Bau-Banken, Bau-, Terrain- und Immobilien-Gesellschaften etc. M. 422 425, die sich durch Erlassen von rd. M. 350 000 um diesen Betrag verminderte, aber infolge Verw.-Unk., Zs. etc. 1914 auf M. 99 457, 1915 auf M. 114 606, 1916 auf M. 178015 1917 auf M. 239 887 stieg. Hypotheken: M. 438 450. Geschäftsjahr: Kalenderj.; bis 1910 v. 1./4.–31./3. Gen.-Vers.: Im I. Geschäftshalbj. Stimmrecht: 1 Aktie A = 1 St., 1 Aktie B = 3 St. Bilanz am 31. Dez. 1917: Aktiva: Kassa 2192, Bankguth. 455, unbebaute Grundstücke 355 631, bebaute do. 500 713, dinglich gedeckte Baugeld-Ford. 403 372, Restkaufgeldforder. 204 896, II. Hypoth. 18 457, Debit. 4777, Mobil. 1, Utensil. 1, Verlust 239 887. – Passiva: A.-K. 600 000, Bankverbindlichkeiten 464 696, Hypoth. 438 450, Darlehen 99 990, Kredit. 63 920, am 31./12. fällige Zinsen 45591, Wechsel 10579, Wertzuwachsrückstell.-Kto 7155. Sa. M. 1730 385. Gewinn- u. Verlust-Konto: Debet: Verlust-Vortrag 178 015, Zs. 46 688, Geschäfts- u. Verwalt.-Unk., Steuern, Gebühren, Diverse etc. 31 685. – Kredit: Gewinn aus Grund- stücken etc. 16 501, Verlust 239 887. Sa. M. 256 388. Dividenden: Aktien A: 10½ %, B: 10 % für die Zeit v. 20./2.–31./3. 1909; 1909/10: Aktien A: 15½ %, B: 15 %; 1910 (9 Mon.): Aktien A: 15½ %, B: 14½ %; 1911–1912: Aktien A: 7, 0 %, B: 6½, 0 %. Gleichber. Aktien 1913–1917: 0, 0, 0, 0, 0 %. Direktion: Dr. jur. Aug. Diederichs. Aufsichtsrat: Vors. Rechtsanw. Heinr. Hinsenkamp, Düsseldorf; Kaufm. Friedr. Gehring, Essen; Fritz Fredimann, Buer; Frau Ober-Ing. Gross-Blotekamp. Aktiengesellschaft Hellerhof in Frankfurt a. M. Gegründet: 9./11. bezw. 23./12. 1901; eingetr. 10./1. 1902. Gründer s. Jahrg. 1902/1903. Die Intern. Bauges., A.-G. in Frankf. a. M. hat in die Ges. zum früheren Hellerhof ge- hörige Liegenschaften mit einem Flächeninhalt von 4 ha 83 a 08 qm eingebracht. Für dieses auf M. 900 000 bewertete Einbringen sind der Inferentin 800 Aktien à M. 1000, M. 34 000 in bar u. 66 Teilschuldverschr. der Ges. à M. 1000 gewährt worden. Die Stadtgemeinde Frankf. a. M. hat sich verpflichtet, die Strassenkanäle einschl. der Strassensinkkasten und der Einlassstücke in den Strassen, an welchen das von der Intern. Bauges. eingebrachte Gelände der Ges. be- legen ist, auf die Länge der Fronten an diesen Strassen auf ihre Kosten und unter Verzicht auf Erhebung eines Kanalbeitrags nach dem Statut v. 23./11. 1875 u. 10./2. 1888 herzustellen. Für die Übernahme dieser Verpflichtung hat die Stadtgemeinde Frankf. a. M. 66 Aktien à M. 1000 erhalten. Die Intern. Bauges. hat sich verpflichtet: 1) auf dem von ihr eingebrachten Gelände 75 Wohnhäuser binnen 3 Jahren nach Feststellung des Fluchtlinienplanes zu errichten; 2) die Strassen herzustellen und bis 1./10. 1907 zu unterhalten; 3) sämtl. mit der Gründung der Ges., deren Eintrag zum Handelsregister, dem Druck u. Stempel der Aktien u. Teilschuldverschreib., der Überschreibung der Grundstücke etc. verbundenen Kosten zu tragen. In Ausgleich dieser Verpflicht. erhielt die Intern. Bauges. 3334 Teilschuldverschreib. der Ges. à M. 1000. Zweck: Beschaffung u. Vermietung billiger Wohnungen, insbes. auf den von der Ges. er- worbenen zum früheren Hellerhof gehör. Liegenschaften. Der Bau von 75 Wohnhäusern mit 762 Wohn. zu 1, 2 u. 3 Zimmern erfolgte so, dass bis 1./4. 1905 sämtl. bezugsfertig her- gestellt waren. Vereinnahmte Mieten 1906/07–1917/18: M. 214 608, 211 283, 214 705, 213 117, 220 500, 221 697, 228 478, 236 493, 215 522, 198 404, 188 508, 201 755. 1914/15–1916/17 erhebliche Mietsausfälle u. Nachlässe. 1916/17 nur M. 12 109 Reingewinn erzielt, aber 1917/18 wieder auf M. 29 766 gestiegen. Die Verwalt. der Häuser führt ab 1./4. 1912 die Wohnungs-Ges. m. b. H. in Frankf. a. M. Kapital: M. 900 000 in 900 Akt. à M. 1000. Erhöhung nur mit Zustimm. des Magistrats zulässig. Anleihe: M. 3 400 000 in 4 % Teilschuldverschreib. von 1902, unkündbar bis 1./10. 1908, 3400 Stücke (Nr. 1–3400) à M. 1000, lautend auf Namen der Deutschen Vereinsbank zu Frank- furt a. M. und durch Giro übertragbar. Die Stadt Frankf. a. M. haftet für Kapital u. Zs., was auf den Oblig. durch Aufdruck kenntlich gemacht ist, dagegen hatte die Ges. zu dem Grund- buch den Eintrag zu bewilligen und zu beantragen, dass die ihr zugehör. Grundstücke u. Ge- bäude ohne Zustimm. des Magistrats weder veräussert, noch verpfündet, noch sonst belastet werden dürfen. Zs. 1./4. u. 1./10. Tilg. ab 1935 durch jährl. Ausl. von 1 % zuzügl. ersp. Zs. spät. im Okt. (zuerst 1934) auf 1./4.; seit 1908 ist jederzeitige Kündig. der ganzen Anleihe oder eines Teiles derselben mit 6 Mon. Frist zulässig. Verj. der Coup.: 5 J. (F.), der Stücke: 10 J. (F.). Zahlst.: Gesellschaftskasse; Frankf. a. M.: Deutsche Vereinsbank. Kurs in Frankf. a. M. Ende 1902–1917: 103.30, 102.90, 101.90, 101.50, 100.50, 98, 98.90, 99.80, 100, 99.50, 97, 93, 91*, –, 85, – %. Zugel. im März 1902; erster Kurs 18./3. 1902: 103 %. Geschäftsjahr: 1./4.–31./3. Gen.-Vers.: Im I. Geschäftshalbj. Stimmrecht: 1 Aktie = 1 St. Gewinn-Verteilung: Aus dem bilanzmässigen Reingewinn erhält nach Dotierung des gesetzl. R.-F. (5 %) die Stadtgemeinde Frankf. bis Ende 1933 zunächst M. 6000 zur Ansammlung eines städt. Aktienerwerbungs-F. Vom verbleib. Betrage bis 4½ % Div. auf das eingezahlte A.-K., Rest in den erwähnten städt. Aktienerwerbungs-F. Der A.-R. erhält keine Tant. Die Stadt Frankf. ist verpflichtet, alljährl. die gesamten Mittel des Aktienerwerbungs-F. einschl. der auf die so erworbenen Aktien entfallenden Div. zum Ankauf von Aktien zu verwenden. Ist die Stadt auf diese Weise in den Besitz von 350 Aktien (abgesehen von den 100 bei der Errichtung der Ges. von ihr übernommenen Aktien) gelangt, so ist sie verpflichtet, zum weiteren Ankauf von Aktien alljährl. mind. einen Beitrag zu verwenden, welcher gleich 4½ % vom Nominal- betrage der bereits erworbenen Aktien plus M. 13 000 ist. Die Stadt Frankf. hat das Recht,