Eisenbahnen, Eisenbahn-Bau- und Betriebs-Gesellschaften. 1893 an gerechnet. Ein unentgeltlicher Heimfall der Bahn an den Staat ist nicht vorge- sehen, der Staat ist aber berechtigt, die Bahn nach Ablauf von 25 Jahren zu einem Kauf. preise zu übernehmen, welchem der 25 fache Betrag der durchschnittl. jährl. Reineinnahme der dem Ankaufstermin vorausgegangenen 5 jähr. Betriebsperiode zu Grunde gelegt werden soll. Sofern die Reineinnahme 4 % der von dem Konzessionär aus eigenen Mitteln aufge- wendeten erstmaligen Anlagen zuzügl. jener der späteren Erweiter. u. Ergänz. übersteigt, wird der Mehrbetrag an Reineinnahme auf den vom Staat geleisteten Baukostenbeitrag u. auf die übrigen Anlagekosten der Bahn im Verhältnis der bezügl. Kapitalbeträge verteilt. Der auf den Staatsbeitrag entfallende Anteil dieses Mehrbetrages kommt bei Ermittelung des Kaufpreises, welcher mind. die Anlagekosten erreichen muss, von dem gesamten Rein- ertrag in Abzug. Diese Anlagekosten der Schmalspurbahn Rhein-Ettenheimmünster be- trugen M. 396 162. Die hierin nicht enthaltenen Kosten der Drahtseilbahnanlage betragen ca. M. 60 000. Der Betrieb der Bahn wurde vom 15./11. 1898 ab für Rechnung der Ges. geführt. Die Seilbahn ist im Herbst 1898 erbaut. 3) u. 4) Normalspurige Nebenbahnen Krozingen-Staufen-Sulzburg u. Haltingen-Kandern, 11 bezw. 13 km lang mit der dazu gehörigen Reparaturwerkstatt in Sulzburg, Kaufpreis M. 967 500. Beim Bau der Bahnen haben der Staat zu den Baukosten unverzinsl. nicht rückzahlb. Zuschüsse von M. 481 300, die Gemeinden solche in Höhe von M. 153 650, sowie freien Grund u. Boden im Werte von M. 200 000 geleistet. Die Übergabe an die Ges. ist am 31./3. 1899 erfolgt. Dauer der Konz. 90 Jahre, von der am 22./12. 1894 auf der Strecke Krozingen-Sulzburg u. am 1./5. 1895 auf der Strecke Haltingen-Kandern erfolgten Betriebs- eröffnung an gerechnet. Nach Ablauf der Konz. gehen die Bahnanlagen unentgeltlich in das Eigentum des Staates über. Für das Ankaufsrecht des Staates vor Ablauf der Konz. sind gleiche Bestimmungen wie bei der Bahn zu 2 getroffen. Anlagekosten M. 802 420. Die Ges: hat 1913 die Genehm. für den Bau u. Betrieb einer rund 5,9 km langen voll. spurigen Nebenbahn von Staufen nach Münstertal erhalten. Es ist der Ges. ein einmaliger unverzinsl. Staatszuschuss von je M. 30 000 u. von der Gemeinde Untermünstertal ein gleicher Zuschuss von je M. 10 000 für das km Bahnlänge, also zus. je M. 40 000 für das km Bahnlänge garantiert worden. Die Gemeinde Untermünstertal stellte das gesamte für den Bahnbau erforderl. Gelände der Ges. kosten- u. lastenfrei zur Verfüg. Die Gesamthöhe der vom Staat u. der Gemeinde Untermünstertal zu leistenden Bauzuschüsse betrug demnach rund M. 236 000. Da die Gesamtkosten für den Bau auf rund M. 525 000 veranschlagt waren, so betrug die Höhe des von der Ges. aufzubringenden Betrages rund M. 290 000. Konz. bis 22./12. 1984. Insgesamt ergaben 1917/18 die Eigentumsbahnen einen Überschuss von M. 363 800 (im Vorj. M. 252 414). Nach Abzug der Zs. für das Provinzialdarlehn für die Kleinbahn Voldagsen-Duingen u. nach Entnahme der behördlich vorgeschriebenen Rücklagen verbleiben M. 288 614 (im Vorjahre M. 217 913). Für das jetzt, nach Absetzung des erwähnten Pro- vinzialdarlehens, M. 4 683 735 (im Vorjahre M. 3 586 400) betragende Anlagekapital stellt sich das Erträgnis auf 6.1 % gegen 5.5 % im Vorjahre. Bei dieser Berechnung sind entgegen früherer Gewohnheit die anteiligen Kosten der Zentral-Verwalt. berücksichtigt worden. Die Ges. ist an folg. Geschäften beteiligt: Nebenbahn Vorwohle-Emmerthal. Diese mit 23,4 km in Braunschweig u. mit 8,9 km in Preussen belegene, im J. 1900 eröffnete Nebenbahn ist mit einem A.-K. v. M. 3 055 000 ins Leben gerufen worden, wovon M. 2600 000 bevorrechtigte A-Aktien sind. Die Bahn gewährte in den Jahren 1906/07–1917/18: 5, 5.1, 4.1, 4.8, 5, 4.9, 5.3, 4, 4, 4, 3.3, 4 % Div. auf die be- vofzugten Aktien A u. 5, 5.1, 4.1, 4.8, 5, 4.9, 5.3, 4, 0, 0, 0, 0 % für die nicht bevorzugten aber hinter 4 % gleich-rangierenden Aktien B. Die Ges. hat s. Z. M. 600 000 der bevorzugten Aktien A zum Kurse von 105 % erworben u. im J. 1908 weitere M. 1 000 000 Aktien A zu 105 % angekauft; auch M. 19 000 B-Aktien erworben. Nebenbahnen Rosheim-Ottrott-St. Nabor (11,6 km, Eröffnung 19./7. 1902) u. Diedenhofen- Mondorf (26 km, Eröffnung 3./4. 1903). Der Geldbedarf für diese Linien, deren Konz. von der Firma Vering & Waechter nachgesucht wurde, betrug nach Abzug der staatl. Subven- tion von zus. M. 984 000 noch M. 1 400 000; Beteil. M. 420 000. 1903/04 beteiligte sich die Ges. an der 15./12. 1904 eröffneten Nebenbahn Biberach-Zell-Oberharmersbach (10.56 km) mit M. 460 000. – Die Ges. hat 1906/07 zus. mit der Firma Vering & Waechter die Konz. der nachstehenden beiden Nebenbahnen erworben, a) Oberschefflenz-Billigheim. Diese Bahn, bei der die Ges. mit M. 370 000 beteiligt ist, kam am 12./6. 1908 in Betrieb (Länge 8,5 km); b) Ottrott-Oberehnheim-Erstein. Der Kapitalanteil an dieser Bahn beträgt M. 200 000; sie kam 20./11. 1907 zur Eröffnung (Länge 19 km). Wegen des teilweisen Ankaufs dieser Eisen- bahnen siehe unten. Im Sept. 1917 ist ein Abkommen, mit der Firma Vering & Waechter in Berlin zu- stande gekommen, auf Grund dessen die Ges. mit Wirk. ab 1./4. 1917 den Betrieb folgender Bahnen übernahm: 1. Biberach–ZellOberharmersbach, 2. Oberschefflenz–Billigheim, 3. Ottrott-Oberehnheim-Erstein, 4. RosheimOttrott-–St. Nabor, 5. Diedenhofen-Mondorf 6. Achern–Ottenhöfen, 7. Möckmühl- Doerzbach, 8. Mosbach-Mudau. An den fünf erst genannten Unternehmen war die Ges. bereits beteiligt, davon sind die Bahnen Biberach— Zell-Oberharmersbach, Oberschefflenz–Billigheim u. Ottrott–Erstein in den Eigenbesitz der Ges. übergegangen. Die Bahnen Rosheim-St. Nabor u. Diedenhofen–Mondorf, ebenso