Elektrische Strassenbahnen, Klein- und Pferdebahnen etc. 72* Von dem alsdann erhaltenen Ern.-F. verbleiben 75 % der Ges. Ein anderer Teil kann von den Wegeeigentümern zum Taxpreis übernommen werden (siehe auch unten). Für Bochum-Herne, 6,86 km, ist an die Provinz Westfalen und an die Stadt- und Landkreise Bochum eine jährl. Pacht von M. 9500 und für je M. 5000 jährl. Mehr- einnahme über M. 70 000 brutto eine Gewinnbeteiligung von M. 1000 zu zahlen. Die beteiligten Gemeinden partizipieren mit 25 % an demjenigen Reingewinn, welcher 5½ % des Anlagekapitals übersteigt. Eine dauernde Unterhaltung des Pflasters oder der Chaussierung in den Strassen liegt der Ges. nicht ob; nur in der Stadt Bochum und für eine kurze Strecke in der Stadt Gelsenkirchen ist für die Unterhaltung des Pflasters vom dritten Jahre nach der Betriebseröffnung ab eine jährl. steigende Abgabe von 20 Pf., 30 Pf., 40 Pf. bis 50 Pf. pro Ifd. Meter Geleis zu zahlen, welche jedoch in Fortfall kommt, solange eine höhere Gewinnbeteiligung als die Abgabe für Unterhaltung des Pflasters in obiger Weise stattfindet. In den Provinzialstrassen ist der Bahnstreifen von der Ges. zu unterhalten und für die Benutzung der Strassen eine steigende Abgabe bis zu 4 % von der Bruttoeinnahme auf den betr. Strecken zu entrichten. Für Laer-Werne, Linden- Dahlhausen und Bismarck-Buer-Horst bestehen hinsichtlich Abgaben und Übernahme 7 der Anlagen abweichende Vereinbarungen. Im Jahre 1911 sind Verhandlungen zur weiteren Ausräumung der noch bestehenden Heimfallrechte von Erfolg gewesen. Durch Vertrag mit der Stadt Bochum ist für das Gebiet von Gross-Bochum das Heimfallrecht jetzt ebenfalls endgültig beseitigt. Damit ist nunmehr auch für das Gebiet von Gross-Bochum das Hindernis weggefallen, dass der weiteren Verkehrsentwicklung für dieses Gebiet entgegen stand. Dementsprechend verstärkt die Ges. nunmehr auch im Bochumer Gebiet ihr Netz, dem Verkehrsbedürfnis folgend, teilweise durch Ausbau zweiter Gleise, teilweise durch Bau neuer rentabler Strecken. Ein vertragliches unentgeltliches Heimfallrecht besteht jetzt für das Netz nur noch für etwa 13 km Gleis. Auch zur Beseitigung dieser der zukünftigen Entwicklung hinderlichen Rechte sind Verhandlungen angebahnt. Mit dem Ablaufe des Jahres 1907 hat der bisher zwischen der Ges. u. der Siemens & Halske A.-G. bestehende Betriebs- u. Pachtvertrag (s. hierüber Jahrg. 1913/14 dieses Handbuches) durch gegenseitiges Übereinkommen sein Ende erreicht. Kapital: M. 10 000 000 in 10 000 Aktien à M. 1000. Urspr. M. 5 000 000, erhöht 1899 um M. 5 000 000 begeben zu pari an von Koenen & Co., Berlin, (welche Stempel- und alle Em.-Kosten zu tragen hatten), angeboten den Aktionären zu 105 %. Die Majorität der Aktien befindet sich seit 1914 im Besitz der Bochum-Gelsenkirchener Bahn- Ges. m. b. H., deren St.-Anteile die Städte Bochum u. Gelsenkirchen, die Prov. Westfalen und das Rheinisch- Westfäl. Elektrizitätswerk in Essen besitzen. Teilschuldverschreibungen: M. 3 000 000 in 4½ % Oblig. von 1902, Stücke à M. 1000, zu 103 % rückzahlbar, lautend auf den Namen des Bankhauses von Koenen & Co. in Berlin. Zs. 2./1. u. 1./7. Diese Oblig. waren bis 1./7. 1907 unkündbar u. sollen bis 1./7. 1929 durch Ausl. getilgt werden. Ausl. 1./4. auf 1./7. (ab 1907); ab 1907 verstärkte Tilg. oder Totalkünd. zulässig. Verj. der Stücke u. Coup. nach gesetzl. Bestimm. Eine hypoth. Sicherstell. der Anleihe fand nicht statt, doch ist die Ges. nicht berechtigt, vor Tilg. dieser Anleihe eine neue Anleihe aufzunehmen, welche deren Inhabern ein besseres Recht auf das Vermögen der Ges. als den Inhabern der gegenwärtigen Anleihe einräumt. Die Siemens & Halske A.- G., welcher diese Oblig. zum Parikurse in Zahl. gegeben wurden, übernahm die Garantie für Verzins. u. Rückzahl. der Oblig. in gleicher Weise wie die bis Ende 1907 bestandene 6 % Div.- Garantie für die Aktien. Zahlst. wie bei Div. Im Umlauf Ende 1917: M. 1 924 000. Kurs Ende 1903–1916: 103.75, –, 104.50, 103.50, 100.50, 100.80, 102.80, 103, 101.70, 100.50, 100.50, 101*, –, 94 %. Aufgelegt 27./8. 1902 zu 103 %. Notiert Berlin. Anleihen: M. 4 423 068 bei Landesbank (Ende 1917 noch ungetilgt). Geschäftsjahr: Kalenderjahr. Gen.-Vers.: Im I. Sem. Stimmrecht: 1 Aktie = 1 St. Gewinn-Verteilung: 5 % zum R.-F., event. sonstige Abschreib. u. Rücklagen, 4 % Div., vom Übrigen 10 % Tant. an A.-R. (unter Anrechnung einer festen Jahresvergütung von M. 15 000), vertragsm. Tant. etc. an Vorst. u. Beamte, Rest Super-Div. bezw. nach G.-V.-B. Bilanz am 31. Dez. 1917: Aktiva: Bahnanlagen 19 387 781, Grundstücke 237 581, hinter- legte Wertp. 47 711, sonst. do. 1 214 697, Kassa 5094, Debit. einschl. bankmässige Guth. 2 636 712, Neubauten 155 996, Betriebsstoffe u. Vorräte 524 532. Passiva: A.-K. 10 000 000, Teilschuldverschreib. 1 924 000, Anleihen 4 423 068, R.-F. 645 953 (Rückl. 52 654), Tilgungs- rücklage I (f. Aktien) 2 357 826, do. II (f. Schuldverschreib.) 1 076 000, do. III (f. Anleihen) 182 931, Tilg.-F. (f. Schuldverschreib.) 179 328, Ern.-F. 632 511, Abschreib.-F. 220 000, Rückstell. für dringend notwendige, während der Kriegszeit nicht ausgeführte Unterhaltungsarbeiten 500 000, unerhob. Div. 2015, do. Teilschuldverschreib.-Zs. 27 630, do. Teilschuldverschreib. 17 510, Beamten-Ruhegeh.-F%129 034, Kriegssteuer 50 000, Kredit. 833 445, Div. 900 000, Tant. an A.-R. 60 043, Vortrag 48 799. Sa. M. 24 210 107. Gewinn- u. Verlust-Konto: Debet: Schuldverschreib.-Tilg. 107 020, Anleihen do. 48 713, Ern.-F. 310 001, Abschreib. 200 000, Rückstell. für während der Kriegszeit nicht ausgeführte Unterhalt-Arbeiten 500 000, Rückl. für Kriegssteuer 50 000, Beamten-Ruhegeh.-F. 30 000, Zs. 215 195, Schuldverschreib.-Zs. 89 280, Gewinn 1 061 497. – Kredit: Vortrag 8408, Betriebs- Überschuss 2 603 298. Sa. M. 2 611 707.