Elektrotechnische Fabriken, Elektricitätswerke und Hilfsgeschäfte. 1485 englischen Schiffe, zerschnitten. Die drahtlose Station der Ges. in Monrovia wurde am 1./9. auf Verlangen der liberianischen Regierung geschlossen. Aus diesen Verhältnissen erklärt sich der Rückgang der Einnahmen für 1914. Geschäftsjahr 1915: In den ersten 8 Monaten des Geschäftsjahres war die Kabelstrecke Monrovia-Pernambuco noch in Betrieb. Nachdem auch dieses Kabel am 13./9. 1915 wahr- scheinlich durch ein englisches Kabelschiff nicht weit von Monrovia durchschnitten worden ist, ruht der Betrieb auf dem Kabelnetz der Ges. Inzwischen haben auch Brasilien und der Freistaat Liberia die Beziehungen zu Deutschland abgebrochen. Welche Folgen sich hieraus für die Stationen der Ges. in Pernambuco und Monrovia und ihren Besitz daselbst ergeben werden, lässt sich noch nicht übersehen. Compania Telegrafico-Telefonica del Plata in Buenos Aires. Ende des J. 1911 hat auf Anregung der Ges. hin die dem Unternehmen nahestehende Bankengruppe ca. 84 % des gesamten A.-K. dieser Ges. erworben u. damit die Kontrolle über das mit einem A.-K. von rd. $ m. n. 500 000 arbeitende Unternehmen gesichert. Die genannte Ges. besitzt Telegraphen- u. Telephonkabel zwischen Buenos Aires u. Montevideo. Sie ist ferner durch Aktienbesitz an der Compafia Telegräfico-Telefonica Nacional in Buenos Aires hälftig be- teiligt, welche letztere Telegraphen. u. Telephonverbindungen zwischen Buenos Aires u. Rosario unterhält. Gemäss dem mit der Bankengruppe der Ges. getroffenen Abkommen war dieselbe berechtigt u. verpflichtet, von ihr bis spät. 1914 die erworbenen Aktien zum Gestehungspreise zu übernehmen; geschehen 1914 für M. 2 112 049. In den 5 Geschäftsj. (1907–1911) hat die Buenos-Ges. durchschnittlich ca. 13 % Div. verteilt, für 1912 wegen umfangreichen u. kost- spieligen Instandsetzungs- u. Erneuerungs-Arbeiten nur 5 % u. für 1913–1917 gar keine Div. ausgeschüttet, für diesen Besitz wurde seit 1915 eine Rücklage von jetzt M. 980 000 gebildet. Der Ankauf der Aktien der Compafia Telegräfico-Telefonica del Plata ist für die deutsche Ges. insofern von besonderer Bedeutung, als sie sich damit die wichtige Verbindung zwischen Uruguay und Argentinien gesichert hat, und sich nunmehr die Erwerbung einer Kabel- konzession in Argentinien und Uruguay für eine Verbindung zwischen diesen beiden Ländern erübrigt. Anleihen: I. M. 7 800 000 (Emission 1909) in 4½ % Teilschuldverschreib. lt. Beschluss des A.-R. v. 9./11. 1908, rückzahlbar zu pari. 7800 Stücke à M. 1000, lautend auf den Namen des A. Schaaffhaus. Bankvereins in Berlin oder dessen Order u. durch Indoss. übertragbar. Zs. 2./1. u. 1./7. Tilg. ab 1911 bis spät. 1950 durch jährl. Auslos. von M. 72 899.25 plus ersp. Zs., im Okt. (erstmals 1910) auf 2./1. (zuerst 1911); ab 1916 verstärkte Tilg. oder Totalkünd. mit 6 monat. Frist vorbehalten. Aufgenommen zur Fertigstellung der Kabelstrecke Borkum- Teneriffa. Sicherheit: Hinsichtlich des Zs.- u. Amort.-Dienstes sichergestellt durch Verträge mit dem Kaiserl. Deutschen Reichspostamt (s. unten). In Umlauf Ende 1917: M. 7 216 000. Coup.-Verj.: 4 J. (K.), der Stücke in 10 J. (F.). Zahlst. wie bei Div. Kurs Ende 1911–1916: 100.40, 99, 97.50, 96.75*, –, 90 %. Aufgelegt am 5./5. 1911 zu 100.50 %. Notiert in Berlin. II. M. 4 750 000 (Em. 1910 a) in 4½ % Feilschuldverschreib. lt. Beschluss des A.-R. vom 4./2. 1910, rückzahlbar zu pari. 4750 Stücke à M. 1000, lautend auf den Namen des A. Schaaffhaus. Bankvereins in Berlin oder dessen Order u. durch Indoss. übertragbar. Zs. 2./1. u. 1./7. Tilg. ab 1912 bis spät. 1951 durch jährl. Auslos. von M. 44 400.80 plus ersp. Zs., im Okt. (erstmals 1911) auf 2./1. (zuerst 1912); ab 1917 verstärkte Tilg. oder Totalkünd. mit 6monat. Frist vorbehalten. Aufgenommen zur Fertigstellung der Kabelstrecke Teneriffa- Monrovia. Sicherheit: Hinsichtlich des Zs.- u. Amort.-Dienstes sichergestellt durch Verträge mit dem Kaiserl. Deutschen Reichspostamt (s. unten). In Umlauf Ende 1917: M. 4 452 000. Coup.-Verj.: 4 J. (K.), der Stücke in 10 J. (F.). Zahlst. wie bei Div. Kurs: Mit obiger Anleihe T zus. notiert. Aufgelegt am 5./5. 1911 zu 100.50 %. Notiert in Berlin. In betreff der Sicherstellung des Zs.- u. Tilg.-Dienstes beider Anleihen, Em. 1909 u. 1910a, ist gemäss § 9 der Anleihebedingungen u. a. folgendes festgesetzt: Die Zahlung der Zs. und Tilg.-Raten ist durch die Ges. auf Grund des mit dem Reichs-Postamt geschlossenen Ab- kommens v. 24./12. 1908 bezw. 15./1. 1909 und 1./10. 1910 bezw. 4./10. 1910 bezw. der nach- stehend erwähnten Konz. und des ebendaselbst bezeichneten Kabelbetriebsvertrages in nach- folgender Weise sichergestellt. Der Ges. ist vom Deutschen Reich unter dem 9./8. 1908 bezw. 31./3. 1910 die Konz. für ein Kabel von Deutschland über Teneriffa bezw. Liberia nach Südamerika für die Dauer von 40 Jahren nach Beginn des Betriebes auf der gesamten Strecke erteilt worden. Die Ges. besitzt ferner die erforderlichen Konz. der spanischen Regierung (vom 6./6. 1907), der Republik Liberia (vom 1./5. 1907) und der Verein. Staaten von Brasilien (vom 30./7. 1908). Das Reichs-Postamt übernimmt den Betrieb des Kabels an dessen deutschem Endpunkte. Die Ges. hat für einen regelmässigen Betrieb des Kabels, sowie für die hierzu erforderlichen Apparate u. Einricht. auf eigene Rechnung zu sorgen. Für die Benutzung des Kabels zahlt das Reich der Ges. auf Grund des mit derselben unter dem 11./14. Aug. 1908 abgeschlossenen Kabelbetriebsvertrages ausser einem bestimmten Ge- bührenanteil für jede Teilstrecke des Kabels gewisse feste, in vierteljüährl. Nachzahlungs- beträgen zahlbare Jahresvergütungen. Dieselben werden jeweils auf die Dauer von 40 Jahren gewährt, und zwar für jede Teilstrecke beginnend mit dem Tage der Betriebseröffnung auf derselben. Die Zahlung dieser Vergütungen erfolgt auch im Falle der Unterbrechung des Kabelbetriebes, sofern die Ges. für die Beförderung der Telegramme auf ihre Kosten auf einem nach Ansicht des Reichs-Postamtes ausreichenden Ersatzwege Sorge trägt. Für die Teilstrecken Borkum-Teneriffa u. Teneriffa-Monrovia, zu deren Fertigstellung der Erlös der