1496 Elektrotechnische Fabriken, Elektricitätswerke und Hilfsgeschäfte. Kapitals übersteigenden Reinertrage 33½ % (statt 20 %) an die Stadt zu zahlen. ZurSicherheit für diese Abgaben bleibt bei der Stadt eine Kaution von M. 20000 hinterlegt und ist eine Kautionshypothek von M. 500 000 auf das Eigentum der Ges. zur ersten Stelle eingetragen. Sollte nach Ablauf der Konzession, 1./10. 1938, ein neues Abkommen nicht ge- troffen sein, so geht nicht nur die Strassenbahnanlage mit allem Zubehör, sondern auch die ganze Anlage des Elektrizitätswerkes nebst sämtl. Zubehör und einschl. des Ern.-F., jedoch ausschl. aller Res.- u. Amort.-F. in das schuldenfreie Eigentum der Stadt über ohne irgend welche Gegenleistung derselben. Bei Ablauf der ersten 15 Jahre der Konzessionsdauer und von da ab jedes Jahr ist die Stadt berechtigt, nach vorhergegangener mindestens einjähriger Kündigung die ganzen betriebsfähigen Anlagen nebst sämtlichem Zubehör zum Taxwerte zu erwerben. Derselbe wird gefunden aus dem Mittel des Grund-, Bau-, Inventar-, Mobiliar- und Materialwertes der Anlagen und des Nutzungswertes. Jener wird ge- schätzt nach dem Zustande, in welchem die Anlagen zur Zeit der Erwerbung bezw. Übernahme durch die Stadt sich befinden. Dieser wird dadurch festgestellt, dass der Netto-Ertrag der letzten 5 Betriebsjahre nach Ausscheidung des höchsten und des niedrigsten ermittelt und dann zum 25fachen Betrage kapitalisiert wird. Erwirbt die Stadt die Anlagen erst nach 16 Jahren, so ist der Durchschnitt des Nutzungswertes mit dem 24 fachen Betrage zu kapitalisieren. Ziffer 24 ermässigt sich mit jedem weiteren Jahr um 1, bis sie für das 25. Jahr das 15 fache erreicht, für das 26.–35. stellt sie sich wie elgt: 14½, 14, 13½, 13, 12½, 12, 11½, 11, 10½, 10. Der Übernahmepreis, welchen hiernach die Stadt zu zahlen hat, soll aber niemals weniger betragen als der Buchwert. Dieser soll die ursprünglichen Anlagekosten, einschl. der Kosten der Erweiterungen unter Abzug von 1, 05 % (mit Zins auf Zins zu 4 %) für jedes der verflossenen Jahre. welche je nach dem Zeitpunkte der Inbetriebsetzung der ersten Anlage und etwaiger späterer Erweiterungen gesondert zu berechnen sind, nicht überschreiten. Über den Taxwert entscheidet im Streitfalle ein Schiedsgericht aus drei unbeteil. Sachverständigen. Ein 1904 über die Auslegung des Abs. 3 des § 18 mit der Stadt entstandener Streit ist vom Schiedsgericht zu ungunsten der Ges. entschieden. Kapital: M. 2 300 000 in 2300 Aktien à M. 1000. Urspr. M. 1 600 000. Die a. o. G.-V. v. 10./8. 1912 beschloss wegen Erricht. einer Landzentrale die Erhöh. des A.-K. um M. 400 000 (auf M. 2 000 000) in 400 Aktien mit Div.-Ber. ab 1./1. 1913. Die Eisenbahnbau-Ges. Becker & Co. G. m. b. H., die den Bau der Überlandzentrale übernommen hat, hat die 400 neuen Aktien zu 110 % gezeichnet. Die a. o. G.-V. v. 20./10. 1913 beschloss weitere Erhöh. des A.-K. um M. 300 000 (auf M. 2 300 000). Die Eisenbahnbau-Ges. Becker & Co., G. m. b. H., übernahm diese neuen Aktien zu 110 % mit Div.-Ber. ab 1./1. 1914. Das Bezugsrecht der Aktionäre war ausgeschlossen. Anleihen: I. M. 300 000 von 1907, in 4 % Oblig. lt. G.-V. v. 1./5. 1906, Stücke à M. 1000 u. 500. Verlos. ab 1909 auf 1./10. 1909. In Umlauf ult. 1917 M. 242 000. II. M. 300 000 in 4½ % Oblig. von 1910, aufgenommen zu verschiedenen Erweiterungen des Unternehmens. In Umlauf Ende 1917: M. 265 000. III. M. 800 000 in 5 % Oblig. von 1917, rückzahlbar zu 102 %. Ferner gewährt zu Bahnerweiterungen ein Darlehn von M. 180000 von der Stadt Liegnitz. Hypotheken: Kaut.-Hypoth. M. 500 000 (Stadtgemeinde Liegnitz); Kaut.-Hypoth. M. 40 802 auf Grundstücke Charlottenstr. 2a u. Neue Breslauerstr. Geschäftsjahr: Kalenderj. Gen.-Vers.: Im I. Sem. in Liegnitz oder Berlin. 1 Aktie = 1 St. Gewinn-Verteilung: Vorweg Dotierung des Ern.-F. nach Beschluss des A.-R. Ausserdem 1.05 % des investierten Kapitals einem besonderen Amort.-R.-F.. der in Jahren, in welchen wider Erwarten Gewinn nicht erzielt wird, aus dem gesetzlichen R.-F. dotiert wird und ausschliesslich zur Sicherung der Rückzahlung des A.-K. dient. Aus dem sich sodann ergebenden Reingewinn 5 zum R.-F., Abschreib. und etwaige Sonder- rücklagen, 4 % Div., vom Rest 10 % Tant. an A.-R. (mind. zus. M. 6000), Überrest Super- Div. bezw. zur Verf. der G.-V. Bilanz am 31. Dez. 1917: Aktiva: Kassa 5134, Bankguth. 178 464, Debit. 304 377, Effekten 63 700, Kaut.-Effekten 23 165, Kaut.-Depot 28 849, Amort.-F.-Anlage 624 139, Kaut.- Hypoth. 500 000, Bekleid. 1, Versich. 3296, Vorräte 231 716, Werkstatt 4903, Mobil. u. Utensil. 14 903, Wagen 288 088, Bahnkörper 437 306, Bahnstromzuführung 214 127, Installat. 1962. Gleichstromwerk: Grundstücke 82 114, Gebäude 271 442, Kraftstation 618 059, Leitungsnotz 814 270, Drehstromwerk: Grundstücke 51 865, Gebäude 263 912, Kraftstation 554 315, Leitungs- netz 137 572. – Passiva: A.-K. 2 300 000, Stadtgemeinde Liegnitz 500 000, Grundstücks- Hypoth. 40 802, Kaut. 19 504, Magistrat Liegnitz, Anleihe für Bahnerweiter. 180 000, Oblig.- Anleihe I 242 000, do. II 265 000, do. III 800 000, do. nicht eingelöste 1000, do. Zs.-Kto 19 152, Betriebs-R.-F. I 77 275 (Rückl. 1388), do. II 42 044 (Rückl. 6872), Agio 35 527, Amort.-F. I 552 228 (Rückl. 27 776), do. II 119 357 (Rückl. 11 215), do. III 44 219 (Rückl. 14 573), Ern.-F. 45 332 (Rückl. 7194), unerhob. Div. 1940, Tant. 8400, Anschluss-Kaut. 3192, Beamten- Kaut. 5534, Talonsteuer-Res. 20 130 (Rückl. 2750), Haftpflichtversich.-F. 7089, Kriegsgewinn- Res. 3000 (Rückl. 1000), Kredit. 258 121, Div. 115 000, Vortrag 11 836. Sa. M. 5 717 689. Gewinn-u. Verlust-Konto: Debet: Besold. 136 310. Abgaben 98 148, Geschäfts-Unk. 34 075, Personal-Versich. 9539, Bahnkörper-Unterhalt. 38 240, Bahnleit. do. 1027, Wagen- do. 47 905, Kraftstation- do. 90 036, Leitungsnetz- do. 7863, Immobil.- do. 3412, Haftpflicht 975, Zs