460 Bau-Banken, Bau-, Terrain- und Immobilien-Gesellschaften etc. (erstmals 1940); ab 1940 verstärkte Tilg. oder Totalkünd. mit 6 monat. Frist vorbehalten. Zur Sicherung der der Stadt aus dem Vertrage mit der Mietheim-Akt.-Ges. zustehenden Rechte und erwachsenden Forderungen, insbes. der Forderung auf Ersatz der von der Stadt zufolge der übernommenen Garantie der Oblig. geleisteten Zahlungen ist auf das Erbbau- recht eine Sicherungshypoth. bis zum Betrage von M. 700 000 einzutragen. Für die recht- zeitige Zahlung der Zs., sowie für Tilg. des Kap. haftet die Ges. mit ihrem Vermögen, so- wie mit allen ihren Einkünften. Die Stadt Frankfurt a. M. hat selbstschuldner. Haftung für Kapital und Zs. übernommen. Der Erlös der Anleihe dient zum Bau der 20 Häuser der Ges. Coup.-Verj.: 5 J. (F.), der Stücke in 10 J. (F.). Zahlst.: Frankf. a. M.: J. Dreyfus & Co. Kurs/ Ende 1910–1916: 102, 102, 102, 92, –*, –, 81 %. Eingef. in Frankf. a. M. im März 1910. Geschäftsjahr: Kalenderj. Gen.-Vers.: Im I. Geschäftshalbj. Stimmrecht: 1 Aktie = 1 St., Max. 20 St. dewinn-Verteilung: a) 5 % z. R.-F. (Grenze 10 % des A.-K.); b) an die Stadtgemeinde, erstmals v. 1./1. 1912 ab, behufs Ankaufs von Aktien die feste Summe von M. 2940 u. 9% des Nominalbetrages der aus diesen Beträgen in den Vorjahren angekauften Aktien, zuzüglich der von der G.-V. jährlich zu bestimmenden weiteren Beträge abzuführen; c) an die Stadt- gemeinde Frankf. a. M. diejenigen Beträge, welche diese etwa in den Vorjahren auf Grund der von ihr übernommenen Garantie für die Verzinsung und ev. Tilg. der Oblig. gezahlt hat, zuzügl. 4 % Zs. für diese vorgelegten Beträge abzuführen; d) über den hiernach ver. bleibenden Reingewinn beschliesst die G.-V. unter Beobachtung der im Vertrag mit der Stadtgemeinde Frankf. a. M. und der entsprechenden in den Satzungen der Ges. enthaltenen Vorschriften betr. der Div., die in keinem Falle 5 % des A.-K. überschreiten darf, sowie der zu bildenden Fonds. Die Stadt ist verpflichtet, den ihr von der Ges. überwiesenen Betrag von M. 2940 nebst Zs. zum Erwerb von Aktien der Ges. zu verwenden, und zwar zu einem Preise von 110 % des Nominalbetrags. Die Aktionäre sind hierbei verpflichtet, die Aktien, welche durch das Los bestimmt werden, der Stadt zu vorgenanntem Preise käuflich zu überlassen. Mit der Ablieferung u. Überschreibung der Aktien auf die Stadt werden diese Aktien Eigentum der Stadt, welche daher alle Rechte der Aktionäre mit Ausnahme des Div.-Bezuges ausüben darf. Die Stadt hat ausserdem das Recht, auf den 1. Jan. jeden Jahres sämtliche noch aus- stehenden Aktien zum Preis von 110 % zu verlangen, vorausgesetzt, dass der Magistrat mind. 6 Monate vorher die entsprechende Mitteilung an die Ges. hat gelangen lassen. Bilanz am 31. Dez. 1917: Aktiva: Gebäude 760 508, Frankfurter Bank 18 317, Geräte 1, Mietrückstände 2290, Schuldner 3874, Wertp. 21 365, Stadthauptkasse 900. – Passiva: A.-K. 150 000, Schuldverschreib. 612 000, Gläubiger 18 259, R.-F. 3743, Gebäudeern.-Rückl. 14 353, Talonsteuer-Res. 3648, Aktienankaufsguth. 900, Div. 3990, Vortrag 311. Sa. M. 807 256. Gewinn- u. Verlust-Konto: Debet: Gen.-Unk. 1902, Betriebsunk. 10 826, Gebäude-Ern. 2000, Zahlung an Stadt 2940, do. Zs. 680, Zs. 23 863, Erbbauzs. 5627, Zs. für Kosten der Strassenherstell. 1720, Talonsteuer-Res. 456, R.-F. 488, Reingewinn 4351. – Kredit: Übertrag 1236, Miete 53 619. Sa. M. 54 856. Dividenden: Höchstens 5 %. Bis 1./1. 1911 wurden 4 % Bau-Zs. gewährt. Div. 1911 bis „5 5, 3, 3, 0, 3 %. Direktion: Dr. phil. Franz Braun, Franz Wetzlar, Assistent am Sozialen Museum E. V., Moritz Freih. von Bissing, Frankf. a. M. Aufsichtsrat: (3–7) Vors. Stadtrat Prof. Dr. Phil. Stein, Stellv. Prof. Dr. Heinr. Roessler, Dr. phil. Herm. Hölzer, Stadtrat Georg Hoffmann, Dir. Hubert Hesse jun., Frankf. a. M. Zahlstellen: Frankf. a. M.: Frankf. Bank, Dreyfus & Co. 0 0 0 * * Philipp Holzmann Akt.-Ges. in Frankfurt a. M. Zweigniederlassungen in Berlin, Danzig, Dresden, Düsseldorf, Hamburg u. München. Gegründet: 30./10. 1917 mit Wirkung ab 1./1. 1917; eingetr. 2./11. 19 17. Gründer: Philipp Holzmann & Cie. G. m. b. H., Frankfurt a, M.; Bankdir. Alfr. Blinzig, Berlin, Geh. Baurat Dr. Otto Riese, Baurat Herm. Ritter, Bankdir. Siegmund H. Wormser, Frankfurt a. M. Die Philipp Holzmann & Cie. Ges. m. b. H. zu Frankfurt a. M. hat die im Satz 5 der Satzung näher bezeichnete Sacheinlage in die Akt.-Ges. eingebracht. Für dieses Einbringen sind ihr 4996 Stück Aktien zu je M. 1200 gewährt worden. Die a. o. G.-V. v. 3./11. 1917 hat beschlossen: die Genehmigung des zwischen der Philipp Holzmann Akt.- Ges. u. der Internationalen Baugesellschaft zu Frankf. a. M. abgeschlossenen Fusions- vertrags v. 3./11. 1917 u. demgemäss die Vereinigung (Fusion) der Internationalen Baugesellschaft u. der Philipp Holzmann Akt.-Ges. in Gemässheit der §§$ 315ff. des Handelsgesetzbuches durch Übertrag. des gesamten Vermögens (Aktiven u. Passiven) der Internationalen Baugesellschaft auf die Philipp Holzmann Akt.-Ges. u. zwar ohne Liquidation, mit Wirkung vom 1./1. 1917 ab gegen Gewährung von nom. M. 6 450 000 Aktien der Philipp Holzmann Akt.-Ges. à M. 1200 dergestalt, dass für je 2 Stamm-Aktien der Internationalen Bauges. à M. 600 mit Div.-Schein für 1918 u. ff. eine Aktie der Phil. Holzmann Akt.-Ges. u. für je 4 Vorz.-Aktien der Internationalen Bauges. à M. 300 mit Div.- Scheinen für 1918 u. ff. eine Aktie der Phil. Holzmann Akt.-Ges. in Tausch gegeben werden.