1480 Elektrotechnische Fabriken, Elektricitätswerke und Hilfsgeschäfte. 3 947 603, do. Emden-Vigo 1 061 317, Unterhalt.-F. II Atlant. Kabel 2 897 416, Kursrückgang 666 348, Talonsteuer-Res. 89 695, unerhob. Div. 91 360, Verpflicht. in. lauf. Rechn. 3 944 247. Div. 840 000, Vortrag 77 656. Sa. M. 65 332 052. Gewinn- u. Verlust-Konto: Debet: Betriebs- u. Verwalt.-Kosten (Stationen Vigo, Horta, New York, Agenturen u. Cöln sowie Steuern) 1 101 147, Unterhalt. I. Atl. Kabel 3726, do. Kabel Emden-Vigo 4478, Tilg. II. Atl. Kabel 29 894, do. Kabel Emden-Vigo 70 725, Abschreib. 26 519, Gewinn 917 656. – Kredit: Vortrag 40 668, Zs., Kabelgebühren u. Zuweis. aus der Sonderrückl. 2 113 480. Sa. M. 2 154 149. Kurs Ende 1902–1917: In Berlin: 114, 113.60, 118.50, 136.45, 128, 118, 120.75, 124.25, 128.75, 135, 122.75, 120.50, 117.50*, –, 86, 97.50 %. – In Frankf. a. M.: 114.30, 113.25, 118.25, 136.70, 127.90, 119.40, 120, 124, 129, 134.50, 123, 120.60, 118*, –, 86, – %. – In Cöln: 114, 113, 118.25, 136, 127.50, 118, 120, 124, 129, 134, 122.50, 120, 118*, –, 86, – %. Zur Subskription aufgelegt M. 17 500 000 am 20./3. 1900 zu 117.50 % plus 4 % Stück-Zs. Dividenden: 1900: 2 % (4 Mon.); 1901–1917: 4½, 5, 5½, 6, 61½, 7, 7, 7, 7, 7½, 7½, 7½, 7½, 6½, 6, 4, 3½ %. Coup.-Verj.: 4 J. (K.) Direktion: Postrat H. Dreisbach. Aufsichtsrat: (9–18) Vors. Fabrikbes. Gottlieb von Langen, Cöln; I. Stellv. Geh. Ober-Finanzrat Bank-Dir. Wald. Mueller, II. Stellv. Ministerial-Dir. a. D. Jos. Hoeter; Mitgl.: Geh. Justizrat Prof. Dr. Jac. Riesser, Komm.-Rat Ludw. Born, Dr. Walther Rathenau, Dr. jur. Paul von Schwabach (von Firma S. Bleich- röder), Berlin; Geh. Komm.-Rat Theod. Freih. von Guilleaume, Geh. Komm.-Rat Max von Guilleaume, Komm.-Rat Dr. jur. Emil Freih. von Oppenheim, Geh. Komm.-Rat Dr. Louis Hagen, Bank-Dir. Dr. jur. Georg Solmssen Cöln; Ehrenmitglied: George Gray Ward (General Manager u. Chairman der Commercial Cable Comp., New York). Prokuristen: Max Knorr (stellv. Dir.), Emil Stammen. Zahlstellen sind ausser der Ges.-Kasse in Cöln, Stolkgasse 3/11, folgende Bankhäuser nebst deren Niederlass.: Cöln: A. Schaaffh. Bankverein A.-G., A. Levy, Sal. Oppenheim jr. & Cie.; Berlin: Bank f. Handel u. Ind., S. Bleichröder, Nationalbank f. Deutschl., Disconto-Ges., Dresdner Bank, Berliner Handels-Ges.; Stettin: Wm. Schlutow; Leipzig: Allg. Deutsche Credit-Anstalt u. deren Abt. Becker & Co.; Hamburg: Norddeutsche Bank. Deutsch-Niederländische Telegraphengesellschaft A.-G. in Cöln, Friesenplatz 16 (Hansahaus). Gegründet: 19./7. 1904 mit Abänderung v. 31./8. 1904; eingetr. 2./9. 1904. Gründe s. Jahrgang 1906/07. Zweck: Erwerbung von Konz. jeglicher Art für telegraph. u. telephon. Verbindungen sowie die Herstellung, Unterhalt. u. Betrieb solcher Verbindungen, ferner die Beteilig. an ahnl. Unternehm.; alles im Einvernehmen mit dem Kaiserl. Deutschen Reichs-Postamt und dem Königl. Niederländischen Ministerium der Kolonien. Die Ges. ist auf Grund eines zwischen der Deutschen und Niederländischen Regierung unter dem 24./7. 1901 abgeschlossenen Staatsvertrages ins Leben getreten, der die Bildung einer deutsch-niederländischen Ges. fün die Herstellung und den Betrieb von Kabelverbindungen im fernen Osten vorsieht. Gemäss diesem Vertrage war der Firma Felten & Guilleaume Carlswerk Akt.-Ges. in Mülheim a. Rh. einerseits und dem Hauptmann Jakob Joh. le Roy im Haag als Vertreter einer niederländ. Finanzgruppe andererseits durch die deutsche Regierung eine Konzession v. 16./7. 1904 mit Nachtragsvertrag v. 17./19. Juli 1904 und durch die niederländ. Regierung eine entsprechende Konzession vom 18./7. 1904 dahin erteilt worden, zum Anschluss an das bis Menado an der- Nordküste der Insel Celebes reichende niederländisch-indische Telegraphennetz ein Kabel von Menado nach der Insel Jap zu legen, welches von Jap weiteren Anschluss einerseits nach der Insel Guam, andererseits nach Shanghai erhalten sollte, und diese Kabel zu be- treiben. Den Konzessionären war die Verpflichtung auferlegt, binnen Jahresfrist alle Rechte und Pflichten aus der Konzession an eine mit deutschem und niederländischem Kapital zu begründende Akt.-Ges. zu übertragen. Diese Übertragung ist gegen Erstattung der von den Vorgenannten gemachten eigenen Aufwendungen für Vorbereitung des Unternehmens in Hohe von M. 189 500 bei Gründung der Deutsch-Niederl. Telegraphen- -Ges. A.-G. erfolgt. Für die Kabel ist das Landungsrecht auf der Insel Jap sowie an der Nordküste von Celebes von den beiderseitigen Regierungen auf die Dauer von 40 Jahren bewilligt. In Menado sind der Ges. geeignete Räumlichkeiten im Gouvernements-Telegraphenamt seitens der Niederländ. Regierung, in Shanghai solche im Deutschen Postamt seitens der Deutschen Regierung mietweise zur Verfügung gestellt. Auf der Insel Jap hat die Ges. ein eigenes Stationsgebäude, ferner ein Gesellschaftshaus und die erforderlichen Wohngebäude für die Beamten errichtet. Ausserdem befindet sich hier wie in Menado und in Wusung bei Shanghai je eine der Ges. gehörige Tankanlage zur Aufbewahrung der Vorratskabel. Das Landungs- recht auf der Insel Guam ist für ein oder mehrere Kabel seitens der Regierung der Ver. Staaten unter dem 13./10. 1903 zu den für solche Landungsrechte üblichen Bedingungen er- teilt. Die deutsche Regierung hat sich bereit erklärt, auf die Dauer von 20 Jahren von der Betriebseröffnung der sämtlichen Linien ab eine Beihilfe zu zahlen von M. 1 025 000 jährlich. die niederländ. Regierung eine solche von M. 375 000 jährlich. Auf die gesamte Jahres- beihilfe von M. 1 400 000 kommt alljährlich die Einnahme aus den auf sämtliche unterstützte Kabel entfallende Kabelraten mit 90 % in Anrechnung. Durch Nachtragsvertrag v. 17./19.