die Liqu. der Westlichen Boden-Akt.-Ges. in Liqu. von den jeweiligen Vorstandsmitgliedern der Handelsges. für Grundbes. als deren Liqu. besorgt werden. Gleichzeitig übernimmt die Handelsges. für Grundbesitz die allgem. Handlungsunkosten der Westlichen Boden-Akt.-Ges. in Liqu. für einen Bauschbetrag von M. 30 000. Die zur weiteren Erschliessung der Liegen- schaften der Westlichen Boden-Akt.-Ges. in Liqu. u. zu Ausschüttungen an die Aktionäre erforderlichen Geldmittel beschafft die Handelsges. für Grundbesitz durch Aufnahme der vor- liegenden Anleihe in der Weise, dass die Westliche Boden-Akt.-Ges. in Liqu. für die Berliner Handels-Ges. als Treuhänderin der von der Handelsges. für Grundbesitz dagegen zu über- lassenden Anleihe eine Grundschuld im Betrage von M. 7 140 000 bestellt hat, welche zu 5 *― verzinslich, in längstens 20 Jahren rückzahlbar und auf dem grössten Teile der Liegen- schaften der Westlichen Boden-Akt.-Ges. in Liqu. unter Freilassung derjenigen Teile ihres in der Nähe des Kurfürstendammes belegenen Baustellenbesitzes, die zunächst verkauft werden sollen, eingetragen ist. Die Handelsges. für Grundbesitz bezieht als Vergütung für ihre Mühewaltung und ihre Risiken einen Gewinnanteil von 15 % desjenigen Überschusses, welcher nach Tilgung sämtlicher Schuldverbindlichkeiten u. Grundschulden u. nach Rück- zahlung des Nennwertes der Aktien der Westlichen Boden-Akt.-Ges. in Liqu. für deren Aktien verbleiben wird. Die Handelsges. für Grundbesitz hat aus dem vorstehend erwähnten Abkommen mit der Westlichen Boden-Akt.-Ges. in Liqu. die Verpflichtung, die allgem. Bureauunkosten der Westlichen Boden-Akt.-Ges. in Liqu. zu tragen, ihren sämtl. Vorstands- mitgliedern für die Dauer der Liqu. der Westlichen Boden-Akt.-Ges. in Liqu., nötigenfalls bis zum 29./2. 1928, die Übernahme der Liquidatorentätigkeit zu gestatten u. die Schuld- verschreib. dieser Anleihe ausgefertigt der Westlichen Boden-Akt.-Ges. in Liqu. zu über- lassen, welche diese für eigene Rechnung begibt. Die Grundschuld ist eingetragen auf Grundstücke der Westlichen Boden-Akt.-Ges. in Liqu., in der Gemarkung der Stadt Wilmers- dorf, zus. in der Gesamtgrösse an Nettobau- u. Vorgartenland 20 ha 97 am = 14 106, 66 qR, welche bei der Westlichen Boden-Akt.-Ges. in Liqu. nach der Bilanz per ult. 1907 mit insgesamt M. 12 541 147 zu Buch stehen. (Inzwischen seit 1908 durch Terrainverkäufe vermindert.) Hypothek: M. 8 345 400 auf Grundstücke u. Hausgrundstücke. Geschäftsjahr: Kalenderj. Gen.-Vers.: Im I. Sem. Stimmrecht: 1 Aktie = 1 St. Gewinn-Verteilung: 5 % z. R.-F.; von den übrigen 95 % gelangt nur diejenige Summe zur Verteilung, welche nach dem Ermessen des A.-R. zum weiteren Geschäftsbetriebe nicht erforderlich ist; von dem zur Verteilung gelangenden Reingewinn 4 % Div., vom verbleib. Überschuss 5 % Tant. an A.-R., bis 5 % vertragsm. Tant. an Vorst., Rest Super-Div. (ohne Nachzahlungsanspruch). Bei Auszahlung von Rückständen gelangen zuerst die älteren Div.-Scheine zur Einlösung. Bilanz am 31. Dez. 1917: Aktiva: Grundstücke: Schmargendorf 10 791 305, Neukölln 1 798 293, do. II 316 968, Wilmersdorf 588 119, Charlottenburg 132 665, Neukölln, Jonasstrasse 571 612, Hausgrundstücke 2 638 509, Eigenbau-Hausgrundstücke 7 892 471, Grundschuld Wil-