Elektrotechnische Fabriken, Elektricitätswerke und Hilfsgeschäfte. 1475 Höhn sowie der erforderl. Leitungsanlagen, Betrieb aller dem Zwecke der Ges. dienenden oder darauf berüglichen Geschäfte, Erwerbung oder Pachtung gleichartiger Unternehmungen und Beteiligunz an solchen. Das Werk erzeugte 1915–1917: 16 700 000, 26 079 640, 31 248 900 K Wst. u. verkaufte 15 750 000, 24 110 212, 29 041 115 KWSt. an Grossabnehmer, davon 1917 an die Coblenzer Strassenbahn 7 755 049 K WSt. abgegeben. Kapital: M. 2 800 000 in 2800 Aktien à M. 1000, übernommen von den Gründern zu pari. Hypothekar-Anleihe: M. 3 000 000 zu 5¼ %, aufgenomm. 1917 zur Abstoss. von Kredit. Geschäftsjahr: Kalenderj. Gen.-Vers.: Im I. Geschäftshalbj. Stimmrecht: 1 Aktie = 1 St. Bilanz am 31. Dez. 1917: Aktiva: Grundstücke u. Gebäude 1 246 649, Masch., Kessel- u. Rohrleit. 1 329 195, Schaltanlage 303 722, Kohlenzuführ. 175 140, Stauwehranlage 155 966, 50 KV.Leitung 480 411, Fernsprechanlage 44 068, Schaltstation Horchheim 165 974, do. Holler 159 530, Werkstätten-Einricht., Werkzeuge, Mobil. u. Automobil 32 460, Beteilig. 681 207, Debit. 1 272 284, Bestände 7585, vorausbez. Versich. 4758, Neubau 312 198. — Passiva: A.-K. 2 800 000, Schuldverschreib. 3 000 000, Rückl. f. Stempel auf Anleihe 60 000, Kredit. 272 594, Abschreib. 235 000, Reingewinn 3559. Sa. M. 6 371 153. Gewinn- u. Verlust-Konto: Debet: Ausgaben 938 277, Zs. 123 601, Abschreib. 100 000, Reingewinn 3559. – Kredit: Vortrag 6853, Einnahmen 1 158 585. Sa. M. 1 165 439. Dividenden 1913–1917: 0, 0, 0, 0, 0 %. (1913 u. 1914 je 5 % Bau-Zs. verteilt.) Direktion: Strassenbahn-Dir. Heinr. Hoff, Coblenz. Prokuristen: Ing. Otto Kupfer, Alb. Duwe. Aufsichtsrat: Vors. Kgl. Baurat Dir. Rud. Menckhoff, Gen.-Dir. Oskar Oliven, Berlin; Dr. jur. Karl Matthes, Stuttgart; Dir. Otto Credner, Leipzig; Reg.-Rat Ulrici, Marienberg (Westerw.) Elektrizitätswerk Homburg vd. H., Akt.-Ges. in Homburgvd.H. Gegründet: 9./11. 1897; eingetr. 19./1. 1898. Gründer s. Jahrg. 1899/1900. Zweck: Übernahme des Vertrags der Elektrizitäts-A.-G. vorm. Lahmeyer & Co, in Frankf. a. M. mit der Stadt Homburg v. d. H. v. 12./12. 1896; Erzeugung elektr. Energie u. gewerbliche Ausnutzung elektr. Ströme zur Beleuchtung u. Kraftabgabe, sowie jede andere Art gewerblicher Erzeugung u. Verwendung elektr. Energie im jetzigen u. künftigen Weich- bilde der Stadt Homburg v. d. H. etc. Die Ges. hat eine elektrisch mit Oberleitung betriebene Kleinbahn von Homburg v. d. H. nach Dornholzhausen bezw. Saalburg mit Abzweigung nach Kirdorf, ca. 11 km lang, erbaut, deren Betrieb seit 1./7. 1900 ganz für Rechnung der Ges. geht. Spurweite 1.435 m. 15 Motor- u. 12 Anhängewagen. — An die Zentrale waren Ende 1910 bis 1917 angeschlossen 40 585, 36 518, 39 793, 42 191, 44 694, 46 991, 48 353, 50 767 Glühlampen zu 16 Normalkerzen, 285, 315, 350, 382, 414, 428, 440, 463 Motore mit 695, 745, 823, 874, 940, 964, 977, 1035 Kw. Gesamtanschlusswert Ende 1917 3526 Kw. Stromabgabe 1916 u. 1917: 1 011 513, 989 505 Kw. Die Bahn beförderte 1910–1917: 785 516, 765 131, 760 316, 855 798, 593 222, 506 642, 635 726, 875 480 Personen. Die Konzession ist für die ersten 40 Betriebsjahre des Elektrizitätswerkes eine aus- schliessliche. Die Stadtgemeinde Homburg v. d. Höhe ist berechtigt, das Elektrizitätswerk vor Ablauf der Konzessionsdauer mit sämtl. zum Betriebe gehörigen Grundstücken, Gebäuden, Masch. u. Anlagen, Leitungen und sonst. Einrichtungen zu erwerben und zwar erstmals mit Ablauf des 10. Betriebsjahres, dann weiter mit Ablauf des 15., 20., 25., 30., 35, u. 40. Jahres, doch muss sie die Ges. 12 Monate vorher verständigen. Als Preis für die Übernahme ist seitens der Stadtgemeinde die Summe zu zahlen, welche sich als arithmetisches Mittel aus dem Taxwert und dem mit 25 kapitalisierten Betrag des durchschnittl. Reingewinns der letzten 3 Betriebsjahre vor der Erwerbung ergiebt. Der so ermittelte Wert muss jedoch mind. 20 % höher sein, als der jeweilige Buchwert des Werkes. Die Stadtgemeinde Homburg v. d. Höhe ist ferner berechtigt, nach Ablauf von 10 Jahren seit Beginn der Konzession (ab 25./5. 1899 50 Jahre) und unter den gleichen Bedingungen die elektr. Strassenbahn bis Dornholzhausen und event. Saalburg mit zu übernehmen. Diese Berechtigung wird indessen hinfällig, sofern bis zu dem vertragsmässig bestimmten Übernahmezeitpunkt von der Ges. für die Strecke Frankf. a. M.- Homburg v. d. Höhe eine elektr. Bahn gebaut werden sollte. Zwecks Baues der elektrischen Bahn von Homburg über Heddernheim nach Frankf. a. M. erwarb die Frankfurter Lokalbahn-Akt.-Ges. alle Aktien der Homburger Ges. Seit 1913 ist die Centrale des Elektrizitätswerks stillgelegt, da die Frankfurter Lokalbahn Akt.-Ges. den elektr. Strom für sich u. Elektrizitätswerk Homburg von den Main-Kraftwerken in Höchst bezieht. Abgaben: Die Ges. gewährt der Stadtgemeinde einen Anteil von desjenigen Reingewinns des Werkes, welcher sich über eine 5 % Verzinsung des urspr. oder event. erhöhten Anlagekap. hinaus u. nach Rücklage bis zu 4½ % in den Abschreib.-F. und von 5 % in den R.-F. ergibt Der Gewinnanteil wird seitens der Ges. mit folg. Mindestbeträgen gewährleistet: Vom 1.–10. Betriebsjahr M. 2000, vom 11.–20. M. 3000, vom 21.–30. M. 4000, vom 31.–40. M. 5000 jährl. durchschnittl. Die Ges. ist von allen Gemeindesteuern oder sonst. städtischen Auflagen befreit. Für die Mitbenutzung der städtischen Strassen und Wege für Bahnzwecke hat die Ges. an die Stadt eine Abgabe von 2 % der Brutto-Betriebs-Einnahme zu zahlen, mind. aber M. 3000 jährl. Die jährl. an die verschiedenen Gemeinden und Behörden für Geländepacht zu entrichtenden Abgaben belaufen sich auf ca. M. 1500. 93,