140 Eisenbahnen, Eisenbahn-Bau- und Betriebs-Gesellschaften. Dividenden 1903/04–1917/18: St.-Aktien: 5, 5, 5, %% 6 Prior.-St.-Aktien: 4½, 4½, 4½, 4½, 4½, 4, 4½, 5, 5½, 5 % V.: 4 J. (K.) Direktion: Major a. D. Wilh. von Quast, Radensleben; Reg. Baumeister a. D. Hochstädt. Neuruppin; Stellv. Gutsbes. Carl Haesecke, Paulshorst. Betriebsleiter: Kgl. Baurat Castner u. Bahnverwalter Fischer (Prokurist). Aufsichtsrat: (5–8) Vors. Bürgermeister Busch, Rheinsberg; Amtsvorsteher Haase, Herz- berg; Geh. Baurat Kaufmann, Altona; Bürgermeister a. D. Manger, Bürgermeister Gräbke, Lindow; Landessyndikus Gerhardt, B.-Zehlendorf. Zahlstellen: Rheinsberg: Betriebskasse; Berlin: Kur- und Neumärk. Ritterschaftliche Darlehnskasse. Lothringische Eisenbahn-Akt.-Ges. in Diedenhofen. Gegründet: 3./11. 1910 mit Wirkung ab 6./11. 1911; eingetr. 6./11. 1911 in Metz. Gründer, Vering & Waechter, Eisenbahn-Bau- u. Betriebs-Ges., Eisenbahnbau-Ges. Becker & Co. G. m. b. H., in Berlin etc. Das Bahnnetz der Ges. umfasst folgende Strecken: 1. die Fentschtalbahn, eine elektr. Schmalspurbahn von 1 m Spurweite, mit den Linien: a) von Diedenhofen über Beauregard, Terwen, Daspich, Flörchingen, Schremingen, Hayingen, Kneuttingen nach Fentsch in einer Gesamtlänge von 18,91 km mit Abzweig. von Flörchingen über Remelingen nach Fameck in einer Länge von 2,7 km u. von Kneuttingen nach Algringen in einer Länge von 3, 86 km; b) von Diedenhofen (St. Franz) über Luxemburger Tor, Reichsbahnhof, nach Niederjeutz in einer Länge von 3,81 km; 2. die normalspurige Nebenbahn von Neuburg i. Lothr. nach Gorz (Länge von 6 km). Die Fenschtalbahn wurde am 8./5. 1912, die Strecke Neuburg–Gorz am 28./12. 1912 eröffnet. Die Betriebsleitung befindet sich in Flörchingen. Der Bahnkörper liegt bei der Fenschtalbahn bis auf etwa 500 m auf öffentlichen Strassen; die Nebenbahn Neuburg-–Gorz liegt auf eigenem Planum mit Ausnahme einer Strecke von 800 m innerhalb der Ortschaft Neuburg. Die Fenschtalbahn dient dem Personen- u. Gepäckverkehr sowie dem rein lokalen Stück- u. Marktgutverkehr, die Bahn Neuburg-–Gorz auch dem Güter- verkehr u. hat durch Anschluss an die Gleise der Reichseisenbahn direkten Wagenübergang für Güter. Die Genehmigungsurkunden sind die folgenden: a) für die Fenschtalbahn die Kaiserl. Verordn. v. 17./10. 1911 mit dem Lastenheft vom 16./1. 1912; b) für die Strecke Neuburg – Gorz die Kaiserl. Verordn. v. 28./6. 1911 mit dem Lastenheft v. 3./1. 1912 mit Nachtrag v. 20./12. 1912. Die nach den Kaiserl. Verordnungen erteilte Genehmigung läuft für sämtl. Strecken bis 27./2. 2001. Die Lastenhefte enthalten ausser den allgemein üblichen Bedingungen über den Bau u. die Betriebsführung die folgenden Bestimmungen: Nach Ablauf der Genehmigung gehen die Bahnen mit allem Zubehör einschl. des Ern.- u. des R.-F. jedoch ausschl. des rollenden Materials, in den Besitz des Landes über. Das Ministerium ist jederzeit berechtigt, zu verlangen, dass die Bahn mit allem Zubehör u. be- weglichen u. unbeweglichen Betriebsmitteln gegen Entschädig. an das Land oder an das Reich abgetreten werde, doch muss hiervon der Ges. mindestens 1 Jahr vorher Mitteilung gemacht werden. Die Grundlage für die Berechnung der Entschädigung bildet die durch- schnittliche Reineinnahme in den letzten 5 vollen Betriebsjahren vor dem Zeitpunkt der Übernahme. Während der ersten 25 Jahre kann die Ges. statt der nach den Reineinnahmen berechneten Entschädig. eine solche nach dem Betrage der von ihr aus eig. Mitteln aufgewen- deten Anlagekostenverlangen, u. zwar innerhalb der ersten 5 Jahre mit einem Zuschlag von 20 %, in den nachfolgenden 10 Jahren mit einem Zuschlag von 10 % u. in den weiteren 10 Jahren mit einem Zuschlag von 5 %. Der Ges. wird aus der Landeskasse ein Zuschuss à fonds perdu für jedes Kilometer der Strecke Diedenhofen–Fentsch einschl. der Abzweigung nach Fameck u. Algringen im Betrage von M. 20 000 u. für jedes Kilometer der Strecke Neuburg-–Gorz im Betrage von M. 45 000 gezahlt. Der Gesamtzuschuss beträgt M. 766 400; hiervon sind bisher M. 740 000 eingegangen. Die Bahnbetriebe wurden bei Kriegsbeginn Anfang Aug. 1914 eingestellt, aber mit beschränktem Dienst im Sept. bzw. Okt. 1914 wieder eröffnet. Seit Febr. 1916 u. auch 1917 ruhte der Betrieb auf der Bahn Neuburg–Gorz ganz. Ausser den beiden Bahnunternehm. betreibt die Ges. ein Stromversorg.-Geschäft. Im Fentschtal sind nur Grossabnehmer angeschlossen, besonders eine Anzahl Eisenerzgruben. Auf der Hoch- ebene von Gravelotte werden mit Strom versorgt die Gemeinden: Gorz, Rezonville, Vionville, Gravelotte, Wernheim u. Amanweiler. Seit September 1915 war auch die militärisch betriebene Überlandzentrale im französischen Okkupationsgebiet an die Leistungsnetze angeschlossen, die besonders die Eisenerzgruben im Gebiet von Longwy u. Briey belieferte. Der Bilanzverlust aus 1914 von M. 23 034 konnte aus dem Gewinn des Jahres 1915 gedeckt werden; 1916 u. 1917 M. 126 189 bezw. 128 058 Reingewinne erzielt. Kapital: M. 1 600 000 in 1600 Aktien à M. 1000. Urspr. M. 1 100 000, übernommen von den Gründern. Erhöht lt. G.-V. v. 6./5. 1913 um M. 500 000 mit Div. Ber. ab 1./1. 1914, be- geben zu pari. Nicht notiert. Anleihe: M. 1 600 000 in 5 % Teilschuldverschreib. lt. G.-V. v. 6./5. 1913 u. 2./2. 1914, rückzahlbar zu 102 % „ Stücke à M. 1000, lautend auf den Namen der Commerz- u. Diconto- Bank in Berlin oder deren Order u. durch Indoss. übertragbar. Zs. 1./5. u. 1./11. Tilg. ab 1920 bis spät. 1956 durch jährl. Auslos. im Juli-Aug. auf 1./11.; ab 1920 verstärkte Tilg. oder Totalkünd. mit 6 monat. Frist vorbehalten. Eine hypothek. Sicherheit wurde nicht