Elektrotechnische Fabriken, Elektricitätswerke und Hilfsgeschäfte. 148 Juli 1904 hat sich die deutsche Regierung verpflichtet, gleichfalls für die Dauer von 20 Jahren eine Zuschussbeihilfe von M. 500 000 jährlich zu zahlen. Dieser Betrag gilt für den Einfach- (Simplex-) Betrieb mit Rekorder. Sobald die Steigerung des Verkehrs nach dem Ermessen des Reichspostamts die Einführung des Duplex-Betriebes erforderlich macht, wird die Zu- schussbeihilfe für den Rest der Subventionsdauer von 20 Jahren auf M. 575 000 jährlich er- höht. Wenn in-einem Jahre die laut Konzession zahlbare Gesamtbeihilfe von M. 1 400 000 durch die Anrechnung von 90 % der Einnahmen aus den Kabelraten völlig gedeckt werden sollte, so kommen für dasselbe Jahr 90 % der ganzen übrigen Einnahmen der Ges. aus den Kabelraten auf die vorstehend erwähnte Zuschussbeihilfe von M. 500 000 oder M. 575 000 ungeteilt in Anrechnung. Von der Beihilfe wird der Ges. am Schluss eines jeden Kalender- Vierteljahres ein Vierteljahrsbetrag gezahlt. Regierungstelegramme der deutschen, der niederländischen und der amerikanischen Regierung geniessen auf den Linien der Ges. eine Gebührenermässigung von 50 %. Die Unternehmer haben für einen regelmässigen Betrieb der Kabel zu sorgen und die Kabellinien in gutem Zustande zu halten. Der Betrieb der Kabel erfolgt auf der Insel Jap, in Shanghai und in Menado durch die Ges., auf der Insel Guam durch die Commercial Pacific Cable Comp. gegen eine von der Deutsch-Niederländ. Telegraphen-Ges. zu entrichtende Vergütung von jährlich $ 14 000. Für den Fall von Kabel- störungen ohne Schaffung ausreichender Ersatzwege wird die Beihilfe unter gewissen Voraus- setzungen in entsprechendem Verhältnis gekürzt. Die Ges. hat indes mit einer Anzahl Kabelgesellschaften Abkommen über wechselseitige Aushilfe im Störungsfalle getroffen, und die dadurch gesicherten Ersatzwege sind von den beiden Regierungen als ausreichend an- erkannt worden. Am 26./4. 1905 war die Legung des Kabels Jap-Guam (562 Seemeilen) und Jap-Menado (1075 Seemeilen), am 26./10. 1905 die Legung des Kabels Shanghai-Jap (1779 See- meilen) vollendet. Das Kabel Menado-Jap-Guam wurde am 27./4. 1905 in Betrieb genommen; am 1./11. 1905 wurde der Betrieb des gesamten Kabelnetzes der Ges. aufgenommen. Die neuen Verbindungen, welche die Ges. durch den Bau ihrer Kabellinien herbeigeführt hat, sind: Von Niederländisch-Indien über das amerikanische Pacific-Kabel Guam-San Francisco nach Amerika und weiter über die deutsch-atlantischen und sonstigen atlantischen Kabel nach Europa, ferner vom Kiautschougebiet, wie überhaupt von China über Amerika nach Europa, endlich von Niederländisch-Indien und den deutschen Besitzungen im Stillen Ozean über Sibirien nach Europa. Mit dem 1./11. 1905 ist die Ges. in den Bezug der Gesamt- subvention von jährlich M. 1 900 000 gelangt. Die Herstellung und Legung der Kabel wurde gegen einen Pauschalpreis von M. 12 220 000 den Norddeutschen Seekabelwerken Akt.-Ges. in Nordenham übertragen. Am 7./10. 1914 wurde die Insel Jap durch die Japaner besetzt u. musste daher der Verkehr auf dem Kabelnetze eingestellt werden. Die Kabel befinden sich aber bis auf eine unterbrochene Stelle im guten Zustande. Mit der deutschen Regier. wurden im Juni 1912 Verhandl. über das Projekt, die wichtigsten deutschen Kolonien in der Südsee an das Welttelegraphennetz anzuschliessen u. zu diesem Zwecke Funkentelegraphenstationen in Jap, Nauru, Rabaul (Neu-Guinea) u. Apia (Samoa) zu errichten, zu Ende geführt. Als Ausgangspunkt ist die Kabelstation der Ges. in Jap vor- geschlagen. Die deutsche Regier. hat der Dt.-Niederl. Tel.-Ges. u. der Ges. für drahtl. Telegr. m. b. H. in Berlin gemeinsam eine Konz. zwecks Gründung einer Akt.-Ges. erteilt, welch letztere die Herstell. u. den Betrieb der obengenannten Stationen übernehmen soll. Das erforderl. Kapital dieser neuen Ges. ist auf M. 2 100 000 festgesetzt worden (wovon M. 1 300 000 in Aktien), von dem die Dt.-Niederl. Tel.-Ges. u. die Ges. für drahtl. Telegr. m. b. H. in Berlin je die Hälfte übernommen hat. Die Konzession wurde unter angemessenen Be- dingungen erteilt, u. die deutsche Regierung hat eine Beihilfe bewilligt, die eine 6 % Div. für das A.-K. sicherstellt. Div. für 1913/14: 6 %, 1914/15: 6 %. Kapital: M. 7 000 000 in 7000 Aktien à M. 1000 = holl. fl. 592.50, seit 1./4. 1906 voll eingezahlt. Anleihe: M. 7 250 000 in 4 % Teilschuldverschreib. von 1906, hinsichtlich des Zins- und Amort.-Dienstes durch Vertrag mit dem Kaiserl. Deutschen Reichspostamt gemäss § 9 der Anleihebedingungen sichergestellt, rückzahlbar al pari, verstärkte Tilg. und Gesamtkündig. bis 2./1. 1917 ausgeschlossen. Stücke à M. 1000 = holl. fl. 592.50, auf Namen der Dresdner Bank u. durch Indoss. übertragb., Zs. 2./1. u. 1./7., Tilg. ab. 2./1. 1907 mit jährl. M. 243 000 nebst ersp. Zs. innerhalb 20 Jahren spät. bis 2./1. 1926, ab 1917 verstärkte Rückzahl. oder Totalkündig. zulässig, Auslos. im Okt. (zuerst 1906) auf 2./1. (zuerst 1900). Noch in Umlauf Ende 1917 M. 3 966 000. Verj. der Coup. in 4 J. (K.), der Stücke in 30 J. (F.). Zahlst. wie Div. Kurs in Berlin Ende 1906–1916: 100.40, 99.50, 101.10, 101, 101, 99, 96.50, 96, 95.75 *, –, 92 %. Aufgelegt am 8./5. 1906 zu 100 %. Geschäftsjahr: Kalenderj. Gen.-Vers.: Im I. Geschäftshalbj. Stimmrecht: 1 Aktie = 1 St. Gewinn-Verteilung: 5 % z. R.-F., 4 % Div., Rest zur Verfüg. der Gen.-Vers., 5 % Tant. an A.-R., vertragsmäss. Tant. an Vorst. nach Vornahme aller Abschreib. u. Rückl. u. nach Abzug von 4 % Div. Bilanz am 31. Dez. 1917: Aktiva: Kabel 13 242 421, Kabelvorräte 126 712, Grundstücke 85 534, Gebäude 417 895, Masch. 1, Werkzeuge u. Geräte 1, Einricht. 1, Apparate 1, Debit. 2 545 811, Bankguth. 3 055 022, Preussische Staatsbank, Berlin 495 902, Kassa 27 212, Wertp. 4 838 689, Beteilig. an der Deutschen Südsee-Ges. für drahtlose Telegraphie, A.-G. 650 000. — Passiva: A.-K. 7 000 000, Teilschuldverschreib. 3 966 000, do. Zs.-Kto 79 320, R.-F. 350 400 (Rückl. 23 500), Rückl. für Ern. der Kabel 2 587 968, do. für Instandhalt. der Kabel 1 328 849, Kredit. 2 777 723, Bankschulden 2 328 905, Tilg. des Kabelnetzes 3 658 000, ausgeloste Teil-