Elektrische Strassenbahnen, Klein- und Pferdebahnen etc. Zweck: Erwerb, Erpachtung u. Verpachtung, Bau, Ausrüstung u. Betrieb von Strassen- und Kleinbahnen, sowie Einrichtung und Betrieb von Omnibuslinien in Hannover, den Vororten und Nachbarorten, zur Beförderung von Personen u. Gütern und der Abschluss aller hierauf bezügl. Rechtsgeschäfte ingleichen Errichtung damit in Verbindung stehender wirtschaftlicher Anlagen. Soweit elektr. Kraft über den eigenen Bedarf hinaus hergestellt wird, kann solche auch zu Licht- und Kraftzwecken an andere abgegeben werden. Es wurden befördert 1915 auf Einzelbillets 51 583 101 Personen, auf Abonnementskarten 11 935 195 Personen; im ganzen mehr 3 347 101 Personen als im Vorjahre. Brutto-Einnahmen aus Personenverkehr d. Strassenbahnen 1905–1915: M. 3711 067, 4110403, 4 567 656, 4769 439, 4 981 634, 5 375 730, 5 728 682, 6 069 584, 6 452 755, 6 396 767, 6 366 044 Einnahmen a. Güter- verkehr: M. 326 615, 315 702, 333 350, 315 829, 376 847, 413 616, 430 515, 518 613, 454 461, 398 979, 315 331, do. aus Abgabe elektr. Energie: M. 369 656 5, 412 942, 496 146, 544 471, 602 92: 3, 821 002, 876 664, 871 220, 1 006 536, 1 064 642, 1 199 784, do. aus Omnibusverkehr: M. 132 440, 134 765, 135 359, 136 742, 129 521, 137 157, 142 034, 135 007, 125 835, 96 723, 23 693. Statistik für 1916 1917 nicht veröffentlicht. Personal etwa 2200 Linien u. Betrieb: Die Strassenbahn betreibt im Anschluss an ein voll- ständiges Netz von Strassenbahnen innerhalb der Stadtkreise Hannover-Linden noch Linien nach den in der Umgegend von Hannover belegenen Ortschaften Stöcken, Langenhagen, Burg- wedel, Misburg, Rethen, 8 Sarstedt, Hile lesheim, Pattensen, Buchholz, Limmer, Kicklingen, Gehrden, Barsinghausen, Anderten, Sehnde, Haimar. Die Gesamtbetrie bslänge des Nelzes beläuft sich auf ca. 165 km, die Gesamtlänge der Geleise auf ca. 305 Km; vorhanden: 246 Motor- wagen u. 279 Anhängewagen, 30 Omnibuswagen, 263 Güterwagen u. 50 div. Fuhrwerke, ferner 86 Pferde. Die Wagen werden zum Teil in der eigenen Werkstatt erbaut. Konzessioniert und im Betrieb sind folgende Linien: Hannover-Hildesheim, Rethen- Pattensen, Vahrenwald-Langenhagen, Hannover-Barsinghausen, Hannover-Haimar, Anderten- Misburg-Buchholz, Viergrenzen-Buchholz-Gr. Burgwedel. Der Betrieb geschieht elektrisch. Das Innere der Stadt Hannover wurde bis 1903 automobil in einer Länge v. 26,6 km durch Accumulatoren befahren; im übrigen erfolgte der Betrieb durch oberirdische Stromzuführung. Auch für das Innere der Stadt kam im Nov. 1903 die oberirdische Stromzuführung zur Einführ. Die Ges. erzeugt die für den Betrieb der Strassenbahnen erforderl. elektr. Energie selbst u. giebt auf Grund ihr erteilter Konz. elektr. Strom für Licht- u. Kraftzwecke 144 vor Hannover geleg. Ortschaften ab. Angeschlossen waren Ende 1917 125 360 Glühlampen, 278 Halbwattlampen, 63 Bogenlampen u. 664 PS-Motoren, welche insgesamt einen Anschluss- wert von 29 818 KW darstellen. Zahl der Konsumenten 10 212; Der elektr. Strom wird in aner, belegen in Glocksee, Vahrenwald, Kirchrode, Buchholz u. Rethen erzeugt. 1917 wurde von dem Elektr.-Versorgungsgebiet der nördl. Teil des Landkreises Hannover gegen eine Entschädigung von M. 900 000 an die Stadt Hannover abgetreten, ferner wurde mit dem preuss. Staate ein Vertrag abgeschlossen, wonach dieser aus einem bei der Stadt Hannover zu errichtenden Kraftwerk den gesamten Strombedarf der Ges. zu decken hat. – Die Ges. besitzt 763 526 qm Grundstücke, davon 48 804 qm bebaute. Die Konzessionen laufen in Hannover-Linden bis 1. April 1937; für die Aussenlinien enden die Konz. in den Jahren 1942–50. Die Konz. sind auf Grund des Kleinbahn-Gesetzes erteilt und gelten ausserhalb Hannover-Linden auch für Güterbeförderung. In den Städten Hannover-Linden ist der Ges. die Güterbeförderung bis morgens 10 Uhr ebenfalls gestattet. Abgaben: Die Strassenbahn hat der Stadt eine Abgabe zu zahlen, welche bei einer Brutto- Betriebseinnahme bis zu M. 1 500 000 2½ %, bis zu M. 2 000 000 3 %, bis zu M. 3 000 000 3½ % und über M. 3 000 000 4 % der ganzen unter die Steuer fallenden Einnahme beträgt; ferner hat die Ges. einen Beitrag zu den Strassenreinigungskosten zu zahlen, welcher jährl. M. 30 pr. 100 m einfaches Geleis und M. 60 pr. 100 m Doppelgeleis beträgt. Der Magistrat von Hannover erhält das Entgelt für die Einführung der Oberleitung von der Strassenbahn, anfangend 6 Monate nach Beginn des Oberleitungsbaues, eine jährl. Extra-Abgabe von 50 Pf. pro Meter, berechnet auf die jetzt mit Accumulatoren betriebene Strassen-Strecke von 26,6 km, abgerundet auf M. 26 000; ausserdem für ver- schiedene anderweite Zugeständnisse eine besondere Abgabe von M. 14 000 jährl., welche nach Verlauf von 10 Jahren auf M. 24 000 jährl. erhöht wird. Der Stadt Linden ist eine jährl. Abgabe zu zahlen, welche in der Weise zu be- rechnen ist, dass auf Grundlage der an die Stadt Hannover zu zahlenden Abgabe der- jenige Betrag festgestellt wird, welcher nach Verhältnis der Einwohnerzahl von Hannover und Linden auf Linden entfällt. Die Abgabe für Strassenreinigung wird in derselben Weise berechnet, wie in Hannover. Im übrigen ist der Vertrag analog demjenigen mit der Stadt Hannover. Neben der festgestellten Abgabe und un: abhängig von dieser hat die Strassenbahn an die Stadtgemeinde Linden eine jährl. Abgabe von M. 6500 zu zahlen als Entgelt für neugewährte Zugeständnisse. Für die Bahnanlagen ausserhalb Hannover- Linden sind jährl. Abgaben nicht zu entrichten; doch beansprucht die Stadt Hannover, fussend auf einem früher geschlossenen Vertrag, Abgaben auch für die Aussenlinien. Ein am 23./4. 1902 abgehaltenes Schiedsgericht entschied zu gunsten der Stadt. Im Mai 1913 kam ein neuer Vertrag mit dem Magistrat der Stadt Hannover zustande, danach stellte die Stadt der Strassenbahn das erforderl. Kapital in Höhe von M. 1 500 000 zu mässigem Zinsfuss zur Verfügung als Entschädigung dafür, dass die Strassenbahn auch Linien, wie die nach der Rennbahn u. nach der Stadthalle, baut, die für den tägl. Verkehr