2340 Private und öffentliche Gesellschafts-Häuser, Konzert- etc. Etablissements. Die Aktien gewähren dem Eigentümer das Recht, für sich und seine Familie (Ehefrau, minderjährige Söhne, unverheiratete Töchter und die zu seinem Haushalt zählenden unselbständigen Personen) gegen Verzicht auf die Jahres-Div. einer Aktie eine Freikarte zum unentgeltlichen Besuche der Anlagen zu beanspruchen. Anleihen: I. M. 600 000 in 3 % (bis Ende 1912 4 %) Schuldverschreib. von 1898, 300 St. à M. 1000 u. 600 St. à M. 500. Die Stücke lauten auf den Namen der Allg. Deutschen Credit-Anstalt in Leipzig und sind bis 1909 nicht auslosbar und nicht kündbar. Tilg. al pari ab 1909–1963 durch jährl. Ausl. Vom 1./3. 1913–31./12. 1922 finden Tilg. nicht statt. Noch in Umlauf Ende 1917 M. 584 000. Zs. 2./1. u. 1./7. Coup.-Verj.: 3 J. (K.) Kapital- beträge verjähren 30 J. n. F. Aufgelegt am 19. u. 20. Sept. 1898 mit 100 %. Eingeführt im Mai 1899. Kurs 100 %. Kurs in Leipzig Ende 1899–1916: 99.25, –, –, –, –, –, –—, –, –, 0 7 % 7 .6.%......... II. M. 600 000 in 3 % (bis Ende 1912 4½ %) Schuldverschreib. von 1900, 300 Stück à M. 1000 Lit. A (Nr. 1–300) und 600 Stück à M. 500 Lit. B (Nr. 1–600) auf den Namen der Allg. Deutschen Credit-Anstalt und dureh Indossament übertragbar. Zs. 1./4. u. 1./10. Tilg. al pari ab 1905 bis spät. 1956 durch jährl. Ausl. Vom 1./1. 1913–31./12. 1922 finden Tilg. nicht statt. In Umlauf Ende 1917 M. 245 000. Nicht begebene M. 323 000 wurden 1913 vernichtet. Coup.-Verj.: 4 J. (K.) Aufgelegt am 23. u. 24./4. 1900 zu 100 %. Die Ges. haftet den Inhabern der Schuldverschreib. beider Anleihen für alle An- sprüche aus denselben an Kapital, Zs. und etwaigen Kosten mit ihrem ganzen Vermögen. Bei Liquidation der Ges. sind die Schuldverschreib.-Inhaber aus dem Liquidationserlöse mit Vorzug vor den Aktionären zu befriedigen. Zahlstellen für beide Anleihen wie bei Div. Die am 22./2. u. 18./3. 1913 abgehaltenen Versammlungen der Inhaber von Schuldver- schreibungen von 1898 u. 1900 im Betrage von urspr. je M. 600 000 haben beschlossen, den jährl. Zinsfuss der beiden Anleihen auf die Zeit vom 1./1. 1913 ab gerechnet auf 3 % herab- zusetzen u. einen neuen Tilgungsplan einzuführen, zufolge dessen bis Ende 1922 Rückzahl. auf die beiden Anleihen nicht stattfinden, dagegen von und mit dem J. 1923 ab auf die beiden Anleihen die im neuen Tilgungsplan vorgesehenen Auslosungen oder Rückkäufe stattfinden sollen. Die Versamml. der Obligationäre v. 6./4. 1916 beschloss einen Antrag anzunehmen, nach dem die Besitzer der Schuldverschreib. auf die Verzins. der Schuldverschreib. so lange verzichten sollen, bis die Zinsen wieder aus den Überschüssen des Palmengartens gedeckt werden können. Ferner wurde die „Revision“ Treuhand-Akt.-Ges. zu Leipzig als Vertreterin der Gläubiger zwecks Wahrnehmung der Rechte der Obligationäre bei Durchführung des obigen Antrags bestellt. Zur vollständigen Sanierung des Unternehmens haben sich die Allg. Deutsche Credit- Anstalt und die Stadt Leipzig zu folgenden Opfern verstanden: Die Allg. Deutsche Credit- Anstalt verzichtet für ihre Forderung an die Ges. von M. 425 902 auf Zs. für die Zeit vom 1./7. bis 31./12. 1912 u. überlässt ihr ein Darlehen von M. 200 000 unverzinslich u. unkündbar, solange wie die Verträge der Ges. mit der Stadt laufen, also voraussichtlich bis zum Ablaufe des Pachtvertrages im J. 1963. Die Stadt Leipzig übernimmt die Verzins. der Oblig., s0. dass die Obligationäre einen Anspruch auf Zahlung der Zs. direkt gegen die Stadt erhalten. Diese Verpflichtung erstreckt sich ebenfalls auf die Dauer des Vertragsverhältnisses zwischen der Stadt und dem Palmengarten. Bis dahin müssen die Oblig. vollständig getilgt sein Die bisherige Beihilfe der Stadt von M. 15 000 jährl. fällt weg. Die Stadt gewährt ausserdem. ein Darlehn von M. 200 000 u. ein weiteres von M. 100 000, beide gegen eine Verzins. von 3 % bei hypothekar. Sicherstellung. Beide Darlehen sind dazu bestimmt, die Forder. der Credit-Anstalt, soweit sie das unverzinslich gewährte Darlehen übersteigt, abzulösen und die Betriebsmittel zu verstärken. Die Überschüsse des Unternehmens sollen zunächst zu Deckung der Zs. der beiden städt. Darlehen und zur Tilg. dieser und des Darlehens der- Credit-Anstalt verwandt werden, wobei das städt. Darlehen von M. 100 000 bei der Tilg. den Vorrang hat. Erst wenn diese Darlehen vollständig abgestossen sind, dürfte der Überschuss in Form einer Div. an die Aktionäre zu verteilen sein. An Stelle des bisherigen Pacht- vertrages zwischen der Stadt und dem Palmengarten tritt ein Erbbauvertrag. Das ganze Abkommen trat am 1./1. 1913 in Kraft. Die Stadt Leipzig gewährt z. Zt eine jährliche Beihilfe von M. 54 870. Geschäftsjahr: Kalenderj. Gen.-Vers.: Bis 30./4. Stimmrecht: 1 Aktie = 1 St. Gewinn-Verteilung: Mind. 5 % zum R.-F. bis 10 % des A.-K.; soweit der R.-F. 10 % des A.-K. übersteigt, kann aus demselben die Div. auf 4 % erhöht werden. Bis 4 % Div., etwaiger Überschuss lediglich nach Beschluss des A.-R. zu ausserord. Abschreib. oder Super-Div. von höchstens 2 %, event. auch zum Rückkauf oder zur Amort. von Schuldverschreib. oder Aktien der Ges. oder zu Zwecken im Interesse der Angestellten der Ges. Der A.-R. erhält keine Tant. (siehe auch oben). Bilanz am 31. Dez. 1917: Aktiva: Gebäude 1 086 884, Masch., Dampfkessel, Heiz.- u. Beleucht.-Anlage 119 668, Gartenanlage 374 900, Palmen u. Pflanzen im Palmenhause 20 000, Mobil. 34 023, Gartengeräte 1705, Boote 436, Illuminat.-Gläser u. Fahnen 688, Gartenhalle 1, Kassa 4759, Debit. 9061, Weinvorrat 18 383, Postkarten 1113, Tierbestand 898, Kohlen 2117, Gastwirtschaft 26 973, Verlust 92 919. – Passiva: A.-K. 200 000, Schuldverschreib. 584 000, do. II 245 000, Rat der Stadt Leipzig, Darlehen 694 587, Kredit. 63 649, Unterstütz.-Kto 640, für das Jahr 1918 vorausbez. Dauerkarten 6658. Sa. M. 1 794 534.