Eisenbahnen, Eisenbahn-Bau- und Betriebs-Gesellschaften. 6) Mitbenutzung: a) der städtischen Strassenbahn in Cöln von der Einmündung der Rheinuferbahn in diese bei Marienburg bis zur Trankgasse (Rheinbrücke) für den Personen-, Gepäck- und Stückgutverkehr, und bis zur Abzweigung zur städtischen Hafenbahn für den Güterverkehr; b) der städtischen Hafenbahn in Cöln von der vorgedachten Abzweigung bis zu den Übergabegeleisen für die Verbindung mit dem Staatsbahnhof Cöln (Bonnthor) für den Güterverkehr. Die a. o. G.-V. v. 13./2. 1907 beschloss a) die Erweiter. der Cöln-Bonner Kreisbahnen u. dementsprechend Erhöhung des Anlagekapitals auf M. 15 500 000; b) ebenso beschloss diese G.-V. die Umwandlung der Strecke von Cöln-Marienburg bis Bonn-Ellerstrasse der Rhein- uferbahn in eine Hauptbahn. Das A.-K. ist demzufolge 1907/08 um M. 1 750 000 (also auf M. 7 750 000) erhöht worden (siehe Kap.). Da zum Bau der im § b genannten Bahnen und sonst. Betriebserweiter. ein Kapital von M. 3 500 000 erforderlich war, so wurde der noch fehlende Betrag von M. 1 750 000 im Wege der Anleihe beschafft (siehe bei Anleihen). Für die aufzunehmende Anleihe von M. 1 750 000 gewährleisten die vier beteiligten Städte und Kreise eine Verzinsung u. Amort. bis zu 5 %, also die Stadt Cöln für M. 875 000, die Stadt Bonn für M. 350 000, der Landkreis Cöln für M. 262 500, der Landkreis Bonn für M. 262 500 Nachstehende Bestimmung wurde in die Urkunde betr. Abänderung der Konzess. für den normolspur. Ausbau aufgenommen: Der Staatsregierung verbleibt, unbeschadet des gesetzl. Ankaufsrechtes, das Recht vorbehalten, jederzeit, jedoch nicht vor Ablauf von 10 Jahren nach Inbetriebnahme der vollspur. Rheinuferbahn, das gesamte Unternehmen der Ges. gegen Erstattung der von ihr aus eigenen Mitteln aufgewendeten, notwendigen und nützlichen An- lagekosten eigentümlich zu erwerben; jedoch sollen hiervon diejenigen Bahnstrecken aus- geschlossen sein, welche innerhalb des Weichbildes der Stadt Cöln liegen und nach dem Ermessen der Staatsregierung mehr den Charakter von Strassenbahnen haben. Die a. o. G.-V. v. 27./9. 1911 beschloss die Erweiterung des Unternehmens, umfassend im wesentlichen: a) normalspuriger zweigleisiger Umbau u. Elektrisierung der Vorgebirgsbahn, b) Umbau der Linie Brühl-Wesseling, c) Ergänzungen der Rheinuferbahn, d) Herstellung einer normalspurigen elektr. Nebenbahn Hermühlheim-Hürth-Berrenrath. – Die Vorgebirgs- bahn wird in Cöln auf dem Heumarkt und in Bonn gemeinschaftlich mit der Rheinuferbahn auf einem nahe dem Bahnhofe der Staatsbahn anzulegenden Bahnhof endigen. Die Vorge- birgsbahn wird zur Vermittlung des Güterverkehrs Anschlüsse an die Staatsbahn in Cöln, Brühl und Bonn erhalten; in Cöln wird ein Güterbahnhof angelegt, auf welchem Lagerplätze mit Gleisanschluss von über 40 000 qm vorgesehen sind. Die Schmalspur wird auf sämtl. Linien beseitigt. Mit Rücksicht auf diese Erweiter. beschloss die G.-V. v. 27./9. 1911 die Erhöh. des Anlagekapitals um M. 12 500 000 durch Aufnahme einer Anleihe u. Erhöh. des A.-K. je zur Hälfte. Für die Anleihe gewährleisten die vier beteiligten Städte u. Kreise eine Verzinsung u. Amort. bis zu 5 %, also die Stadt Cöln für M. 3 125 000, die Stadt Bonn für M. 1 250 000, der Landkreis Cöln für M. 937 500, der Landkreis Bonn für M. 937 500. Nochmalige Erhöh. des Anlage-Kap. um M. 1 000 000 lt. G.-V. v. 28./9. 1912, davon M. 500 000 in Aktien u. M. 500 000 als Anleihe. Die behördl. Genehm. zur Bahnerweiter. wurde am 24./4. 1915 erteilt. Zum weiteren Ausbau u. Erweiterung des Unternehmens beschloss die G.-V. v. 1./9. 1917 Erhöh. des A.-K. um M. 5 000 000, sowie Aufnahme einer weiteren Anleihe von M. 19 500 000 unter Gewährleistung der vier beteiligten Städte u. Kreise. Statistik: Die Einnahmen betrugen 1915/16 M. 3 991 970 gegen M. 3 841 407 in 1914/15, die Ausgaben M. 2 530 758 gegen M. 2 388 558, mithin Betriebsüberschuss 1915/16 M. 1 461 211 gegen M. 1 452 848 in 1914/15. Betriebskoeffizient 63,4 gegen 62,2 in 1914/15. Kapital: M. 19 500 000 in 19 500 Aktien à M. 1000. Urspr. M. 900 000, erhöht lt. G.-V. v. 7./7. 1897 um M. 1 300 000. Die G.-V. v. 4./4. 1900 beschloss behufs Aufbringung des für die Erweiterung der Vorgebirgsbahn, sowie für den Ausbau der Verbindungslinie Brühl- Wesseling mit einer Abzweigung nach Godorf-Sürth, der Rheinuferbahn und der Anschluss- linie Dransdorf-Bonn weiter erforderl. Baukapitals von M. 7 500 000 Erhöhung des A.-K. um M. 3 800 000 (auf M. 6 000 000) und Aufnahme eines weiteren Darlehens von M. 3 700 000 siehe unten). Auf die in der G.-V. v. 4./4. 1900 beschlossene Aktien-Em., begeben zu pari, gelangten 25 % 1./9. 1904, 15 % 15./9. 1904, 20 % 30./11. 1904, 20 % 20./5. u. 20 % 1./8. 1905 zur Einzahlung. Nochmals erhöht lt. G.-V. v. 13./2. 1907 (siehe oben) um M. 1 750 000 (also auf M. 7 750 000) in 1750 Aktien à M. 1000. Die Aktien besitzen die Städte und Landkreise Cöln u. Bonn. Weitere Erhöh. des A.-K. um M. 6 250 000 lt. G.-V. v. 27./9. 1911 u. um M. 500 000 lt. G.-V. v. 28./1. 1912, siehe oben; im J. 1915 durchgeführt. Nochmalige Erhöh. des A.-K. um M. 5 000 000 beschloss die G.-V. v. 1./9. 1917 (s. oben); am 30./9. 1918 noch nicht eingezahlt M. 3 750 000. Anleihen: Stand Ende März 1917: M. 6 183 845, aufgenommen bei der Sparkasse der Stadt Cöln u. bei der Landesbank d. Rheinprov. Garantiert von der Stadt Cöln, von der Stadt Bonn, sowie von den Landkreisen Cöln und Bonn. Wegen Erhöhung der Anleihe um M. 6 250 000 siehe oben; noch nicht durchgeführt. Die G.-V. v. 1./9. 1917 beschloss die Auf- nahme einer weiteren Anleihe von M. 19 500 000 (s. oben). Geschäftsjahr: 1./4.–31./3. Gen.-Vers.: April-Sept. Stimmrecht: 1 Aktie = 1 St. Bilanz am 31. März 1918: Aktiva: Bahnanlagen 24 595 436, Material 1 055 106, Effekten 1 610 073, Kassa 6885, Debit. 1 339 651, Depos. 233 974. – Passiva: A.-K. 12 137 500, Anleihen 6 183 845, Anleihentilg. 1 566 154, noch nicht fällige Tilg.-Beträge 16 788, do. Zs. 4645, Ern.-F. I 1 144 256, do. II 410 350, do. III 200 000, Spez.-R.-F. 145 560, Bilanz-R.-F. 430 301, Div.-Er-