Bau-Banken, Bau-, Terrain- und Immobilien-Gesellschaften etc. Jesamtabtretung an die Stadt für Strassen und einen öffentlichen Platz beträgt 12 ha 84 a 69 qm, es verbleiben demnach an Baugelände im gemischten Viertel 19 ha 79 a 53 qm und im Fabrikviertel 7 ha 93 a 24 qm. Die Erstellung der Kanalisierung und der Strassen liegt der Ges. ob; dieselbe ist hiernach in der Lage, nach deren Fertigstellung baureifes Gelände frei von Kanal- und Strassenbeiträgen zum Verkauf zu bringen. Das Gelände an der Cronstettenstrasse ist frei von Strassenabtretungsverpflichtungen und sind nur noch die Beiträge für die Kanalisierung und Strassenherstellung zu leisten. Der Kaufpreis der angeführten Grundstücke betrug M. 4 332 813, worauf M. 2 500 000 Hypoth. entfielen, die Unkosten, Zinsen etc. beliefen sich auf M. 74 185. Das erste Geschäftsj. 1908 war den Vorbereitungsarbeiten gewidmet. Im J. 1909 u. 1910 war es nicht möglich Terrains abzustossen, da der Bebauungsplan für das ganze Gelände erst 1910 genehmigt wurde. Die Herstell. der Strassen wurde 1911 vollendet. In 1911 konnten dann Verkaufsabschlüsse mit zus. 17 500 qm betätigt werden; Gewinn hieraus M. 141 379. Im J. 1912 ca. 49 000 qm mit M. 190 000 Gewinn verkauft. 1913 u. 1914 nur einige kleinere Bauplätze mit M. 4673 bezw. 15 338 Gewinnen veräussert, 1915 nichts ver- kauft. 1916 Liegenschaften für M. 122 670 mit M. 70 245 Gewinn verkauft. 1917 keine Verkäufe. Der Bilanzverlust aus 1913 M. 295 057 stieg 1914 auf M. 344 043, 1915 auf M. 404 631, 1916 auf M. 400 023 reduziert, 1917 auf M. 463 031 gestiegen. Kapital: M. 4 500 000 in 3000 Aktien Lit. A und 1500 Aktien Lit. B à M. 1000. Die Aktien A sind voll eingezahlt, die Aktien B vorerst nur mit 65 %, sodass die Gesamtein- zahlung jetzt M. 3 975 000 beträgt. Näheres betreffs der Aktien B siehe auch unter Gewinnverteilung. Hypotheken: M. 1 110 000 zu 4 %. Geschäftsjahr: Kalenderj. Gen.-Vers.: Im I. Geschäftshalbj. Stimmrecht: 1 Aktie = 1 St. Gewinn-Verteilung: 5 % zum R.-F., der event. Überschuss wird zu besonderen Rück- lagen verwendet oder auf neue Rechnung vorgetragen. Eine Div. kommt nicht zur Ver- teilung. Aus den flüssigen Mitteln, die nach dem Ermessen des A.-R. nicht zum laufenden Geschäftsbetriebe erforderlich sind, sind den Inhabern der Aktien Lit. B, und zwar soweit Aktienurkunden ausgegeben sind, gegen Hinterlegung derselben, bis zur Höhe der über 25 % betragenden Einzahlung, zinslose jederzeit kündbare Vorschüsse zu gewähren. Die Ges. wird aufgelöst und tritt in Liquidation: a) auf Beschluss der G.-V. gemäss § 24 der Statuten; b) sobald nach Ermessen des A.-R. nach Berücksichtigung der laufenden Ge- schäftsbedürfnisse eine weitere Einzahlung auf etwa noch nicht voll eingezahlte Aktien oder Rückzahlung der geleisteten Vorschüsse nicht mehr erforderlich ist. Auch in diesem Falle hat der Vorstand ohne Verzug eine G.-V. einzuberufen. Mit Eintritt der Ges. in die Liquidation erlischt, vorbehaltlich der gesetzl. Gläubigerschutzvorschriften, jede etwa noch bestehende Einzahlungspflicht der Aktionäre. Aus der Liquidationsmasse werden zunächst an die Aktionäre Lit. B diejenigen Beträge zurückgezahlt, die etwa über den Betrag von M. 250 auf die Aktie eingezahlt sein sollten. Sind Vorschüsse nach $§ 30 gegeben, so sind sie auf die Rückzahlung zu verrechnen. Alsdann werden die Aktien Lit. A bis auf M. 250 die Aktie zurückgezahlt. Darauf erfolgen die Rückzahlungen auf alle Aktien gleichmässig, bis alle auf deren Nennwert geleisteten Zahlungen erstattet sind. Von dem verbleibenden Überschuss erhält der A.-R. 5 %, und der noch verbleibende Rest ist auf alle Aktien gleich- anteilig auszuzahlen, jedoch mit der Massgabe, dass die Aktien Lit. B nur mit demjenigen Prozentsatz, welcher bei Beginn der Kapitalsrückzahlung auf dieselben eingezahlt ist, an dem Gewinn teilnehmen. Die Mitgl. des A.-R. erhalten ausser Ersatz ihrer Auslagen den oben bestimmten Anteil an der Liquidationsmasse. Derselbe wird unter die sämtl. Per- seonen, welche seit der Errichtung der Ges. dem A.-R. angehört haben u. falls eine derselben an diesem Zeitpunkt nicht mehr am Leben sein sollte, an deren Erben nach Verhältnis der Zeit ihrer Funktion verteilt, wobei jedoch die ersten 5 auf die Errichtung der Ges. folgenden Jahre doppelt gerechnet werden. Dem Vorsitzenden des A.-R. gebührt ein doppelter, dem stellv. Vors. ein 1½ facher Kopfteil. Diese Bestimmung tritt zu Gunsten der Mitgl. des ersten A.-R. nur dann in Kraft, wenn dies von derjenigen G.-V., welche den zweiten A.-R. wählt, beschlossen wird. Der A.-R. erhält ferner zu Lasten des Unk.-Kto eine Vergüt. von M. 5000 pro Jahr, deren Verteilung unter die einzelnen Mitgl. demselben überlassen bleibt. Bilanz am 31. Dez. 1917: Aktiva: Nicht einberufene Einzahl. auf A.-K. 525 000, Schuldner 81 621, Liegenschaften 4 069 504, Hypoth. 503 225, Sicherstell. 44 000, Einricht. 1, Verlust 463 031. – Passiva: A.-K. 4 500 000, Kredit. 76 383, Hypoth. 1 110 000. Sa. M. 5 686 383. Gewinn- u. Verlust-Konto: Debet: Vortrag 400 023. Unk. 39 646, Hypoth.-Zs. 47 790, Provis. 214. – Kredit: Zs. 24 643, Verlust-Vortrag 463 031. Sa. M. 487 674. Dividende: Eine Div. wird nicht bezahlt (8. Gewinn-Verteil.) Direktion: Kgl. Baurat Carl Kölle, Dir. Ed. Holzmann. Prokuristen: Wilh. Demond, Fr. Zahn. Aufsichtsrat: (3–5) Vors. Bank-Dir. Rud. Wolfskehl, Bank-Dir. Ludwig Hahn, Reg.- Baumeister a. D. Heinr. Holzmann, Landmesser E. Zilg, H. Cuno, Frankf. a. M. Zahlstellen: Frankf. a. M.: Ges.-Kasse, Deutsche Vereinsbank, Deutsche Effecten- u. Wechselbank.